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Zusätzliche Zölle - ad valorem - Sektor bezogene und Länder bezogene Zölle

 

Grundsätzlich gilt:

Alle Zölle gelten kumulativ – d. h. werden addiert – soweit keine Ausnahme vorgesehen (Universalzoll + Strafzoll + Sektoraler Zoll + sonstige Abgaben/MFN-Zoll)  

Ausnahme: Der universale 10 %-Zoll nach Sec. 122 wird nicht auf eine Ware erhoben, die bereits Sec. 232-Zöllen unterliegt  

Sektorale Zölle in Bezug zueinander: Kfz- und Kfz-Teile-Zölle haben Vorrang vor anderen sektoralen Zollregimen; Aluminium-, Stahl- und Kupferzölle werden nicht mehr neben- einander angewendet.

Zölle auf Aluminium, Stahl- und Kupferprodukte und deren Derivate werden auf den Gesamtwert berechnet - NEU !!! 
 


Sonderfall China: Für chinesische Waren gilt seit 24. Februar 2026 der 10 %-Universalzoll zusätzlich zu den bestehenden Strafzöllen nach Sec. 301 Trade Ac

 

Seiten-ID: 5087

Section 122 - Universalzölle - ad valorem duties - abgelaufen am 24.07.2026, somit nicht mehr relevant

Section 122 - Globaler Universalzoll in Höhe von 10% - RGL. Sec. 122 Trade Act
Geltung der - ad valorem duties - zusätzlich zu allen bereits bestehenden regulären Zöllen,
Gebühren oder sonstigen Abgaben (vorbehaltlich etwaiger Ausnahmen)

Section 232 - Sektorale Zölle

Rechtsgrundlage: Sec. 232 of the 1962 Trade Expansion Act

Grund: Schutz der jeweiligen heimischen Industrie Hinweis:
Nicht durch das U.S. Supreme Court-Urteil v. 20. Februar 2026 aufgehoben

bis 06.04.2026: 50 % anteilig belegt auf den Aluminium-, Stahl- und Kupferanteil in Produkten und deren Derivaten

 

Aktuelle Rechtslage: 
 

2. April 2026: Proklamation 11021 - Grundlegende Neugestaltung des sektoralen Zollregimes
                      für Alumium-, Stahl- und Kupferprodukte und deren Derivate; 
                      Bemessungsgrundlage wechselt auf den Gesamtwarenwert
1. Juni 2026: weitere modifizierende Proklamation - u. a. Ergänzung um den neuen Annex I-C;
                      Senkung der US-Ursprungsschwelle auf 85 %
8. Juni 2026: modifizierende Proklamation tritt in Kraft - Proklamation vom 1. Juni 2026 tritt in
                      Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027
1. Jan. 2028: Rückkehr zur Regelung der Proklamation 11021 - Die zeitlich befristeten
                      Regelungen der Proklamation vom 1. Juni laufen aus. Damit gelten wieder
                      die Regelungen der Proklamation vom  2. April 2026

 

Der Zollwert wird auf den Gesamtwarenwert - Full Customs Value - berechnet

Der Zoll wird grundsätzlich nicht mehr kumulativ berechnet, wenn das Produkt aus mehreren Metallanteilen besteht - Tariff Stacking - fällt raus.

Prüfung jedes einzelnen Produktes mit der HTSUS (amerikanische Zolltarifnummer) ist zwingend notwendig. Der Zollsatz liegt zwischen 10 und 50 %.

 

Achtung: aktualisierter Katalog - neue Produkte dazugekommen aber es wurden auch mehrere vorherige Kategorien rausgenommen, z.B. Farbe, Kosmetika, Sportartikel, Metallmöbel

Bestimmte industrielle Produkte (Werkzeuge und Maschinen) liegen bei 15 % je nach MFN-Zollsatz.
 

Ausnahmen gibt es für Waren unter 15%  -DeMinimis - sowie für Motorradteile und Luftfahrt

 

Annex I-A - liegt bei 50% für reine Aluminium-, Stahl- , Kupferprodukte und einfache Derivate

Annex I-B - liegt bei 25% für bestimmte Kupfer- und ausgewählte Aluminiumprodukte mit höherer Verarbeitungsstufe

Annex I-C - liegt bei 25% für mobile Industrie- und Baumaschinen

Annex II    - Zollbefreiung ab 06.04.26 von Sec. 232 - stattdessen Section 122 Universalzoll 10%

Annex III   - liegt bei 15% für Maschinen, Matritzen, Werkzeugen zur Verarbeitung von Metall, Kunststoff und Gummi, wenn der MFN-Zollsatz unter 15% liegt, bei MFN über 15% fällt der Sec. 232 weg.

Annex IV  -  Neufassung der U.S. Note 16, HTSUS Chapter 99 – Subchapter III; verankert die
                    15 %-Metallanteil-Ausnahme (HTSUS 9903.82.03) und die US-Ursprungsschwelle
                   
als Ausnahme- bzw. Reduktionstatbestände

 

– 15 % Metallanteil NEU! -Ausnahme -  NEU

 

HTSUS 9903.82.03 | Annex IV zur Proklamation 11021 vom 2. April 2026
HTSUS 9903.82.01 ist der positive Zolltatbestand des Sec. 232-Regimes. HTSUS 9903.82.03
ist ein Ausnahmetatbestand, der — soweit seine Voraussetzungen erfüllt sind — die Anwendung des Sec. 232 Zollregimes ausschließt.

 

Tatbestandsvoraussetzungen                                        Rechtsfolge

Der Anteil des einschlägigen Metalls 
(Aluminium, Stahl oder Kupfer) beträgt 
weniger als 15 % des Gesamtgewichts 
der eingeführten Ware
Vollständige Befreiung von Sec. 232-Zöllen 
(0 % Sec. 232)
Die Ware ist nicht in HTSUS-Kapitel 72, 
73, 74 oder 76 klassifiziert
Rechtsgrundlage: HTSUS 9903.82.03 i.V.m. 
U.S. Note 16 zu Subchapter III, Chapter 99 
HTSUS
Verfahren (CBP Guidance CSMS # 68253075): Bei Geltendmachung des Ausnahmetatbestands ist das Gesamtgewicht des einschlägigen Metalls in kg als zweite Mengenangabe (second quantity) in der Zollanmeldung (entry summary) auszuweisen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Welche sektoralen Zölle gibt es?

RGL: Sec. 232 of 1962 Trade Expansion Act gilt für
 

Aluminium- und Stahlzölle:       
Aluminium- und Stahlprodukte und deren Derivate
Kupfer-Zölle:                           
Halbfertige Kupferprodukte und kupferintensive, Derivate


Erhöhungen/Reduktionen:           Metalle mit Ursprungsland USA: 10 %
                                                     Metalle mit Ursprungsland Großbritannien: 15-25 %
                                                     Aluminium mit Ursprungsland Russland: 200 %
                                                     Gewisse industrielle Produkte (z. B. gewisse Werkzeuge
                                                     und Maschinen): 15 % je nach MFN-Zollsatz
 

Ausnahmen: Waren mit Gesamtmetallgewicht unter 15 % (De Minimis) /Motorradteile
sowie Luftfahrt

Ausnahmen: US-Ursprungsschwelle: Gilt übergreifend für Annex I-A, I-B und I-C |
eigenständig auch für Annex III geregelt

Dogmatischer Ausgangspunkt: Die US-Ursprungsschwelle ist kein Ausnahmetatbestand, der
den Sec. 232-Zoll dem Grunde nach ausschließt, sondern ein Reduktionstatbestand:
Zollpflicht bleibt bestehen, der Satz wird auf 10 % reduziert



Kfz- und Kfz-Teile-Zölle:  Kfz- und Kfz-Teile

MFN Zölle + Sektoraler Zoll auf Kfz Sec. 232 - 25 % Zoll /EU-US Deal: Maximal 15%

Der Universalzoll fällt weg in Höhe von 10%


Holzprodukte-Zölle: Bauholz und Schnittholz aus Weichholz, Küchenschränke
und Waschtische, gepolsterte Holzmöbel

Zollsatz:
Spezifisches Weichholz 10%
Gepolsterte Holzmöbel 25% (wird ab 01.01.2027 auf 30% erhöht)
Fertige Küchenschränke, Waschtische und deren Teile 25% (wird ab 01.01.2027 auf 50% erhöht)
 

  • Erfasste Waren: Erfasst, soweit HTSUS-Nummer des jeweiligen Produkts in den maßgebenden
  • Rechtsakten aufgeführt ist
  •  Ausnahme für Kfz: Bei Kfz, für die bereits ein sektoraler Zollsatz von 25 % gilt, wird kein
     zusätzlicher Holzprodukte-Zoll erhoben.
  •  Großbritannien-Deal: Der sektorale Zollsatz übersteigt 10 % nicht
  • EU- und Japan-Deal: Sektoraler Zollsatz und MFN-Zollsatz

 

Zölle auf Nutzfahrzeuge: mittel- und schwere Nutzfahrzeuge, deren Teile & Busse 

Zollsatz:
Medium and Heavy Duty Vehicles (s): 25 %
Medium and Heavy Duty Vehicle Parts (Ps): 25 %
Busse und sonstige unter HTSUS-Kapitel 8702 fallende Fahrzeuge: 10 %
 

  • Erfasste Waren: Erfasst, soweit HTSUS-Nummer des jeweiligen Produkts in den maßgebenden
  • Rechtsakten aufgeführt ist
  • Ausnahme für s: Mittelschwere und schwere Fahrzeuge, die unter das USMCA-Abkommen fallen,
  • werden nur in Bezug auf den „nicht-US-Anteil“ der Ware bezollt
  • Ausnahme für Ps: Teile von mittelschweren und schweren Fahrzeugen, die unter das USMCAAbkommen fallen, werden (vorerst) nicht bezollt
  • Nicht erfasst: s, Busse und sonstige unter HTSUS-Kapitel 8702
  •  fallende Fahrzeuge, die mindestens 25 Jahre vor ihrem Einfuhrdatum
  •  hergestellt worden sind


Halbleiterprodukte-Zölle: Leistungsstarke Halbleiter

Zollsatz: 25 % (diese Zölle gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Ad-Valorem-Zollsatz)

 

  • Erfasste Waren: Erfasst, soweit HTSUS-Nummer des jeweiligen Produkts in den maßgebenden
  • Rechtsakten aufgeführt ist
  • Ausnahme: nicht erfasst sind u. a. Halbleiter, die in US-Rechenzentren, für Reparaturen oder
  • Ersatzleistungen in den USA, für Forschung und Entwicklung in den USA, von Startups in den USA
  • oder in Anwendungen des öffentlichen Sektors in den USA verwendet werden
  • Damit nicht anwendbar auf Chips, die importiert werden, um den Aufbau der USTechnologielieferkette zu unterstützen

 


Zölle auf Pharmazieprodukte:   Patented Pharmaceuticals und Active, Pharmaceutical
Ingredients 


15 % für Produkte aus der EU (100% für Drittlandsprodukte) - gelten für Annex III gelistete Unternehmen ab 29.09.2026 für alle restlichen Unternehmen

Ausnahmen: Generika und deren Inhaltsstoffe sowie Waren mit US-Ursprung

 

 

Section 301 - länderbezogene Zölle - Strafzölle

Da die Notstandszölle und die reziproken Zölle zu den IEEPA - Zöllen gehört, die rechtswidrig waren und zurückgefordert werden können, bleibt zur Zeit nur der Strafzoll für Waren aus China und Nicaragua.

Ausblick auf weitere US-Zollrunden - Ende des Sec. 122-Zolls und laufende Sec. 301-Verfahren

- Der seit dem 24. Februar 2026 unter Sec. 122 des Trade Act of 1974 erhobene globale Universalzoll in Höhe
von 10 % läuft am 24. Juli 2026 nach 150 Tagen aus!

-  Am 11. März 2026 gab der USTR die Einleitung von Untersuchungen gegen China, die EU, Singapur, die Schweiz,
Norwegen, Indonesien, Malaysia, Kambodscha, Thailand, Korea, Vietnam, Taiwan, Bangladesch, Mexiko, Japan und
Indien bekannt


- Die eingesetzten Sec. 122-Zölle waren schon konzeptionell als Übergangsinstrument angedacht; hierauf folgen
werden aller Wahrscheinlichkeit nach Zölle die auf Grundlage der Sec. 301 des Trade Acts of 1974 erhoben werden.


Untersuchungen unter Sec. 301 u.a.:


- Zwangsarbeit (forced labor) – 60 Volkswirtschaften werden untersucht
- Strukturelle Überkapazitäten – 16 Volkswirtschaften werden untersucht
- Brasilien – im Fokus stehen hier insbesondere der digitale Handel und elektronische Zahlungsdienste
- Vietnam – Geistiges Eigentum
- China – Schiffbau und maritime LogistiS

 

reguläre MFN-Zölle

Bitte prüfen Sie den normalen MFN-Satz mit der Zolltarifnummer in Access2Markets Startseite.

 

 

 

Ausblick auf anstehende US-Zollveränderungen Sec. 232

Aktuelle Verfahren zu Sec. 232:


Passagierflugzeuge, Triebwerke und Teile – Proklamation von US-Präsident Trump
vom 9. Juli 2026

• Einleitung: 1. Mai 2025 – Begründung: Jahrzehntelange Marktverzerrungen durch ausländische
Staatsbeihilfen (v.a. zugunsten Airbus durch EU)
• Aktueller Stand: Abgeschlossen mit Proklamation vom 9. Juli 2026: keine sofortigen Zölle; es soll binnen
180 Tagen ein Abkommen mit den Handelspartnern verhandelt werden. Falls die Verhandlungen
ergebnislos bleiben sollten, wurden sich Zölle und weitere Maßnahmen vorbehalten.


Kritische Mineralien
• Einleitung: 22. April 2025 – Begründung: Zu starke Abhängigkeit des militärisch-industriellen Komplexes
von ausländischen Quellen für verarbeitete kritische Mineralien; Risiken für Lieferketten in Verteidigung,
Energie, Kommunikation und verarbeitenden Industrie
• Aktueller Stand: Abgeschlossen mit Proklamation vom 14. Juli 2026; keine sofortige Zölle; stattdessen
bilaterale Verhandlungen mit Handelspartnern zur Diversifizierung der Lieferketten


Halbleiter und Halbleiterfertigungsanlagen
• Einleitung: 1. April 2025 – Begründung:
• Akuteller Stand: Mit Proklamation vom 14. Januar 2026 wurde das Verfahren in einen zweistufigen Plan
aufgespalten, der aus einer Phase 1 und Phase 2 besteht.

• Mit Phase 1 wurde ein 25 % ad valorem-Zoll auf eine kleine Gruppe sehr spezifischer Halbleiter erhoben;
hierdurch sollte die nationale Sicherheit für einen besonders sensiblen Bereich der Halbleiterfertigung
sofort geschützt werden. Vor Beginn der zweiten Phase sollten bilaterale Verhandlungen mit
Handelspartnern vereinbart werden. Für die Phase 2 – und den Fall, dass keine Einigung über
entsprechende Abkommen erzielt werden konnte – sollte sodann für eine breitere Auswahl an
Halbleiterprodukten ein Zoll in erheblicher Höhe erhoben werden.
• Am 14. April 2026 wurde dem Präsidenten ein Statusbericht über den Stand der bilateralen Verhandlungen
vorgelegt. Anfang Juli musste zudem das U.S.-Handelsministerium einen Bericht zur Marktlage der
Rechenzentren-Halbleiter präsentieren.
• Es bleibt insofern für die zweite Jahreshälfte abzuwarten, ob die angedrohten hohen Zölle auf eine Vielzahl
von Halbleiterprodukten in Kraft gesetzt werden.


Weitere Laufende Sec. 232-Verfahren:

•  Drohnen und Drohnenteile; Windkraftanlagen; Robotik und Industriemaschinen; Medizinprodukte, Schutzausrüstung und Medizintechnik; Polysilizium und Derivate  (Rohstoff zur Herstellung v. Solarmodulen);
Anthrazitkohle

 

 

Ausblick auf anstehende US-Zollveränderungen Sec. 122 bzw. 301

 

Ende des Sec. 122-Zolls und laufende Sec. 301-Verfahren

 

  • Der seit dem 24. Februar 2026 unter Sec. 122 des Trade Act of 1974 erhobene globale Unviversalzoll in Höhe von 10 % läuft am 24. Juli 2026 nach 150 Tagen aus
     
  • Am 11. März 2026 gab der USTR die Einleitung von Untersuchungen gegen China, die EU, Singapur, die Schweiz, Norwegen, Indonesien, Malaysia, Kambodscha, Thailand, Korea, Vietnam, Taiwan, Bangladesch, Mexiko, Japan und Indien bekannt
     
  • Die eingesetzten Sec. 122-Zölle waren schon konzeptionell als Übergangsinstrument angedacht. Hierauf folgen werden wahrscheinlich Zölle, die auf Grundlage der Sec. 301 des Trade Acts of 1974 erhoben werden.
     
  • Untersuchungen unter Sec. 301 u.a.:
  1. Zwangsarbeit (forced labor) – 60 Volkswirtschaften werden untersucht
  2. Strukturelle Überkapazitäten – 16 Volkswirtschaften werden untersucht
  3. Brasilien – im Fokus stehen hier insbesondere der digitale Handel und elektronische Zahlungsdienste
  4. Vietnam – Geistiges Eigentum
  5. China – Schiffbau und maritime Logistik
     

Sec. 301 Untersuchungen


Für die Nachfolge des Sec. 122-Zollregimes und wegen der Reichweite der in dieser Hinsicht zu erwartenden
Entscheidungen ist auf die folgenden zwei Untersuchungen ein besonderes Augenmerk zu legen:

  1. Zwangsarbeit (forced labor) – 60 Volkswirtschaften werden untersucht
  2. Strukturelle Überkapazitäten – 16 Volkswirtschaften werden untersucht

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