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LkSG - Verschiebung der Einreichungsfrist für Berichte
Die Frist für die Einreichung der Berichte gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde verschoben, daher müssen diese aktuell bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen. Ab dem 1. Januar 2025 wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Einreichung der Berichte überprüfen.
Falls das Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Richtline (CSRD) bis zum 31. Dezember 2024 in Kraft tritt, können Unternehmen ihren Nachhaltigkeitsbericht einreichen, anstatt zusätzlich einen LkSG-Bericht zu erstellen. Eine doppelte Berichtspflicht und Rechtsunsicherheit kann allerdings nur dann vermieden werden, wenn die Abgabefristen für die LkSG- und CSRD-Berichte synchronisiert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: BAFA - Berichtspflicht