PDF wird generiert
Bitte warten!
Zusätzliche Zölle - ad valorem - Sektor bezogene und Länder bezogene Zölle
Grundsätzlich gilt:
Alle Zölle gelten kumulativ – d. h. werden addiert – soweit keine Ausnahme vorgesehen (Universalzoll + Strafzoll + Sektoraler Zoll + sonstige Abgaben/MFN-Zoll)
Ausnahme: Der universale 10 %-Zoll nach Sec. 122 wird nicht auf eine Ware erhoben, die bereits Sec. 232-Zöllen unterliegt
Sektorale Zölle in Bezug zueinander: Kfz- und Kfz-Teile-Zölle haben Vorrang vor anderen sektoralen Zollregimen; Aluminium-, Stahl- und Kupferzölle werden nicht mehr neben- einander angewendet.
Zölle auf Aluminium, Stahl- und Kupferprodukte und deren Derivate werden auf den Gesamtwert berechnet - NEU !!!
Sonderfall China: Für chinesische Waren gilt seit 24. Februar 2026 der 10 %-Universalzoll zusätzlich zu den bestehenden Strafzöllen nach Sec. 301 Trade Ac
Section 122 - Universalzölle - ad valorem duties - abgelaufen am 24.07.2026, somit nicht mehr relevant
Section 122 - Globaler Universalzoll in Höhe von 10% - RGL. Sec. 122 Trade Act
Geltung der - ad valorem duties - zusätzlich zu allen bereits bestehenden regulären Zöllen,
Gebühren oder sonstigen Abgaben (vorbehaltlich etwaiger Ausnahmen)
Section 232 - Sektorale Zölle
Rechtsgrundlage: Sec. 232 of the 1962 Trade Expansion Act
Grund: Schutz der jeweiligen heimischen Industrie Hinweis:
Nicht durch das U.S. Supreme Court-Urteil v. 20. Februar 2026 aufgehoben
bis 06.04.2026: 50 % anteilig belegt auf den Aluminium-, Stahl- und Kupferanteil in Produkten und deren Derivaten
Aktuelle Rechtslage:
2. April 2026: Proklamation 11021 - Grundlegende Neugestaltung des sektoralen Zollregimes
für Alumium-, Stahl- und Kupferprodukte und deren Derivate;
Bemessungsgrundlage wechselt auf den Gesamtwarenwert
1. Juni 2026: weitere modifizierende Proklamation - u. a. Ergänzung um den neuen Annex I-C;
Senkung der US-Ursprungsschwelle auf 85 %
8. Juni 2026: modifizierende Proklamation tritt in Kraft - Proklamation vom 1. Juni 2026 tritt in
Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027
1. Jan. 2028: Rückkehr zur Regelung der Proklamation 11021 - Die zeitlich befristeten
Regelungen der Proklamation vom 1. Juni laufen aus. Damit gelten wieder
die Regelungen der Proklamation vom 2. April 2026
Der Zollwert wird auf den Gesamtwarenwert - Full Customs Value - berechnet
Der Zoll wird grundsätzlich nicht mehr kumulativ berechnet, wenn das Produkt aus mehreren Metallanteilen besteht - Tariff Stacking - fällt raus.
Prüfung jedes einzelnen Produktes mit der HTSUS (amerikanische Zolltarifnummer) ist zwingend notwendig. Der Zollsatz liegt zwischen 10 und 50 %.
Achtung: aktualisierter Katalog - neue Produkte dazugekommen aber es wurden auch mehrere vorherige Kategorien rausgenommen, z.B. Farbe, Kosmetika, Sportartikel, Metallmöbel
Bestimmte industrielle Produkte (Werkzeuge und Maschinen) liegen bei 15 % je nach MFN-Zollsatz.
Ausnahmen gibt es für Waren unter 15% -DeMinimis - sowie für Motorradteile und Luftfahrt
Annex I-A - liegt bei 50% für reine Aluminium-, Stahl- , Kupferprodukte und einfache Derivate
Annex I-B - liegt bei 25% für bestimmte Kupfer- und ausgewählte Aluminiumprodukte mit höherer Verarbeitungsstufe
Annex I-C - liegt bei 25% für mobile Industrie- und Baumaschinen
Annex II - Zollbefreiung ab 06.04.26 von Sec. 232 - stattdessen Section 122 Universalzoll 10%
Annex III - liegt bei 15% für Maschinen, Matritzen, Werkzeugen zur Verarbeitung von Metall, Kunststoff und Gummi, wenn der MFN-Zollsatz unter 15% liegt, bei MFN über 15% fällt der Sec. 232 weg.
Annex IV - Neufassung der U.S. Note 16, HTSUS Chapter 99 – Subchapter III; verankert die
15 %-Metallanteil-Ausnahme (HTSUS 9903.82.03) und die US-Ursprungsschwelle
als Ausnahme- bzw. Reduktionstatbestände
– 15 % Metallanteil NEU! -Ausnahme - NEU
HTSUS 9903.82.03 | Annex IV zur Proklamation 11021 vom 2. April 2026
HTSUS 9903.82.01 ist der positive Zolltatbestand des Sec. 232-Regimes. HTSUS 9903.82.03
ist ein Ausnahmetatbestand, der — soweit seine Voraussetzungen erfüllt sind — die Anwendung des Sec. 232 Zollregimes ausschließt.
Tatbestandsvoraussetzungen Rechtsfolge
| Der Anteil des einschlägigen Metalls (Aluminium, Stahl oder Kupfer) beträgt weniger als 15 % des Gesamtgewichts der eingeführten Ware | Vollständige Befreiung von Sec. 232-Zöllen (0 % Sec. 232) |
| Die Ware ist nicht in HTSUS-Kapitel 72, 73, 74 oder 76 klassifiziert | Rechtsgrundlage: HTSUS 9903.82.03 i.V.m. U.S. Note 16 zu Subchapter III, Chapter 99 HTSUS |
| Verfahren (CBP Guidance CSMS # 68253075): Bei Geltendmachung des Ausnahmetatbestands ist das Gesamtgewicht des einschlägigen Metalls in kg als zweite Mengenangabe (second quantity) in der Zollanmeldung (entry summary) auszuweisen. | |
Welche sektoralen Zölle gibt es?
RGL: Sec. 232 of 1962 Trade Expansion Act gilt für
Aluminium- und Stahlzölle:
Aluminium- und Stahlprodukte und deren Derivate
Kupfer-Zölle:
Halbfertige Kupferprodukte und kupferintensive, Derivate
Erhöhungen/Reduktionen: Metalle mit Ursprungsland USA: 10 %
Metalle mit Ursprungsland Großbritannien: 15-25 %
Aluminium mit Ursprungsland Russland: 200 %
Gewisse industrielle Produkte (z. B. gewisse Werkzeuge
und Maschinen): 15 % je nach MFN-Zollsatz
Ausnahmen: Waren mit Gesamtmetallgewicht unter 15 % (De Minimis) /Motorradteile
sowie Luftfahrt
Ausnahmen: US-Ursprungsschwelle: Gilt übergreifend für Annex I-A, I-B und I-C |
eigenständig auch für Annex III geregelt
Dogmatischer Ausgangspunkt: Die US-Ursprungsschwelle ist kein Ausnahmetatbestand, der
den Sec. 232-Zoll dem Grunde nach ausschließt, sondern ein Reduktionstatbestand:
Zollpflicht bleibt bestehen, der Satz wird auf 10 % reduziert
Kfz- und Kfz-Teile-Zölle: Kfz- und Kfz-Teile
MFN Zölle + Sektoraler Zoll auf Kfz Sec. 232 - 25 % Zoll /EU-US Deal: Maximal 15%
Der Universalzoll fällt weg in Höhe von 10%
Holzprodukte-Zölle: Bauholz und Schnittholz aus Weichholz, Küchenschränke
und Waschtische, gepolsterte Holzmöbel
Zollsatz:
Spezifisches Weichholz 10%
Gepolsterte Holzmöbel 25% (wird ab 01.01.2027 auf 30% erhöht)
Fertige Küchenschränke, Waschtische und deren Teile 25% (wird ab 01.01.2027 auf 50% erhöht)
- Erfasste Waren: Erfasst, soweit HTSUS-Nummer des jeweiligen Produkts in den maßgebenden
- Rechtsakten aufgeführt ist
- Ausnahme für Kfz: Bei Kfz, für die bereits ein sektoraler Zollsatz von 25 % gilt, wird kein
zusätzlicher Holzprodukte-Zoll erhoben. - Großbritannien-Deal: Der sektorale Zollsatz übersteigt 10 % nicht
- EU- und Japan-Deal: Sektoraler Zollsatz und MFN-Zollsatz
Zölle auf Nutzfahrzeuge: mittel- und schwere Nutzfahrzeuge, deren Teile & Busse
Zollsatz:
Medium and Heavy Duty Vehicles (s): 25 %
Medium and Heavy Duty Vehicle Parts (Ps): 25 %
Busse und sonstige unter HTSUS-Kapitel 8702 fallende Fahrzeuge: 10 %
- Erfasste Waren: Erfasst, soweit HTSUS-Nummer des jeweiligen Produkts in den maßgebenden
- Rechtsakten aufgeführt ist
- Ausnahme für s: Mittelschwere und schwere Fahrzeuge, die unter das USMCA-Abkommen fallen,
- werden nur in Bezug auf den „nicht-US-Anteil“ der Ware bezollt
- Ausnahme für Ps: Teile von mittelschweren und schweren Fahrzeugen, die unter das USMCAAbkommen fallen, werden (vorerst) nicht bezollt
- Nicht erfasst: s, Busse und sonstige unter HTSUS-Kapitel 8702
- fallende Fahrzeuge, die mindestens 25 Jahre vor ihrem Einfuhrdatum
- hergestellt worden sind
Halbleiterprodukte-Zölle: Leistungsstarke Halbleiter
Zollsatz: 25 % (diese Zölle gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Ad-Valorem-Zollsatz)
- Erfasste Waren: Erfasst, soweit HTSUS-Nummer des jeweiligen Produkts in den maßgebenden
- Rechtsakten aufgeführt ist
- Ausnahme: nicht erfasst sind u. a. Halbleiter, die in US-Rechenzentren, für Reparaturen oder
- Ersatzleistungen in den USA, für Forschung und Entwicklung in den USA, von Startups in den USA
- oder in Anwendungen des öffentlichen Sektors in den USA verwendet werden
- Damit nicht anwendbar auf Chips, die importiert werden, um den Aufbau der USTechnologielieferkette zu unterstützen
Zölle auf Pharmazieprodukte: Patented Pharmaceuticals und Active, Pharmaceutical
Ingredients
15 % für Produkte aus der EU (100% für Drittlandsprodukte) - gelten für Annex III gelistete Unternehmen ab 29.09.2026 für alle restlichen Unternehmen
Ausnahmen: Generika und deren Inhaltsstoffe sowie Waren mit US-Ursprung
Section 301 - länderbezogene Zölle - Strafzölle
Da die Notstandszölle und die reziproken Zölle zu den IEEPA - Zöllen gehört, die rechtswidrig waren und zurückgefordert werden können, bleibt zur Zeit nur der Strafzoll für Waren aus China und Nicaragua.
Ausblick auf weitere US-Zollrunden - Ende des Sec. 122-Zolls und laufende Sec. 301-Verfahren
- Der seit dem 24. Februar 2026 unter Sec. 122 des Trade Act of 1974 erhobene globale Universalzoll in Höhe
von 10 % läuft am 24. Juli 2026 nach 150 Tagen aus!
- Am 11. März 2026 gab der USTR die Einleitung von Untersuchungen gegen China, die EU, Singapur, die Schweiz,
Norwegen, Indonesien, Malaysia, Kambodscha, Thailand, Korea, Vietnam, Taiwan, Bangladesch, Mexiko, Japan und
Indien bekannt
- Die eingesetzten Sec. 122-Zölle waren schon konzeptionell als Übergangsinstrument angedacht; hierauf folgen
werden aller Wahrscheinlichkeit nach Zölle die auf Grundlage der Sec. 301 des Trade Acts of 1974 erhoben werden.
Untersuchungen unter Sec. 301 u.a.:
- Zwangsarbeit (forced labor) – 60 Volkswirtschaften werden untersucht
- Strukturelle Überkapazitäten – 16 Volkswirtschaften werden untersucht
- Brasilien – im Fokus stehen hier insbesondere der digitale Handel und elektronische Zahlungsdienste
- Vietnam – Geistiges Eigentum
- China – Schiffbau und maritime LogistiS
reguläre MFN-Zölle
Ausblick auf anstehende US-Zollveränderungen Sec. 232
Aktuelle Verfahren zu Sec. 232:
• Passagierflugzeuge, Triebwerke und Teile – Proklamation von US-Präsident Trump
vom 9. Juli 2026
• Einleitung: 1. Mai 2025 – Begründung: Jahrzehntelange Marktverzerrungen durch ausländische
Staatsbeihilfen (v.a. zugunsten Airbus durch EU)
• Aktueller Stand: Abgeschlossen mit Proklamation vom 9. Juli 2026: keine sofortigen Zölle; es soll binnen
180 Tagen ein Abkommen mit den Handelspartnern verhandelt werden. Falls die Verhandlungen
ergebnislos bleiben sollten, wurden sich Zölle und weitere Maßnahmen vorbehalten.
• Kritische Mineralien
• Einleitung: 22. April 2025 – Begründung: Zu starke Abhängigkeit des militärisch-industriellen Komplexes
von ausländischen Quellen für verarbeitete kritische Mineralien; Risiken für Lieferketten in Verteidigung,
Energie, Kommunikation und verarbeitenden Industrie
• Aktueller Stand: Abgeschlossen mit Proklamation vom 14. Juli 2026; keine sofortige Zölle; stattdessen
bilaterale Verhandlungen mit Handelspartnern zur Diversifizierung der Lieferketten
• Halbleiter und Halbleiterfertigungsanlagen
• Einleitung: 1. April 2025 – Begründung:
• Akuteller Stand: Mit Proklamation vom 14. Januar 2026 wurde das Verfahren in einen zweistufigen Plan
aufgespalten, der aus einer Phase 1 und Phase 2 besteht.
• Mit Phase 1 wurde ein 25 % ad valorem-Zoll auf eine kleine Gruppe sehr spezifischer Halbleiter erhoben;
hierdurch sollte die nationale Sicherheit für einen besonders sensiblen Bereich der Halbleiterfertigung
sofort geschützt werden. Vor Beginn der zweiten Phase sollten bilaterale Verhandlungen mit
Handelspartnern vereinbart werden. Für die Phase 2 – und den Fall, dass keine Einigung über
entsprechende Abkommen erzielt werden konnte – sollte sodann für eine breitere Auswahl an
Halbleiterprodukten ein Zoll in erheblicher Höhe erhoben werden.
• Am 14. April 2026 wurde dem Präsidenten ein Statusbericht über den Stand der bilateralen Verhandlungen
vorgelegt. Anfang Juli musste zudem das U.S.-Handelsministerium einen Bericht zur Marktlage der
Rechenzentren-Halbleiter präsentieren.
• Es bleibt insofern für die zweite Jahreshälfte abzuwarten, ob die angedrohten hohen Zölle auf eine Vielzahl
von Halbleiterprodukten in Kraft gesetzt werden.
Weitere Laufende Sec. 232-Verfahren:
• Drohnen und Drohnenteile; Windkraftanlagen; Robotik und Industriemaschinen; Medizinprodukte, Schutzausrüstung und Medizintechnik; Polysilizium und Derivate (Rohstoff zur Herstellung v. Solarmodulen);
Anthrazitkohle
Ausblick auf anstehende US-Zollveränderungen Sec. 122 bzw. 301
Ende des Sec. 122-Zolls und laufende Sec. 301-Verfahren
- Der seit dem 24. Februar 2026 unter Sec. 122 des Trade Act of 1974 erhobene globale Unviversalzoll in Höhe von 10 % läuft am 24. Juli 2026 nach 150 Tagen aus
- Am 11. März 2026 gab der USTR die Einleitung von Untersuchungen gegen China, die EU, Singapur, die Schweiz, Norwegen, Indonesien, Malaysia, Kambodscha, Thailand, Korea, Vietnam, Taiwan, Bangladesch, Mexiko, Japan und Indien bekannt
- Die eingesetzten Sec. 122-Zölle waren schon konzeptionell als Übergangsinstrument angedacht. Hierauf folgen werden wahrscheinlich Zölle, die auf Grundlage der Sec. 301 des Trade Acts of 1974 erhoben werden.
- Untersuchungen unter Sec. 301 u.a.:
- Zwangsarbeit (forced labor) – 60 Volkswirtschaften werden untersucht
- Strukturelle Überkapazitäten – 16 Volkswirtschaften werden untersucht
- Brasilien – im Fokus stehen hier insbesondere der digitale Handel und elektronische Zahlungsdienste
- Vietnam – Geistiges Eigentum
- China – Schiffbau und maritime Logistik
Sec. 301 Untersuchungen
Für die Nachfolge des Sec. 122-Zollregimes und wegen der Reichweite der in dieser Hinsicht zu erwartenden
Entscheidungen ist auf die folgenden zwei Untersuchungen ein besonderes Augenmerk zu legen:
- Zwangsarbeit (forced labor) – 60 Volkswirtschaften werden untersucht
- Strukturelle Überkapazitäten – 16 Volkswirtschaften werden untersucht




