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Anpassung der Muster zu Endverbleibserklärungen für Ausfuhren nach Russland

Die Muster zu Endverbleibserklärungen für unmittelbare und mittelbare Ausfuhren nach Russland (Anlagen C 6 und C 7) wurden aktualisiert und sind ab sofort auf der BAFA-Internetseite abrufbar.

Die Muster zu Endverbleibserklärungen der Anlagen C 6 und C 7 für unmittelbare und mittelbare Ausfuhren von Gütern nach Russland oder zur Verwendung in Russland, soweit diese in den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführt sind (Anlage C 6) sowie für unmittelbare und mittelbare Ausfuhren von gelisteten Dual-Use-Gütern nach Russland oder zur Verwendung in Russland (Anlage C 7) wurden überarbeitet.

 

Neufassung der Bekanntmachung zu Endverbleibserklärung nebst Ausfüllanleitung, Muster und Merkblatt

Deutschland implementiert die EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht

EU-Richtlinie umgesetzt: Bundestag verschärft das deutsche Sanktionsstrafrecht

Am 6. Februar 2026 ist die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1226 zum Sanktionsstrafrecht in Kraft getreten. Damit verschärft sich das deutsche Sanktionsstrafrecht umfassend. Kern der Reform sind Änderungen der §§ 18,19 AWG sowie § 82 AWV

Wesentliche Änderungen:
• Viele bislang bußgeldbewehrte Verstöße werden zu Straftaten, u.a. bei Finanz, Transaktions und Investitionsverboten. 
• Leichtfertigkeit kann bei Dual Use Sachverhalten bereits strafbar sein. 
• Die bisherige Schonfrist für neue EU-Sanktionsakte entfällt. 
• Einführung einer teilweise Strafbewehrung bei Verletzung der Jedermannspflicht bzgl. der Meldung eingefrorener Gelder. 
• Bußgelder steigen deutlich – auf bis zu 40 Mio. Euro.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages.

Zuletzt hatte sich die DIHK im Rahmen einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft zur Reform geäußert – insbesondere kritisch zur strafbewehrten Jedermannspflicht und den daraus resultierenden Belastungen für Unternehmen und IHK-Organisationen. Das Pdf der Anhörung finden Sie hier

Grundsätzliche Informationen zur Hinweispflicht für Jedermann bei Verstößen gegen Russland-Sanktionen finden Sie zusätzlich auf der Webseite der IHK Lahn-Dill

Seiten-ID: 4963

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