PDF wird generiert
Bitte warten!

Änderung der Sachverständigenordnung

Die IHK Siegen beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern. Gem. § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung des DIHK (MSVO). Daher kann bis zum 15. November 2022 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden.

Seiten-ID: 4262

Seiten-ID4262

Ansprechpartner

Jens Brill

Tel: 0271 3302-160
Fax: 02761 944-540
E-Mail

Zum Seitenanfang springen