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Reziproke Zusatzzölle

 

Land/Region Zollsatz/in Kraft seit weiterführende Erläuterungen/Ausnahmen
EU 15 % - in Kraft seit 07.08.2025 auf alle Warenlieferungen mit Ursprung in der EU. Zusätzlich gibt es allgemeine Ausnahmelisten, siehe unter dieser Tabelle.

Des Weiteren greift für auserwählte EU-Produkte ausschließlich der MFN-Zollsatz. Eine Übersicht der Zolltarifnummern steht bereit. Die Zusatzzölle auf Weichholz und Holzprodukte greifen nur bis zu dem maximalen Zollsatz von 15 %.
China 30 % - in Kraft seit 14.05.2025 - vorher bis zu 125 %.

Zu den Reziprok-Zusatzzöllen von 10 % sind die Länder-Zusatzzölle, siehe unten, gegenüber China mit aktuell 20 % aufzuaddieren.
Gegebenenfalls sind Zusatzzölle auch aus der ersten Trump Administration aufzuaddieren.


Die Aussetzung für den länderspezifischen Zoll läuft bis zum 10. November 2025. Während dieser Aussetzung sind die oben aufgeführten Zusatzzölle weiterhin gültig. Sollte es bis zu diesem Datum keine Einigung geben, wird der Zusatzzoll für China 34 % betragen

Mexiko 0 % USMCA-Waren unterliegen keinen Strafzöllen.
Kanada 0 % USMCA-Waren unterliegen keinen Strafzöllen.

Nicht USMCA-Waren hingegen unterliegen einem Zoll in Höhe von 35 % oder 10 % (bestimmte Energieerzeugnisse).
Rest der Welt Unterschiedlich

Die Übersicht zu den länderspezifischen Zöllen ist unter dem nachstehenden Link einsehbar:

Beispiel: Japan = 15 % und Vietnam = 20 %.

Es gibt eine aktualisierte Ausnahmeliste. Entscheidend für die Qualifikation ist die zolltarifliche Einreihung nach dem US-Zolltarif.

Schon ab 4. Juni wird für Derivatwaren aus Stahl- und / oder Aluminium, die den sektoralen Maßnahmen unterliegen, zusätzlich zum Reziproken Zoll von aktuell 15 % (EU-Ursprung) auf den Wertanteil ohne Stahl- beziehungsweise Aluminiumgehalt erhoben.

Sektorale Zusatzzölle

 

Produkte/Erzeugnisse Zollsatz/in Kraft seit weiterführende Erläuterungen/Ausnahmen
Autos sowie Autoteile und
-zubehör
25 % - in Kraft seit 03.03.2025 auf Autos / seit 03.05.2025 auf Autoteile und -zubehör. Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern Annex I (Autos) und II (Autoteile und -zubehör) steht bereit.

Für EU-Autos und Autoteile gilt ein Zollsatz in Höhe von 15 Prozent seit dem 1. August 2025.

Sofern das Produkt von der Zolltarifnummer erfasst ist, es aber kein Autoteil oder -zubehör ist, dann wird kein Zusatzzoll erhoben.

Es gibt Ausnahmen im Zuge von USMCA für Autos, -teile und -zubehör.
Stahlerzeugnisse und Derivatwaren 50 %
(seit 04.06.2025 - vorher 25 %)

- in Kraft seit 12.03.2025

Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern steht bereit.

Es werden regelmäßig Angaben zum Land des Schmelzens und Gießens verlangt.

Aluminiumerzeugnisse und Derivatwaren 50 %
(seit 04.06.2025 - vorher 25 %)

- in Kraft seit 12.03.2025

Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern steht bereit.

Aluminiumerzeugnisse aus Russland unterliegen einem Zoll in Höhe von
200 % auf den gesamten Warenwert.

Es werden regelmäßig Angaben zum Land des Schmelzens und Gießens verlangt.

Kupfer- und Kupfererzeugnisse 50 % seit dem 01.08.2025 Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern steht bereit.
Weichholz und Holzprodukte 10 % bzw. 25 % seit dem 14.10.2025 Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern steht bereit.

Länder-Zusatzzölle

 

Länder Zollsatz/in Kraft seit weiterführende Erläuterungen/Ausnahmen
China/Hongkong 20 % - in Kraft seit 04.03.2025 aufgrund der illegalen Fentanyl-Lieferungen. Zusätzlich sind bei Lieferungen aus China die Reziprok-Zölle in Höhe von
10 % aufzuaddieren. Gegebenenfalls sind Zusatzzölle auch aus der ersten Trump Administration aufzuaddieren.

De-Minimis-Regelung für zollfreie Lieferungen in Höhe von $800 pro Tag an einen Empfänger ist seit 2. Mai 2025 entfallen.
Mexiko 25 % und 10 % auf bestimmte Energieerzeugnisse - in Kraft seit 04.03.2025 aufgrund der illegalen Einwanderungen aus Mexiko. USMCA-Waren sind grundsätzlich von den Zusatzzöllen ausgenommen. Für Autos gilt diese Ausnahme nicht – hier gibt es Sonderregeln. Für Autoteile und -zubehör sollen Sonderregeln im Juni kommen.
Kanada 35 % und 10 % auf bestimmte Energieerzeugnisse - in Kraft seit 04.03.2025 bzw. 31.07.2025 aufgrund der illegalen Fentanyl-Lieferungen.

USMCA-Waren sind grundsätzlich von den Zusatzzöllen ausgenommen. Für Autos gilt diese Ausnahme nicht.

Für Autoteile und -zubehör sollen Sonderregeln kommen.

 

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Reziproke Zusatzzölle

Andrea Hoppe

Tel: 0271 3302-159
Fax: 0271 3302400
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Kirsten Kämpf

Tel: 0271 3302-154
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Katharina Sauer

Tel: 0271 3302 156
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