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Update - Kommentar zu "Einfuhrbestimmungen: Ab 2025 12-stellige Zolltarifnummer für GCC-Region (Saudi Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE)"

Wir möchten nochmal ausdrücklich darauf hinweisen dass in den Unterlagen immer should und nicht must steht. Wir empfehlen weiterhin den für EU-Exporteure verwendeten Achtsteller der Kombinierten Nomenklatur der EU (KN) zu verwenden. Dies gilt sowohl für die Ausfuhranmeldungen für den Zoll als auch in den Handelsdokumenten für die ausländischen Kunden. 

Sollten auf Wunsch des Empfängers der 12-Steller zusätzlich verwendet werden, sollte dies mit einem Hinweis geschehen, dass diese vom Kunden/Importeur so angefordert oder vom Kunden/Importeur so zur Verfügung gestellt wurden.   

Bisher gibt es keine Meldungen, dass Sendungen die nicht den 12-Steller enthalten haben, stark verzögert wurden oder sonstige Probleme hatten.

12-stellige Zolltarifnummer für GCC-Region (Saudi Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE) ab 2025

Änderung der Einfuhrbestimmungen für die GCC-Region ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 wurde die erforderlichen Zolltarifnummern beim Import in die GCC-Region von 8 Stellen auf 12 Stellen erweitert. Dies betrifft alle Importarten B2B, B2C und C2C.
Es handelt sich um folgende Länder  Saudi Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE.
 

Wichtig zu wissen:
 

  • Voraussetzung für den Import: 12-stellige Zolltarifnummern
  • Auswirkungen bei Nichtbeachtung: Nicht komplett angegebene Zolltarifnummern können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen. 
  •  

Maßnahmen:

  1. Sicherstellung der Verwendung gültiger und authentischer 12-stelliger HS-Codes.
  2. Angabe der HS-Codes bereits bei der Erstellung der Sendung, um Verzögerungen zu vermeiden.

Diese Anpassung gilt für alle GCC-Länder und wurde durch das Amiri-Dekret Nr. 98 von 2024 geregelt. 

Die original Meldung in englischer Sprache: Änderung der Einfuhrbestimmung ab 2025 VAE.pdf
 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Germany Trade & Invest GTAI . Auf dieser Webseite finden Sie einen weiteren Link zum Oman. Dort finden Sie ein pdf hinterlegt mit allen 12-stelligen Zolltarifnummern für die GCC-Länder.

 

Unsere Empfehlung ist, die Nummern von den Importeuren abzufragen bzw. abzugleichen und dies auf der Rechnung mit dem Hinweis: „as per customer requested/provided“ anzugeben.

 

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Ansprechpartner

Tanja Giese

Tel: 0271 3302-158
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Andrea Hoppe

Tel: 0271 3302-159
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Kirsten Kämpf

Tel: 0271 3302-154
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Katharina Sauer

Tel: 0271 3302 156
Fax: 0271 3302 400
E-Mail

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