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Industrieanlagen: Industrieemissionsrichtlinie (IED) und Umweltinspektionen

Die Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU (IED) ist das zentrale Regelwerk für die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von Industrieanlagen in Europa. Es werden davon europaweit rund 52.000 Anlagen erfasst, davon in Deutschland etwa 9.000 Anlagen. 

Dabei werden besonders emissionsreiche Industriezweige wie die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, Nahrungsmittelindustrie, rohstoffverarbeitende Industrie (Mineralische Rohstoffe, Eisen- und Nichteisenmetalle, Holz), Abfallbehandlung und -verbrennung und die Textil- und Lederindustrie berücksichtigt.

Der deutsche Gesetzgeber hat die IED mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen – IndEmissRLUG vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 in nationales Recht umgesetzt. Die Vorschriften sind seit dem 02.05.2013 in Kraft. Änderungen erfolgten vor allem im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) und im Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Kernstück der Richtlinie sind die besten verfügbaren Techniken (BVT), die in BVT-Merkblättern (BREFs) beschrieben werden und die die Grundlage für Umweltschutzanforderungen an Betriebe bilden. Unter Geltung der IVU-Richtlinie, der Vorgängerrichtlinie zur IED, waren die BVT-Merkblätter lediglich zu berücksichtigen. Durch die IED gewinnen die BVT-Merkblätter an rechtlicher Verbindlichkeit.

Anlagenbetreiber sind dadurch verpflichtet, gegenüber der Behörde umfassender über die Einhaltung der Vorgaben der Genehmigung zu berichten. Auch müssen Anlagenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgangszustandsbericht für das Anlagengrundstück erstellen und bei der Stilllegung von Betrieben ergibt sich gegebenenfalls eine Rückführungspflicht in den Ausgangszustand.

Die zuständigen Behörden sind dementsprechend verpflichtet, bestimmte Industrieanlagen in regelmäßigen Abständen durch Vor-Ort-Besichtigungen (Umweltinspektionen) zu überwachen. Über jede Inspektion einer Anlage erstellen sie einen Bericht. Dieser Bericht ist der Öffentlichkeit innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung zugänglich zu machen.

Im Rahmen der Umsetzung der IED hat die Bezirksregierung Arnsberg ein Umweltüberwachungskonzept entwickelt, um eine regelmäßige und risikobasierte Überwachung von umweltgefährdenden Anlagen sicherzustellen.

Aktueller Hinweis:
Der Rat der Europäischen Union hat am 16.03.2023 seinen Vorschlag zur Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie vor- und festgelegt. Die wichtigsten Änderungen des EU-Rates zur IED sind in der dazu veröffenlichten Pressemitteilung aufgeführt. Danach können die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen werden, sobald dieses seine Verhandlungsposition festgelegt hat. Nach Annahme der Richtlinienänderung sollen die Mitgliedstaaten diese innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.

Die Änderung sieht eine Betroffenheit von zusätzlichen Unternehmen vor – wie z. B. großen Betrieben zur Intensivhaltung von Rindern, Schweinen oder Geflügel, bestimmten großen Batterieproduktionen und mineralienbezogenen Bergbaubetrieben.

Hauptziel der Überarbeitung ist es, Fortschritte bei der Verwirklichung des Null-Schadstoff-Ziels der EU für eine schadstofffreie Umwelt zu erzielen.

 

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