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Die Grundsteuerreform nimmt auch Unternehmen in die Pflicht

Ebenso wie jede andere Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks sind auch die Unternehmen im Rahmen der Grundsteuerreform verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) elektronisch bei dem örtlich zuständigen Finanzamt einzureichen.  Ab dem 1. Juli 2022 soll über www.elster.de die kostenlose Möglichkeit bestehen, die Feststellungserklärung dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln. Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt. Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 einzureichen.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann der neu festzustellende Grundsteuerwert für die an die Städte und Gemeinden zu leistende Grundsteuer maßgeblich sein.

Das Finanzministerium NRW hat für Unternehmen ein Informationsschreiben erstellt, das Sie rechts unter "Downloads" herunterladen können.

Seiten-ID: 4153

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Ansprechpartner

Jens Brill

Tel: 0271 3302-160
Fax: 02761 944-540
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