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Elektro- und Elektronikgerätegesetz beachten
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Hersteller, Importeure und Händler von Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Dieses wurde novelliert und ist seit 24.10.2015 in Kraft.
Wesentliche allgemeine Pflichten sind:
- die Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register
- Altgeräte zurückzunehmen und sicher zu entsorgen.
IHK Merkblätter geben dazu Hilfestellung.
Neu aufgenommen oder geändert in den Merkblättern wurden u.a.:
- Die Erweiterung des Anwendungsbereichs
- Die Pflicht ausländischer Hersteller zum Bestellen eines Bevollmächtigten in Deutschland und zur Bestellung je eines Bevollmächtigten im EU-Ausland beim Export
- Die Rücknahmepflicht für Vertreiber
- Anzeige und Informationspflichten für Hersteller, Vertreiber und Besitzer
Die 3. ElektroG-Gebührenverordnung ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten
- Die Gebührentatbestände wurden überwiegend erhöht. Die neuen 6 Gerätekategorien sind seit dem 15.08.2018 realisiert.
Das European WEEE Registers Network (EWRN) – der Zusammenschluss der nationalen Register für Elektro- und Elektronikgeräte der EU-Mitgliedsstaaten – hat einen
Leitfaden erstellt, der die Abgrenzung zwischen Bauteil und Elektrogerät erleichtern soll. Der Leitfaden steht auf der Homepage des EWRN kostenfrei zum Download bereit.
In Corona-Zeiten
Vor dem Hintergrund der Einschränkungen, welche die Corona-Pandemie mit sich bringt, soll für die Abgabe der jährlichen Mengenmitteilung der Hersteller bis zum 30.04. nach § 27 ElektroG eine Erleichterung greifen und die Abgabe sanktionslos bis 31.05. möglich sein.
Weitere nützliche Links zum Thema finden Sie auf dieser Seite.
