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EU und Mexiko unterzeichnen neues Handelsabkommen

Am 22. Mai unterzeichneten Mexikos Staatspräsidentin Claudia Sheinbaum und Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, in Mexiko-Stadt das modernisierte Globalabkommen (Modernized Global Agreement, MGA).

Der Handelsteil des EU-Mercosur-Abkommens ist seit dem 1. Mai 2026 vorläufig in Kraft getreten. Nach jahrzehntelangen Verhandlungen und der Unterzeichnung Anfang 2026 haben Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay die Vereinbarung ratifiziert, was den Weg für den sofortigen Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen freigemacht hat. 

Das neue Abkommen wird den bereits seit dem Jahr 2000 bestehenden Handelsvertrag (Economic Partnership, Political Coordination and Cooperation Agreement) zwischen der EU und Mexiko ablösen.

Details finden Sie auf folgender Webseite der Germany Trade and Invest Gmb

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Handbuch zum EU-Mercosur-Abkommen

Bestimmungen, Ursprungsregeln, Lizenzkontingente zum EU-Mercosur-Abkommen

Germany Trade and Invest GmbH (GTAI) hat ein Handbuch zum EU-Mercosur-Abkommen veröffentlicht. Darin sind die zentralen Bestimmungen gebündelt  und den Unternehmen wird ein praxisorientierter, rechtlicher Einstieg vermittelt.

Leitfaden zu Ursprungsregeln mit den Mercosur-Staaten

Die Europäische Kommission hat zum Interims-Handelsabkommen (iTA) EU-MERCOSUR einen Leitfaden zu den Ursprungsregeln in englischer Sprache veröffentlicht.

Er erläutert die Voraussetzungen, unter denen Unternehmen Zollpräferenzen nutzen können, einschließlich der zulässigen, benötigten Ursprungsnachweise. Das Dokument ist rechtlich nicht bindend und sollte mit dem iTA zusammengelesen werden.

Der EU-Mercosur Leitfaden steht auf der Webseite der Zollverwaltung.

Ausfertigung von Lieferantenerklärungen für Mercosur-Staaten

Die offiziell zulässige Abkürzung für die Mercosur-Staaten ist „MERCOSUR“. Die Nennung einzelner Mercosur-Staaten ist nicht zulässig, können jedoch in Klammern genannt werden.

Einzelheiten finden Sie auch hier auf der Webseite der Zolles:

Warenverkehr mit MERCOSUR - Lieferantenerklärungen

Neue Maßeinheiten bei Lizenzkontingenten

Der Zoll hat am 15. Mai 2026 die ATLAS – Info 0956/2026 zu Lizenzkontingenten beim Mercosurabkommen veröffentlicht.

Ab dem 1. Juni 2026 werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auch Lizenzen ausgestellt, bei denen die Menge in Schlachtäquivalent oder Schaleneiäquivalent ausgegeben wird.

Um eine reibungslose Abfertigung in ATLAS zu gewährleisten, ist darauf zu achten, dass in diesen Fällen die Abschreibungs- beziehungsweise Begünstigungsmenge in ATLAS entsprechend mit den Maßeinheiten „KCW(Kilogramm Schlachtkörpergewicht) oder „KSE(Kilogramm Schaleneigewicht) angegeben wird.

Genaue Informationen finden Sie in ATLAS-Info 0956/2026.

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Ansprechpartner

Andrea Hoppe

Tel: 0271 3302-159
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Kirsten Kämpf

Tel: 0271 3302-154
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Katharina Sauer

Tel: 0271 3302 156
Fax: 0271 3302 400
E-Mail

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