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EUDR: Neuer Vorschlag der EU-Kommission zum Zeitplan und Erleichterungen - Anwendungsbeginn 30. Dez. 2025

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen:
Prüfen Sie, ob Sie von den Änderungen betroffen sind und verfolgen Sie die weiteren Entwicklungen. In jedem Fall gilt: Die EUDR und ihre Ziele bleiben unabhängig von den Änderungen bestehen. 

Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag zur Verschiebung und Änderung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt. 

Das sind die zentralen Änderungsvorschläge:

1.  Mehr Zeit für die Umsetzung

  • Für Große und Mittlere Unternehmen soll der Anwendungsbeginn doch der 30. Dez. 2025 bleiben, aber die Kontrollen und die Durchsetzung erst später, ab 30. Juni 2026 beginnen. 
  • Für Kleine & Kleinstunternehmen soll die Anwendung auf den 30. Dez. 2026 verschoben werden.

2.  Nur noch EINE Sorgfaltserklärung pro Lieferkette
Die Pflicht zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung soll sich künftig auf den ersten Marktteilnehmer konzentrieren, der Produkte in der EU in Verkehr bringt.

  • NEU ist die Einführung der Kategorie "nachgelagerter Marktteilnehmer".
  • Zur Entlastung müssen sowohl Händler als auch nachgelagerten Marktteilnehmer keine eigene Sorgfaltserklärung mehr abgeben und die Einhaltung der Pflichten durch vorgelagerte Marktteilnehmer nicht mehr feststellen.
  • Die Pflicht bleibt bestehen, das Sammeln und Weitergeben von Informationen (insbesondere der Referenznummer der Sorgfaltserklärung) in der nachgelagerten Lieferkette.

Hinweis: Nachgelagerte Nicht-KMU-Akteure müssen sich weiterhin im EU-Informationssystem registrieren.

3.  Vereinfachung für Primärerzeuger

  • Kleinst- und kleine Primärerzeuger (vorgelagerte Marktteilnehmer) aus Niedrigrisikoländern sollen nur noch eine vereinfachte, einmalige Erklärung abgeben müssen – anstelle regelmäßiger Sorgfaltserklärungen. In der vereinfachten Erklärung kann die Geolokalisierung wahlweise durch die Postanschrift des Produktionsortes ersetzt werden.


Die Zustimmung zu den Änderungen durch das Europäische Parlament und den Rat der EU muss noch erfolgen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Aktuelle Informationen dazu auf der Webseite der EU Kommission.
 

Seiten-ID: 4732

Die Verschiebung um ein weiteres Jahr - ist nicht durch den Rat gegangen

Die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde endgültig nicht verschoben und soll nun Ende 2025 in Kraft treten! 

 

Was war bisher geplant?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sollte von Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025 umgesetzt werden, ist also jetzt am 30.12.2026 geplant. Eine Übergangsfrist von sechs Monaten gilt für Kleinst- und Kleinunternehmen. Für sie beginnt die Verpflichtung zur Anwendung der EUDR erst am 30. Juni 2027. Wichtig: Die Einstufung als Klein- oder Kleinstunternehmen richtet sich nach den Schwellenwerten, die zum 31. Dezember 2020 galten.

Außerdem ist zu beachten, dass die Verlängerung der Übergangsfrist nicht für Klein- oder Kleinstunternehmen gilt, die mit Produkten handeln oder sie herstellen, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen.

Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

 

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben - Vorbereitung empfohlen!

Unser Tipp:

Bereiten Sie sich frühzeitig vor, damit Sie startklar sind, wenn die Verordnung in Kraft tritt.

 

Es folgen weiterführende Informationen aus unserer EUDR-Sprechstunde am 11.09.2025 :

„Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte beantwortet Ihre Fragen“

Beratungsangebot des Helpdesks Wirtschaft und Menschenrechte

  • Anliegen via Telefon (+49 30 2130 8430-0) oder E-Mail (kontakt@helpdeskwimr.de) schildern
  • Innerhalb von 14 Tagen Vereinbarung eines ca. einstündigen Beratungsgespräch (über WebEx oder MS Teams)Kostenfrei
  • Vertraulich
  • Keine Rechtsberatung
  • Bei Bedarf: Follow-up-E-Mail mit weiterführenden Informationen
  • Weitere Beratungsgespräche möglich

Informationen und FAQ's finden Sie auf dem elan!-Portal

Das elan!-Portal

  • Partners in Transformation ? Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
  • Allgemeine EUDR-Infos
  • Schritt-für-Schritt-Ansatz
  • Risikorohstoffe
  • IT-Tool-Steckbriefe
  • Selbst-Check
  • Nützliche Links
  • Strategieentwicklung

Kostenfreie Tools, Orientierung zu Tools

  • Leitfaden von GNF und OroVerde „Software-Lösungen für die EUDR
  • Forest Guard, Open Source, zum Nachweis entwaldungsfreier (Kaffee-) Lieferketten
  • INA Trace App, Open-Source, ermöglicht Kartierung von Feldpolygonen und Bauernprofilen. Mit Integration des WHISP-Tools der FAO kann erste Überprüfung der Entwaldung durchgeführt werden
  • ITC DeforestationFree Trade Gateway (DFTG), Open Source, verbindet bestehende Systeme und standardisiert Datenaustausch zwischen Akteur:innen der Lieferkette, ermöglicht Datenerfassung und Polygon-Mapping, Analyse zur Entwaldung, Hochladen von Nachweisen der Rechtskonformität
  • Google Earth zum Überprüfen von Geodaten
  • Global Forest Watch zum Überprüfen von Geodaten|

EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)

EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) – Anwendungsbeginn verschoben


Die EUDR sollte ursprünglich nach einer Übergangszeit am 30.12.2024 für bestimmte Unternehmen Anwendung finden. Inzwischen haben sich allerdings die EU-Gesetzgebungsorgane darauf verständigt, dass die Verordnung erst zwölf Monate später gelten soll, also ab dem 30.12.2025. 
Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 

Seiten-ID4732

Ansprechpartner

Tanja Giese

Tel: 0271 3302-158
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Andrea Hoppe

Tel: 0271 3302-159
Fax: 0271 3302400
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Kirsten Kämpf

Tel: 0271 3302-154
Fax: 0271 3302400
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Katharina Sauer

Tel: 0271 3302 156
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