PDF wird generiert
Bitte warten!

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Finanzgericht Münster gesucht

Die ehrenamtlichen Finanzrichterinnen und -richter an dem für unseren Kammerbezirk zuständigen Finanzgericht Münster werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt und wirken bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit.

Für die nächste, ab dem 1. Januar 2027 beginnende Wahlperiode können noch bis Mitte April 2026 geeignete Persönlichkeiten auf die Vorschlagsliste der IHK Siegen aufgenommen werden. Interessenten können sich bei der IHK melden!

Die ehrenamtlichen Richter tragen durch ihre wirtschaftliche Expertise, ihre Erfahrung sowie ihre Kenntnisse des allgemeinen Geschäftslebens zu sachgerechten und lebensnahen Entscheidungen der Finanz- und Steuerrechtsprechung bei. Ehrenamtliche Finanzrichterinnen und -richter sollten über soziale Kompetenz, Gewissenhaftigkeit und Lebenserfahrung verfügen und nicht zuletzt auch bereit sein, sich immer wieder unvoreingenommen und ergebnisoffen mit verschiedenen Sachverhalten zu beschäftigen. An ca. 2-3 Sitzungstagen pro Jahr nehmen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an Verhandlungen teil (Arbeitnehmer werden hierfür von ihren Arbeitgebern freigestellt). Es werden keinerlei juristischen, insbesondere keine steuerrechtlichen Vorkenntnisse erwartet. Die detaillierte Aufarbeitung der Sachverhalte und die steuerliche Analyse erfolgt vorbereitend durch die hauptamtlichen Richter.

Wahlvoraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Wohnsitz oder gewerbliche oder berufliche Niederlassung im Bezirk des Finanzgerichts Münster (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster)
  • Keine Ausschließungsgründe (z.B. Vorstrafen oder Vermögensverfall)

Haben Sie Interesse? Schreiben Sie uns eine E-Mail!

Seiten-ID: 4959

Seiten-ID4959

Ansprechpartner

Jens Brill

Tel: 0271 3302-160
Fax: 0271 3302-400
E-Mail

Zum Seitenanfang springen