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Wichtige Änderungen bei den Zusatzzöllen ab dem 4. Juni 2025
Ab 4. Juni 2025 betragen die Zusatzzölle für Waren aus Eisen, Stahl, Aluminium und bestimmte Waren daraus 50 Prozent statt zuvor 25 Prozent. Die Zusatzzölle in Höhe von 50 Prozent betreffen Ursprungswaren aller Länder außer Ursprungswaren aus dem Vereinigten Königreich.
Der US-Zoll hat häufig gestellte Fragen zu diesen und anderen Fragestellungen veröffentlicht. Details sind im Informationssystem des US-Zolls (CSMS) insbesondere unter den Nachrichten CSMS # 65236374 and CSMS # 65236645 - UPDATED GUIDANCE veröffentlicht.
Bestimmte Stahl- und Aluminiumwaren, die unter Kapitel 73 und 76 des Harmonisierten US-Zolltarifs (HTSUS) klassifiziert sind, sowie Folgeerzeugnisse in anderen Kapiteln (Derivaten) unterliegen einem Zollsatz von 50?Prozent (bzw. 25?Prozent für Ursprungswaren aus dem Vereinigten Königreich), allerdings nur auf den enthaltenen Stahlanteil beziehungsweise Aluminiumwert. Stahlerzeugnisse des Kapitels 72 hingegen unterliegen weiterhin Zöllen auf den vollen Zollwert, es sei denn, der Stahl wurde in den USA geschmolzen und gegossen („melted and poured in the U.S.“).
Die US-Zollbehörde (CBP) stellt klar, dass bei unbekanntem Wertanteil des Stahl- beziehungsweise Aluminiumgehalts der volle Einfuhrwert mit nun 50 Prozent verzollt werden muss.
Die „Anlagen“ (Annexes) zur Proklamation sind derzeit noch nicht öffentlich einsehbar, daher ist noch offen, ob sich am betroffenen Warenkreis etwas geändert hat.
Neu seit 4. Juni: Für Folgeerzeugnisse (derivates) aus Stahl und / oder Aluminium, die dem Section-232-Zoll auf Grundlage ihres Stahl- beziehungsweise Aluminiumgehalts unterliegen, wird zusätzlich der Reziprozitätszoll (Reciprocal Tariff) von aktuell 10 Prozent auf den Wertanteil ohne Stahl- beziehungsweise Aluminiumgehalt erhoben.
Die US-Zollbehörde CBP hat hierzu weitere Einzelheiten im CSMS 65236374 veröffentlicht; Zusatzzölle, die Waren mit EU-Ursprung betreffen und in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets abgebildet. Hier zusätzlich noch ein Erklärvideo
11. April: Zollausnahmen für Elektronikprodukte
Die zusätzlichen Wertzölle, die mit Executive Order 14257 vom 2. April 2025 auferlegt wurden, werden auf bestimmte Elektronikprodukte ausgesetzt. Darunter fallen unter anderem Smartphones, Notebooks oder Prozessoren. Die amerikanische Zollverwaltung stellt die Änderungen und die Warenauflistung mit Hinweisen auf die anzumeldenden HS-Codes zur Verfügung.
US-Zusatzzölle 2025
Seit Beginn der zweiten Amtsperiode von US-Präsident Donald Trump sind Zölle wieder auf die Tagesordnung zurückgekehrt. Die USA haben gegen den Rest der Welt unterschiedliche Zusatzzölle eingeführt. Die bereits eingeführten und die angekündigten Maßnahmen werden weitreichende Auswirkungen haben und – wenn sie von Dauer sind – die weltweiten Handels- und Produktionsbeziehungen massiv ändern.
Die US-Administration hat zahlreiche Zusatzzölle im März und April 2025 mit unterschiedlichen Rechtfertigungsgründen in Kraft gesetzt oder geplant. Dazu gehören Zölle auf:
- Fast alle Waren, sofern nicht bereits anderweitig durch Zusatzzölle erfasst: so genannte reciprocal tariffs
- Autos und Autoteile: Proclamation 26.3.25 Adjusting Imports of Automobiles and Automobile Parts (section 232)
- Aluminium und bestimmte Waren daraus: Proclamation 10895 of February 10, 2025 Adjusting Imports of Aluminum (section 232)
- Eisen/Stahl und bestimmte Waren daraus: Proclamation 10896 of February 10, 2025 Adjusting Imports of Steel (section 232)
- Länder, die Erdöl in Venezuela kaufen: Executive Order 14245 of March 24, 2025 Imposing Tariffs on Countries Importing Venezuelan Oil
- Zölle wegen Drogenausgangsstoffen gegen China, Mexiko, Kanada
Um den Überblick zu behalten und nachlesen zu können: Die US-Zollvorhaben werden generell an folgenden Stellen veröffentlicht:
- Weißes Haus Rubrik News:
- Fact Sheets
- Presidential Actions
- Federal Register Presidential Documents mit den jeweiligen Warennummern
- Executive Orders
- Proclamations
- Suchhilfe: Verwenden Sie die Schlagworte „Import”,„2025” dann „presidential document” und den verursachenden Präsidenten.
- Die amerikanische Zollbehörde, die US Customs and Border Protection veröffentlicht regelmäßig CBP Updates und FAQs für Importeure zu den neuen Sonderzöllen im sog. Cargo Messaging Systems Service. Diese Updates sind vergleichbar mit unseren ATLAS Informationen.
- Aktuelle Informationen zu wichtigen Details werden fortlaufend von der GTAI veröffentlicht.
- Zusatzzölle, die (auch) Waren mit EU-Ursprung betreffen und in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets abgebildet.
Reciprocal Tariffs - Angeblich reziproke Zölle
Zehn Prozent zusätzlich auf fast alles
Seit 5. April 2025 erheben die USA zehn Prozent Zusatzzölle auf alle Importe. Davon ausgenommen sind:
- Waren, die bereits von anderen Zusatzzöllen (Aluminium, Stahl, Automobile) erfasst sind
- Waren in Anhang 2 der Proklamation
-
Ergänzung des Anhangs 2 um Produkte mit Halbleitern, wie Mobiltelefone, Rechner und andere
- Kanada und Mexiko im Rahmen des Freihandelsabkommens USMCA
Die Zölle werden zusätzlich zu den normalen US-Zöllen erhoben.
Länderspezifische Zölle: Für 90 Tage ausgesetzt - Ausnahme: China
Donald Trump kündigte am 9. April 2025 an, dass die länderspezifischen Zölle, die ab 9. April 2025 gelten sollten, für 90 Tage ausgesetzt werden. Statt der länderspezifischen Zollsätze greifen nun die allgemeinen zehn Prozent Zoll. Das gilt auch für Waren mit EU-Ursprung. Der reziproke Zusatzzoll in Höhe von zehn Prozent wird erhoben ab einem Warenwert von 800 US-Dollar (de minimis treatment).
Ausgenommen von der 90tägigen „Pause” sind Einfuhren von Waren mit chinesischem Ursprung. Für Waren mit chinesischem Ursprung haben die USA den länderspezifischen Zoll sogar noch einmal erhöht, nämlich auf 125 Prozent.
Wie lautet die jetzt ausgesetzte Regelung zu den länderspezifischen Zöllen?
Gemäß der Regelung zu den länderspezifischen oder „reciprocal tariffs” sollten ab 9. April 2025 anstelle des zehnprozentigen allgemeinen Satzes länderspezifische Sätze erhoben werden. Für EU-Waren wären das 20 Prozent. Für alle Staaten, die in der Ländertabelle nicht genannt sind, sollten die allgemeinen zehn Prozent greifen.
Woran knüpft der länderspezifische Satz an?
Wichtig: Der länderspezifische Satz knüpft an den Ursprung der Ware an und nicht daran, aus welchem Land die Waren geliefert werden. Wenn Ware chinesischen Ursprungs aus der EU in die USA geliefert werden, fällt der Satz für China an.
Aktuelle Informationen zu neuen Details werden fortlaufend von der GTAI veröffentlicht.
US-Zusatzzölle auf Eisen, Stahl und Aluminium sowie bestimmte Waren aus den Materialien
Die Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Aluminiumerzeugnisse und Aluminiumderivate sowie Stahlerzeugnisse und Stahlderivate gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen (zum Beispiel gegenüber chinesische Waren).
Weiterhin wurden die Vereinbarungen für zollfreie Lieferungen im Zuge von Quotenregelungen mit der EU und weiteren Staaten aufgehoben.
Betroffene HS-Codes Stahl
Bisher waren folgende Warennummern (Codes des Harmonisierten Systems (HS)) betroffen (Annex II Derivatives of Steel Articles):
- 7206.10 bis einschließlich 7216.50 – Eisen und nicht legierter Stahl in Rohformen, Halbzeug, Bleche, Walzdraht, Stabstahl, Profile
- 7216.99 bis einschließlich 7301.30 – Draht, nicht rostender Stahl in Rohformen, Halbzeug, Bleche, Walzdraht, Stabstahl, Profile
- 7302.10 – Schienen
- 7302.40 – bis einschließlich 7302.90 Laschen, Unterlegplatten
- 7304.10 bis einschließlich 7306.90 – Rohre und Hohlprofile, andere Rohre
- aus Kapitel 7317 Stifte, Nägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern aus Eisen oder Stahl
- aus Kapitel 8708 Stoßstangen und Karosserieteile (für Traktoren) aus Stahl
Folgende Warennummern sind zusätzlich betroffen:
Alle Einfuhren von Stahlerzeugnissen, die unter die Position 9903.80 des Kapitels 99 des HTSUS fallen, und zusätzlich folgende HS-Codes (ergibt sich aus Annex l der Proclamation 10896, Bekanntmachung im Federal Register 2025-02833.pdf):
HS Codes Stahl
-
7301.20.10 7307.92.30 7308.40.00 7301.20.50 7301.20.50 7308.90.30 7302.30.00 7307.93.30 7308.90.60 7307.21.10 7307.93.60 7308.90.70 7307.21.50 7307.93.90 7308.90.95 7307.22.10 7307.99.10 7309.00.00 7307.22.50 7307.99.30 7310.10.00 7307.23.00 7307.99.50 7310.21.00 7307.29.00 7308.10.00 7310.29.00 7307.91.10 7308.20.00 7311.00.00 7307.91.30 7308.30.10 7312.10.05 7307.91.50 7308.30.50 7312.10.10 7312.10.20 7315.20.50 7318.29.00 7312.10.30 7315.81.00 7319.40.20 7312.10.50 7315.82.10 7319.40.30 7312.10.60 7315.82.30 7319.40.50 7312.10.70 7315.82.50 7319.90.10 7312.10.80 7315.82.70 7319.90.90 7312.10.90 7315.89.10 7320.10.30 7312.90.00 7315.89.30 7320.10.60 7313.00.00 7315.89.50 7320.10.90 7314.12.10 7315.90.00 7320.20.10 7314.12.20 7316.00.00 7320.20.50 7314.12.30 7317.00.10 7320.90.10 7314.12.60 7317.00.20 7320.90.50 7314.12.90 7317.00.30 7321.11.10 7314.14.10 7317.00.55 7321.11.30 7314.14.20 7317.00.65 7321.11.60 7314.14.30 7317.00.75 7321.12.00 7314.14.60 7318.11.00 7321.19.00 7314.14.90 7318.12.00 7321.81.10 7314.19.01 7318.13.00 7321.81.50 7314.20.00 7318.14.10 7321.82.10 7314.31.10 7318.14.50 7321.82.50 7314.31.50 7318.15.20 7321.89.00 7314.39.00 7318.15.40 7321.90.10 7314.41.00 7318.15.50 7321.90.20 7314.42.00 7318.15.60 7321.90.40 7314.49.30 7318.15.80 7321.90.50 7314.49.60 7318.16.00 7321.90.60 7314.50.00 7318.19.00 7322.19.00 7315.11.00 7318.21.00 7322.90.00 7315.12.00 7318.22.00 7323.10.00 7315.19.00 7318.23.00 7323.93.00 7315.20.10 7318.24.00 7323.94.00 7323.99.10 7323.99.30 7323.99.50 7323.99.70 7323.99.90 7324.10.00 7324.29.00 7324.90.00 7325.91.00 7325.99.10 7325.99.50 7326.11.00 7326.19.00 7326.20.00 7326.90.10 7326.90.25 7326.90.35 7326.90.45 7326.90.60 7326.90.86 8431.31.00 8431.42.00 8431.49.10 8431.49.90 8432.10.00 8432.90.00 8547.90.00 9403.20.00 9405.99.20 9405.99.40 9406.20.00 9406.90.01
Für neue Stahlderivate außerhalb von Kapitel 73 ist der Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent auf der Grundlage des Wertes des Stahlanteils zu melden.
Die Menge des Stahlanteils ist für die Position in Kilogramm anzugeben. Wenn der Wert des Stahlgehalts dem eingegebenen Wert entspricht oder nicht bekannt ist, muss der Zoll auf der Grundlage des gesamten eingegebenen Werts gemeldet werden, und zwar in nur einer Zeile der "Entry Summary".
Ist der Wert des Stahlgehalts geringer als der angegebene Wert der eingeführten Ware, muss die Ware in zwei Zeilen in der "Entry Summary" angegeben werden.
Weitere Informationen zur Anmeldung enthält der Leitfaden der US-Behörden:
Betroffene HS-Codes Aluminium
Bisher waren folgende Warennummern betroffen (Annex I Derivatives of Aluminium Articles):
- 7601 – Aluminium in Roh-Form
- 7604 – Stangen (Stäbe) und Profile
- 7605 – Draht
- 7606 und 7607 – Bleche und Bänder / Folien und dünne Bänder
- 7608 und 7609 – Rohre / Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke
- 7616.99.51.60 und 7616.99.51.70 – andere Waren aus Aluminium, gegossen, geschmiedet
- aus Kapitel 7614 Litzen, Kabel, Seile aus Aluminium
- aus Kapitel 8708 Stoßstangen und Karosserieteile (für Traktoren) aus Aluminium
Folgende Warennummern sind zusätzlich betroffen: (ergibt sich aus Annex I der Proclamation 10895, Bekanntmachung im Federal Register 2025-02832.pdf):
HS Codes Aluminium
-
6603.90.8100 7615.20.0000 8302.41.6015 7610.10.00 7616.10.9090 8302.41.6045 7610.90.00 7616.99.1000 8302.41.6050 7615.10.2015 7616.99.5130 8302.41.6080 7615.10.2025 7616.99.5140 8302.42.3010 7615.10.3015 7616.99.5190 8302.42.3015 7615.10.3025 8302.10.3000 8302.42.3065 7615.10.5020 7615.10.5020 8302.49.6035 7615.10.5040 8302.10.6060 8302.49.6045 7615.10.7125 8302.10.6090 8302.49.6055 7615.10.7130 7615.10.7130 8302.49.6085 7615.10.7155 8302.30.3010 8302.50.0000 7615.10.7180 8302.30.3060 8302.60.3000 7615.10.9100 8302.41.3000 8302.60.9000 8305.10.0050 8516.90.8050 9403.99.9020 8306.30.0000 8517.71.0000 9403.99.9040 8414.59.6590 8517.79.0000 9403.99.9045 8415.90.8025 8415.90.8025 9405.99.4020 8415.90.8045 8529.90.9760 9506.11.4080 8415.90.8085 8536.90.8585 9506.51.4000 8418.99.8005 8538.10.0000 9506.51.6000 8418.99.8050 8541.90.0000 9506.59.4040 8418.99.8060 8543.90.8885 9506.70.2090 8419.50.5000 8547.90.0020 9506.91.0010 8419.90.1000 8547.90.0030 9506.91.0020 8422.90.0640 8547.90.0040 9506.91.0030 8424.90.9080 8708.10.3050 9506.99.0510 8473.30.2000 8708.10.60 9506.99.0520 8473.30.5100 8708.29.5160 9506.99.0530 8479.89.9599 8708.80.6590 9506.99 .1500 8479.90.8500 8708.99.6890 9506.99.2000 8479.90.9596 8716.80.5010 9506.99.2580 8481.90.9060 8807.30.0060 9506.99.2800 8481.90.9085 9013.90.8000 9506.99.5500 8486.90.0000 9031.90.9195 9506.99.6080 8487.90.0080 9401.99.9081 9507.30.2000 8503.00.9520 9403.10.00 9507.30.4000 8508.70.0000 9403.20.00 9507.30.6000 8513.90.2000 9403.99.1040 9507.30.8000 8515.90.2000 9403.99.9010 9507.90.6000 8516.90.5000 9403.99.9015 9603.90.8050
Für Waren, die nicht in den Kapiteln 73 oder 76 enthalten sind, werden die Zusatzzölle anteilig auf den Wert des Metallanteils erhoben. Diese Information muss der Importeur bereitstellen. Er ist dabei auf Informationen des Exporteurs angewiesen.
Zahlreiche Detailregelungen sind in den USA noch nicht geregelt:
Es werden zusätzliche Angaben zum Land des Schmelzens/Gießens verlangt. Wie diese belegt werden sollen, steht noch nicht fest. Die häufig verlangten Mill Test Certificates sind oft nicht beizubringen. Die Handhabung der US-Importeure/Zollagenten ist noch sehr unterschiedlich, weil die Vorgaben in den USA unklar sind.
Besonders herausfordernd ist die Situation im Bereich Aluminium: Wenn das Ursprungsland nicht belegt werden kann, werden aktuell 200 Prozent Zoll erhoben. Hintergrund: Es kann dann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um russisches Aluminium handelt auf dem 200 Prozent Zoll liegen. Wegen des Russland-Embargos liegen häufig Bestätigungen vor, dass es sich nicht um russisches Vormaterial handelt. Es ist offen, ob dies ausreicht.
Wichtig sind die von der US-Zollverwaltung bereitgestellten Frequently Asked Questions, die laufend aktualisiert werden.
US-Zusatzzölle auf Autos und Autoteile
Zum 5. April wurden 25 Prozent Zoll auf importierte Autos und ab 3. Mai werden 25 Prozent auf bestimmte Autoteile erhoben. Der 25-prozentige Zoll gilt zusätzlich zu den bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben, die für importierte Autos gelten.
Importeure von Autos, die unter das USMCA fallen, können den US-Anteil ihrer Produkte zertifizieren und dann den Zoll in Höhe von 25 Prozent nur auf den Wert der nicht US-Anteile zahlen. Der Zoll für importierte Autoteile kann teilweise erstattet werdne, wenn diese Teile in den USA in Autos verbaut werden.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite des Weißen Hauses bereit.
- ADJUSTING IMPORTS OF AUTOMOBILES AND AUTOMOBILE
PARTS INTO THE UNITED STATES - Fact Sheet: President Donald J. Trump Adjusts Imports of Automobiles and Automobile Parts into the United States
Eine Übersicht zu den betroffenen US-Zolltarifnummern ist unter der folgenden Veröffentlichung zu finden:
Exkurs: Wie legt man den nichtpräferenziellen Ursprung fest?
Der nichtpräferenzielle Ursprung (handelspolitischer Ursprung) basiert auf der WTO-Grundregel der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung. Dieses Prinzip wird sowohl in der EU als auch in den USA angewendet. In der EU liegt dieser Ursprung auch beispielsweise Ursprungszeugnissen zu Grunde.
Insbesondere wegen der exorbitanten Zölle auf Waren chinesischen Ursprungs kann man sich die Frage stellen, welche letzten Fertigungsschritte in einem anderen Land zu einem Wechsel des Ursprungslandes führen würden. Dies hängt tatsächlich vom Einzelfall ab. Sicher ist, dass es Produktionsschritte sein müssen und diese auch plausibel sein sollten. Die IHKs sind in Deutschland dafür zuständig, den nichtpräferenziellen Ursprung festzulegen.
Wichtig: Eine derartige Beurteilung bindet den US-Zoll nicht. Der US-Zoll entscheidet grundsätzlich beim Import in die USA, welchen Ursprung die Ware letztlich hat. Dies kann schon aus Kapazitätsgründen nur in Einzelfällen geschehen. Es gibt auch in den USA die Möglichkeit verbindlicher Entscheidungen, bestehende Entscheidungen (Rulings) werden veröffentlicht und können in der Datenbank mit der Stichwortsuche „Country of Origin“ recherchiert werden.
EU-Zusatzzölle als Gegenmaßnahme
Die EU-Kommission hat auf die Aussetzung der länderspezifischen, reziproken Zölle seitens der USA reagiert. Die von ihr beschlossenen Gegenmaßnahmen werden nun gleichfalls für 90 Tage ausgesetzt, um Verhandlungen eine Chance zu geben.
Die EU-Kommission hat als Reaktion zweistufige Gegenmaßnahmen angekündigt. Diese umfassen zum einen das automatische Wiederinkrafttreten der EU-Rebalancing-Maßnahmen aus den Jahren 2018 und 2020 zum 15. April 2025 und zum anderen zusätzliche EU-Gegenmaßnahmen, die Mitte April in Kraft treten sollten.
Maßnahmen zum 15. April 2025 (ausgesetzt):
- Zusätzliche Wertzölle in Höhe von 10 %, 25 %, 35 % beziehungsweise 50 % auf die Einfuhren der in Anhang I und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 aufgeführten Waren.
- Zusätzliche Wertzölle in Höhe von 20 %, 7 % beziehungsweise 4,4 % auf die Einfuhren der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b der Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 aufgeführten Waren.
- Hinweis: Die EU-Zusatzzölle werden im elektronischen Zolltarif nach deren Inkrafttreten hinterlegt.
Mögliche EU-Maßnahmen ab Mitte April 2025 (ausgesetzt):
Für die zusätzlichen Gegenmaßnahmen bis Mitte April hat die EU bereits eine umfangreiche Liste mit potentiellen Produkten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 708 KB), die von den Gegenzöllen erfasst werden könnten, veröffentlicht.
Die EU-Kommission hat eine Stakeholder-Konsultation gestartet, die nun ausgewertet wird. Betroffene EU-Unternehmen konnten ihre Meinung äußern und ihren Standpunkt darlegen.
Welche Fragestellungen gibt es?
Zahlreiche Detailregelungen sind offen:
- Es werden zusätzliche Angaben zum Land des Schmelzens/Gießens verlangt. Wie diese belegt werden sollen, ist offen. Die häufig verlangten Mill Test Certificates (MTC) sind oft nicht beizubringen. Die Handhabung der US-Importeure/Zollagenten ist noch sehr unterschiedlich, weil die Vorgaben unklar sind.
- Besonders kritisch ist die Situation bei Aluminium: Wenn das Ursprungsland nicht belegt werden kann, kommt es vor, dass 200 Prozent Zoll erhoben werden. Es gibt hierzu unterschiedliche Informationen. Hintergrund: Es kann dann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um russisches Aluminium handelt, auf dem 200 Prozent Zoll liegen.
- Wichtig sind die von den US-Zollverwaltung bereitgestellten allgemeinen Informationen zu den Themen Ein- und Ausfuhr, die regelmäßig aktualisiert werden.
-
Falls ein Produkt von mehreren Zusatzzöllen betroffen ist, war offen, ob dieses mehrfach betroffen sein kann. Dies ist nicht der Fall. Falls ein Produkt sowohl Stahl als auch Aluminium enthält und jeweils von der Regelung erfasst wird, werden die jeweiligen Anteile verzollt. Bei anderen Kombinationen (z.B. Aluminium und Autoteil) ist geklärt, dass dann die Autozölle vorgehen.
-
Auch US-Zollbroker machen gelegentlich Fehler. Prüfen Sie deren Vorgehensweise bzw. lassen Sie sich nicht erklärbare Doppelbelastungen erklären und erstatten.
Was kann man tun?
Nachfolgend erhalten Sie eine unverbindliche Aufstellung, was Unternehmen aufgrund der aktuellen Regelungen tun können/prüfen sollten:
- Betroffenheit prüfen: Zölle gehen zunächst immer zu Lasten des Importeurs, sofern nicht die extreme Lieferkondition frei Haus oder DDP vereinbart worden ist. Stellen Sie Verträge nicht ohne entsprechende Kompensation auf DDP um.
- Hinweis: Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert. Es empfiehlt sich immer, diesen anzugeben: Damit wird verhindert, dass auch noch die Frachtkosten mit verzollt werden.
- Welche Waren sind konkret betroffen: Maßgeblich sind die veröffentlichten Warennummern und Ursprungsländer. Achtung: nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind international einheitlich.
- US-Zusatzzölle, die in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets eingearbeitet
- Falsche Angaben zu Warennummern und Ursprungsland führen zu hohen Strafen.
- Zusätzliche Angaben, z.B. zum Metallanteil bei weiterverarbeiteten Erzeugnissen, können verlangt werden.
- Prüfen Sie die Abrechnungen des US-Zollagenten, sofern die Abgaben bei Ihnen landen.
- Aktuelle Informationen zu wichtigen Details werden von der GTAI veröffentlicht.
- Kurzfristig: Können Sendungen noch vor Inkrafttreten der Maßnahmen verzollt werden? Befinden sich Sendungen noch im einem Zolllager oder ist ein Zolllager sinnvoll, um die Entwicklung abwarten zu können?
Mittelfristig: Gilt es alternative Produkte, die nicht betroffen sind? Kann die Logistik geändert werden, weil die Produkte in andere Länder weitergeliefert werden? Lohnt sich eine Umstellung? - Eine exakte Datenbasis ist eine wichtige Grundlage, um flexibel die bestmöglichen Entscheidungen in der nächsten Zeit treffen zu können.
Weitere Informationen
Einzelheiten zu den bestehenden Zöllen sind auf der Webseite des Weißen Hauses aufgeführt:
- Adjusting Imports of Steel into The United States – The White House
- Fact Sheet: President Donald J. Trump Restores Section 232 Tariffs – The White House
Die IHK Köln gibt Hinweise wie man die US-Zolltarifnummer ermitteln kann und gibt Beispiele dazu
Die EU-Kommission stellt auf ihrer Webseite einen Fragen-Antworten-Katalog bereit:
Die EU hält an einigen der niedrigsten Zölle der Welt fest und sieht keine Rechtfertigung für erhöhte US-Zölle auf ihre Ausfuhren. Zölle sind Steuern. Durch die Einführung von Zöllen besteuern die USA ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger, erhöhen die Kosten für die Unternehmen, ersticken das Wachstum und treiben die Inflation an. Zölle erhöhen die wirtschaftliche Unsicherheit und stören die Effizienz und Integration der globalen Märkte.
Die EU wird entschlossen und unverzüglich gegen ungerechtfertigte Hemmnisse für einen freien und fairen Handel vorgehen - auch wenn Zölle dazu verwendet werden, rechtliche und nichtdiskriminierende Maßnahmen anzufechten. Die EU wird die europäischen Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher stets vor ungerechtfertigten Zollmaßnahmen schützen, wenn möglich.
Hinweis: Die vorstehenden Informationen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann dennoch nicht übernommen werden.
