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EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)

EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) – Anwendungsbeginn verschoben


Die EUDR sollte ursprünglich nach einer Übergangszeit am 30.12.2024 für bestimmte Unternehmen Anwendung finden. Inzwischen haben sich allerdings die EU-Gesetzgebungsorgane darauf verständigt, dass die Verordnung erst zwölf Monate später gelten soll, also ab dem 30.12.2025. 
Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 

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