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Zum 01.10.2021 führt Ägypten verpflichtend ein neues System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen namens "Advanced Cargo Information (ACI)" ein.
Im Rahmen des ACI-Verfahrens lädt der Exporteur via CargoX die sendungsbezogenen Verschiffungsdokumente hoch.
Folgende Daten müssen in den vom Exporteur bereitgestellten Verschiffungsdokumenten und damit auch im IHK-Ursprungszeugnis enthalten sein:
- Advanced Cargo Identification Number (ACID) der jeweiligen Sendung
- Exporter Registration Number (erzeugt im CargoX-Portal) des Exporteurs
- Steuernummer des Importeurs
Die DIHK Arbeitsgruppe Zoll- und Außenwirtschaftsrecht empfiehlt, diese drei Datenelemente in Feld 5 (oder in Feld 1) des Ursprungszeugnisses einzutragen.
Nach Rücksprache mit der AHK in Kairo ist ausschließlich die ACID-Nummer verpflichtend auf dem IHK-Ursprungszeugnis (z. B. Feld 5) einzutragen. Die Nennung der CargoX-Nummer des Exporteurs sowie der VAT-Nummer des ägyptischen Importeurs ist nicht zwingend notwendig, aber möglich. Wie die AHK außerdem mitteilt, wurde zudem die Gültigkeitsdauer der sendungsbezogenen ACID-Nummer von ehemals drei auf nun sechs Monate verlängert.
Viele Fragen rund um das neue System werden von der Deutsch-Arabischen Handelskammer hier beantwortet.
