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12-stellige Zolltarifnummer für GCC-Region (Saudi Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE) ab 2025

Änderung der Einfuhrbestimmungen für die GCC-Region ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 wurde die erforderlichen Zolltarifnummern beim Import in die GCC-Region von 8 Stellen auf 12 Stellen erweitert. Dies betrifft alle Importarten B2B, B2C und C2C.
Es handelt sich um folgende Länder  Saudi Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE.

Wichtig zu wissen:

  • Voraussetzung für den Import: 12-stellige Zolltarifnummern
  • Auswirkungen bei Nichtbeachtung: Nicht komplett angegebene Zolltarifnummern können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen. 

Maßnahmen:

  1. Sicherstellung der Verwendung gültiger und authentischer 12-stelliger HS-Codes.
  2. Angabe der HS-Codes bereits bei der Erstellung der Sendung, um Verzögerungen zu vermeiden.

Diese Anpassung gilt für alle GCC-Länder und wurde durch das Amiri-Dekret Nr. 98 von 2024 geregelt. 

Die original Meldung in englischer Sprache: Änderung der Einfuhrbestimmung ab 2025 VAE.pdf

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Ansprechpartner

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