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Zum Greifen nah: Das volldigitale Carnet / Mit QR-Code über die Grenze
Wer seine Produkte auf einer Fachmesse im außereuropäischen Ausland ausstellen, Wartungs-Equipment für eine Kundenanlage oder auch Pferde für ein Reitturnier über die Grenze bringen möchte, ist gut beraten, ein "Carnet" zu nutzen. Diesen "Reisepass für Waren" gibt es bald auch volldigital.
Mit dem eCarnet sollen zukünftig auch weitere Schritte
– wie etwa die Abholung des Carnets bei der IHK und Vorlage beim Zollamt in Papierform –
der Vergangenheit angehören. Damit wird in Zukunft lediglich die Carnet-App und ein QR-Code ausreichen, der aus den Daten der Antragstellung generiert und verschlüsselt wird. Dieser QR-Code kann dann vom Zoll elektronisch abgelesen und die Ware abgefertigt werden – ganz ohne Papier.
Unternehmen und natürliche Personen, die bestimmte Waren wie etwa Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht "klassisch" verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carnet (Carnet A.T.A. beziehungsweise Carnet C.P.D. für Taiwan) beantragen, können sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren.
Zollabfertigung schneller und einfacher
Unternehmen und natürliche Personen, die bestimmte Waren wie etwa Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht "klassisch" verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carnet (Carnet A.T.A. beziehungsweise Carnet C.P.D. für Taiwan) beantragen, können sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren.
Während im herkömmlichen Zollprozess eine "Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung" erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen. Insbesondere erfolgt die Abfertigung beim ausländischen Zoll schneller und einfacher. Zudem müssen an den Zollstellen des Drittlandes keinerlei Barsicherheiten hinterlegt werden, wie sie im üblichen Verfahren – oftmals in Landeswährung – verlangt werden.
Diese Vorzüge sollen möglichst rasch auch digital realisierbar sein: Die IHK Siegen hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Mitgliedsunternehmen bei uns ein Carnet elektronisch beantragen können. So muss der Antrag nicht mehr persönlich während der Service-Zeiten oder postalisch zur IHK gebracht werden, sondern er lässt sich bequem, ortsunabhängig und für Ihr Unternehmen zeit- und kostensparend per Mausklick versenden.
Ein weiterer, großer Vorteil: Das elektronisch beantragte Carnet wird von der IHK ausgedruckt, sodass Antragsteller weder einen Drucker benötigen noch Formular-Vordrucke aus dem Fachverlag organisieren und vorhalten müssen. Einfach per Mausklick den Antrag zur IHK senden und das fertige Carnet entweder selbst abholen oder komfortabel per Post zuschicken lassen.
Die Registrierung für die elektronische Carnet-Beantragung erfolgt unter www.e-ata.de.
Zudem strebt die Internationale Handelskammer (ICC) eine vollständige Digitalisierung des internationalen Zollverfahrens Carnet an – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des "Re-Imports" der vorübergehend eingeführten Güter.
Mehr Details zur "Elektronischen Antragstellung Carnet ATA / CPD" finden Sie auch in dem gleichnamigen Handbuch, das die IHK für München und Oberbayern als PDF-Dokument auf ihrer Website zum Download bereithält.
Einführung des volldigitalen Carnets zum 01. Juni 2026
In naher Zukunft soll es nicht mehr nötig sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papierform bei der IHK abzuholen. Stattdessen soll es einen QR-Code geben, der vom Zoll elektronisch abgelesen wird – ganz ohne Papier.
Das vollidgitale Carnet testen sechs IHKs bereits im Rahmen eines DIHK-Pilotprojekts: die IHK München und Oberbayern, die IHK Berlin, die Handelskammer Hamburg, die IHK Südlicher Oberrhein, die IHK Hochrhein-Bodensee sowie die IHK Essen.
Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden es zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Damit sind dann bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder am Start, weitere werden schrittweise nachziehen.
Die ICC verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis 2027 vollständig einzuführen. Die Übergangsphase soll so kurz wie möglich gehalten werden. Gleichzeitig bittet die DIHK schon jetzt um Verständnis, falls der Übergang zum volldigitalen Carnet zeitweise nicht ganz reibungslos verlaufen sollte.
FAQ
FAQ's finden Sie auf der Webseite der DIHK
ICC - aktuelle Informationen in Englisch
Auf der Webseite der ICC - International Chamber of Commerce finden Sie Informationen zum Umgang mit digitalen Carnets
Inhaber können eATA-Transaktionsübungen durchführen, die ihre Verfügbarkeit angegeben haben. Diese sind dort immer aktuell aufgelistet.
Die einzelnen Erklärvideos finden Sie rechts in den Downloads:
1. Anlegen eines Accounts für App und Desktop-Version:
Download der Carnet App:
Alternativ steht auch eine Desktop-Version zur Verfügung. Der anzulegende Account ist für die App und die
Desktop-Version identisch.
2. Laden eines Carnets
3. Vorbereitung einer Reise - Prepare Travel
4. Weitergabe von QR Codes an Vertretende (z. B. Speditionen) und Reisende:
Vorsicht: Bei der Nutzung digitaler Carnets müssen Zollverfahren hauptsächlich noch mit dem Papier-ATA-Carnet durchgeführt werden, da dies z. Zt. die einzige rechtlich anerkannte Form des Carnets ist.
NEU! Vorteile der volldigitalen Carnet-Abwicklung
Auch wenn wir in den ersten Wochen oder Monaten noch ein Papier-Carnet für digitalisierte Zielländer mitgeben müssen - die nahe Zukunft bringt erhebliche Vorteile:
- Alle Daten in der App auf dem Smartphone/Desktop-Version; Reduzierung der mitzuführenden Papiere
- Schnellere Verfügbarkeit, da kein Abholen oder Zusenden eines Papier-Carnets mehr nötig; einfaches Herunterladen in die mobile App
- Risikominimierung, da Verlust eines Papier-Carnets nicht mehr möglich ist
- Schnellere Abwicklung an den Grenzzollstellen
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Ansprechpartner
Andrea Hoppe

Tel: 0271 3302-159
Fax: 0271 3302400
E-Mail
Kirsten Kämpf

Tel: 0271 3302-154
Fax: 0271 3302400
E-Mail
Katharina Sauer

Tel: 0271 3302 156
Fax: 0271 3302 400
E-Mail
Downloads
Externe Links
Erklärvideos der ICC für APP als auch Desktop
Erklärvideos der Internationalen Handelskammer (ICC) zur volldigitalen Carnet-Abwicklung
Bitte informieren Sie sich frühzeitig, um den Umstieg ab Juni 2026 problemlos zu gestalten. Weitere Informationen hat die Internationale Handelskammer (ICC) mittels verschiedener Erklärvideos zur Verfügung gestellt: ATA Carnet app & Desktop training (2025) - YouTube

