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Änderungen bei Schutzmaßnahmen der EU für Stahl

Ab 1. Juli 2026 gelten neue Schutzmaßnahmen: Die EU reduziert die zollfreie Kontingent Menge; für Einfuhren außerhalb der Kontingente gilt ein Zollsatz von 50 Prozent. Die bisherigen Schutzmaßnahmen sind bereits seit Februar 2019 in Kraft und laufen am 30. Juni 2026 aus.

Durch diese Verordnung möchte die EU die negativen Auswirkungen der Überkapazitäten auf die EU-Stahlindustrie bekämpfen.

Details finden Sie auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH:

Seiten-ID: 5063

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