PDF wird generiert
Bitte warten!
Hinweis
Da sich die Informationslage aufgrund sehr kurzfristiger politischer Entscheidungen laufend ändern kann, können wir die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Informationen auf dieser Seite nicht garantieren. Bitte informieren Sie sich in verschiedenen Quellen, beispielsweise auch auf der Themenseite “Handelspolitik unter Trump” von Germany Trade & Invest.
Schauen Sie auch auf unserer Webseite unter Länderinfos
Einfuhr EU-Güter in die USA
Seit dem 7. August 2025 findet ein einheitlicher Zollsatz in Höhe von 15 Prozent für den Großteil der Waren aus der EU Anwendung. Die Obergrenze von 15? Prozent (inklusive MFN-Zollsatz) gilt für nahezu alle EU-Exporte, die derzeit unter reziproke Zölle fallen. Ausgenommen sind Fälle, in denen der MFN-Zollsatz der USA über 15? Prozent liegt - in solchen Fällen wird ausschließlich der MFN-Zoll erhoben, ohne zusätzliche Aufschläge.
-
MFN-Zollsatz für Käse: 14,9 Prozent --> Der neue Zoll für EU-Käse beträgt 15 Prozent "all inclusive"
-
MFN-Zollsatz für schwere LKW: 25 Prozent --> Der neue Zoll für EU-LKW beträgt 25 Prozent "all inclusive"
Rückwirkend zum 1. August 2025, 00:01 Uhr ET werden die Zölle gemäß Sec. 232 Trade Expansion Act auf KFZ und KFZ-Teile angepasst (siehe Annex II der Notice):
- Für KFZ und KFZ-Teile aus der EU mit einem MFN-Zollsatz von mindestens 15? Prozent beträgt der zusätzliche Zollsatz 0 Prozent. Es fallen somit die MFN-Zölle gemäß US-amerikanischen Zolltarifs ohne weitere Aufschläge an. Für die Zollanmeldung ist die Position 9903.94.50 (KFZ) und 9903.94.52 (KFZ-Teile) zu verwenden.
- Für KFZ und KFZ-Teile aus der EU mit einem MFN-Zollsatz von weniger als 15 Prozent beträgt der kombinierte Zollsatz aus Spalte 1 des US-amerikanischen Zolltarifs (Spalte 1) und dem Zusatzzoll gemäß Section 232 15 Prozent. Für die Zollanmeldung ist die Position 9903.94.51 (KFZ) und 9903.94.53 (KFZ-Teile) zu verwenden.
-
Die Obergrenze von 15? Prozent wird ebenfalls auf potenziell zukünftige Zölle für Pharmazeutika, Halbleiter und Bauholz Anwendung finden, sobald die US-Untersuchungen abgeschlossen sind. Bis dahin gelten die MFN-Zölle der USA.
-
Die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in die USA unterliegt auch weiterhin einem Zollsatz von 50? Prozent. Bei Stahl, Aluminium und verwandten Produkten sind beide Parteien bestrebt, zusammenzuarbeiten, um ihre Märkte vor Überkapazitäten zu schützen und gleichzeitig stabile Lieferketten durch Lösungen wie Zollkontingente sicherzustellen.
Ab 14. Oktober 2025: Zusatzzölle auf Holz und Holzprodukte
Ab 14. Oktober 2025: Zusatzzölle auf Holz und Holzprodukte
Mit einer Proclamation vom 29. September 2025 führen die USA neue Zusatzzölle für Holz und bestimmte Waren aus Holz (z.B. Möbel) ein. Diese werden zusätzlich zu anderen Einfuhrzöllen und sonstigen Einfuhrabgaben erhoben. Die Gesamtzollbelastung für Waren mit Ursprung EU soll jedoch nicht mehr als 15 Prozent betragen.
Eine Liste der betroffenen Waren findet sich in einem Anhang zur genannten Proclamation (pdf).
Änderungen für Eisen, Stahl und Aluminium ab 18.08.2025
Die US-Regierung hat die Liste der unter Section 232 fallenden Derivate aus Eisen, Stahl und Aluminium erweitert. In der Folge unterliegen nun deutlich mehr Waren ab dem 18. August 2025 einem Zoll in Höhe von 50%.
Link: Adjusting Imports of Aluminum and Steel into the United States – The White House
Die Änderung wurde ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung umgesetzt (Stichtag 18. August 2025, 00:01 Uhr Eastern Time – keine „in-transit-Schonfrist“).
Sie betrifft eine Vielzahl von Unternehmen innerhalb unseres Kammerbezirks, z.B. Walzenhersteller, Maschinen- und Anlagenlieferanten. Hersteller von Edelstahlprodukten
- aber auch Waren, deren Behälter oder Verpackungen aus Aluminium bestehen. Hierunter fallen unter anderem Lacke und Farben.
Link:
CSMS # 65936570 - GUIDANCE: Section 232 Additional Steel Derivative Tariff Inclusion Products
Einen informativen Überblick bietet die Webseite der GTAI:
Update - USA erhöhen Zölle auf Aluminiumimporte | Zollbericht | USA | Zolltarif, Einfuhrzoll
Handlungsempfehlung für betroffene Unternehmen
Vor dem Hintergrund der kurzfristigen Ausweitung der Section-232-Zölle empfehlen wir betroffenen Unternehmen dringend folgende Schritte:
- Prüfen Sie Ihre Zolltarifnummern (HTSUS)
Stellen Sie fest, ob Ihre Produkte von der neuen Regelung erfasst sind. Eine genaue Klassifizierung ist entscheidend, um mögliche Zollbelastungen zu vermeiden. - Stoppen oder pausieren Sie geplante Auslieferungen
Sofern Unsicherheit über die Betroffenheit besteht, sollten Warenlieferungen in die USA ggf. vorübergehend gestoppt oder „on hold“ gestellt werden. - Nutzen Sie Zollager oder alternative Zwischenlager
Sollten sich bereits Sendungen – etwa auf dem Seeweg – auf dem Weg in die Vereinigten Staaten befinden, empfehlen wir, die Möglichkeit einer Zwischenlagerung in Zolllagern oder außerhalb des US-Zollgebiets zu prüfen. Dies kann helfen, zusätzliche Zollbelastungen zu vermeiden, bis eine abschließende Klärung der Betroffenheit erfolgt ist. - Überprüfen Sie Ihre vertraglichen Vereinbarungen
Klären Sie, wer gemäß den Lieferbedingungen für etwaige Zollkosten und Risiken verantwortlich ist. Eine sorgfältige Prüfung der vertraglichen Grundlagen kann helfen, Haftungsfragen und finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zollwert – Ermittlung der Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage für den Zollwert eingeführter Waren ist in der Regel der Transaktionswert – also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis.In den USA entspricht dieser Wert üblicherweise dem FOB-Wert („Free On Board“).
Zusätzlich sind gemäß 19 CFR § 152.103 (b) bestimmte Kosten zu berücksichtigen, sofern sie nicht bereits im Transaktionswert enthalten sind. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für Ingenieursleistungen, Werkzeuge oder sogenannte „Assists“ – also Zusatzkomponenten, die vom Käufer bereitgestellt werden.
Durch das Federal Register am 19.08.2025 bereitgestellt.
Wie stelle ich meine Rechnung / Invoice für USA richtig aus
Auf der Rechnung besonders auf folgende Angaben achten:
- Den Anteil von Eisen, Aluminium oder Stahl ausweisen (sonst zahlt man vielleicht auf alles 50 %)
- Den FOB-Wert angeben, das ist dann gleich dem Zoll Wert und bedeutet: Kosten der Produktion plus Fracht von dem Unternehmen bis zum Hafen, aber keine Zölle auf die Kosten vom Hafen bis zum Bestimmungsort in der USA, ohne Versicherung + Vermittlungsprovision)
- In jedem Fall immer den Ursprung deutlich ausweisen.
- Den Satz "only for custom purposes” nicht vergessen!
Aufhebung der De-Minimis-Regelung für Kleinsendungen
Mit der Executive Order wurde angekündigt, dass die De-Minimis Regelung für Kleinsendungen bis 800 US-Dollar ab dem 29. August 2025 keine Anwendung mehr finden wird. Bei Importen in die USA sind alle Kleinsendungen ab dem 29. August 2025 abgabenpflichtig.
Zunächst einmal wird zwischen dem Versand im Rahmen des Weltpostabkommens und anderen Versandarten unterschieden.
Bei Versandarten, die nicht im Rahmen des Weltpostabkommens abgewickelt werden, entstehen alle in Frage kommenden Einfuhrabgaben, inklusive IEEPA.
Beim Versand im Rahmen des Weltpostabkommens gibt es zwei Optionen zur Berechnung der Importabgaben:
- Der sogenannte "Ad-valorem-Zoll": Ein prozentualer Zollsatz basierend auf dem IEEPA-Tarif und dem Ursprungsland der Ware.
- Ein fester Betrag zwischen 80 USD und 200 USD pro Artikel, je nach IEEPA-Tarif und Ursprungsland. Diese Regelung ist für sechs Monate ab dem 29. August 2025 gültig.
Einzelheiten können aus der Executive Order entnommen werden oder der U.S. Customs and Border
Häufig gestellte Fragen - FAQ
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen
- Abkommen zwischen den USA und der EU
- Wirtschaft in den USA
USA führt höhere Zollabfertigungsgebühren ab Oktober 2025 ein
Die US-Zollbehörde CBP wird verschiedene Gebühren, die von der Zollbehörde für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden, zu Beginn des Haushaltsjahres 2026 und somit ab dem 1. Oktober 2025 anpassen. Die Gebühren für sogenannte "Informal Entries" (Warensendungen mit einem Wert von unter 2.500 US$) und für die zollamtliche Behandlung von im Postverkehr eingeführten Paketen werden ab diesem Tag ebenfalls steigen.
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH




