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Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen informiert in diesem aktuellen Schreiben über das Thema Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hintergrund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

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