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Gefahrstoffe

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die bei der Herstellung oder Verwendung eine schädigende Wirkung für Mensch und Umwelt entfalten können. Sie können durch direkten Kontakt mit der Haut oder den Augen, durch Verschlucken oder aber auch durch Einatmen zu Verletzungen, Vergiftungen oder dauerhaften Gesundheitsschäden führen. Oft gelten Stoffe auch wegen ihrer leichten Entzündlichkeit oder Explosionsfähigkeit als Gefahrstoff. Es ist aber auch möglich, dass ein Stoff die Umwelt gefährdet oder langfristige Schädigungen des Erbgutes, der Fruchtbarkeit oder zur Bildung von Krebs führt. In vielen Fällen ist auch eine Kombination der vorgenannten Eigenschaften gegeben.

Schutz vor Wirkung der Gefahrstoffe durch die Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gehört zum Arbeitsschutzrecht. Arbeitnehmer und Umwelt sollen vor den schadhaften Einwirkungen durch die Verordnung geschützt werden. Als rechtliche Grundlage wurden die europäischen Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Dort sind die auch Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung, Grundpflichten und Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit von der Gefährdung beschrieben.

Technische Regeln für Gefahrstoffe

Konkretisiert werden die Vorgaben im Gefahrstoffrecht durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Diese sind stets aktuell beim Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abrufbar.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Der Arbeitgeber hat die für ihn zutreffenden TRGS bzw. Beschlüsse bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen zu beachten (§ 8 Abs. 1 GefStoffV).

Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter sind besonders relevant für die, die Chemikalien (darunter auch Gefahrstoffe) verwenden, schließlich liefern sie Informationen u.a. zur Identität und Gefährlichkeit des jeweiligen Produktes sowie entsprechender Schutzmaßnahmen.

Die EU hat den Anhang II der REACH-Verordnung zum Januar 2021 geändert. Dieser enthält die Vorschriften für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDBs). So dürfen die aktuellen Versionen dürfen noch bis Ende 2022 verwendet werden. Die Umstellung ist auch für Betriebe wichtig, die selbst keine SDBs erstellen müssen. Diese werden darauf achten müssen, dass sie von ihren Lieferanten SDBs erhalten, die den neuen Anforderungen genügen.

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Ansprechpartner

Roger Schmidt

Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
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