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Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze Zusammenfassender Beitrag zur Umsetzung der Pauschalverzollung

 

Ab dem 1. Juli 2026 wird auf Einfuhren von Waren im Fernabsatz (Kleinsendungen) mit einem Warenwert bis zu 150 Euro ein Pauschalzollbetrag in Höhe von drei Euro je angemeldeter Warenposition erhoben.

Hierzu hat der Zoll eine Meldung am 29.05.2026 rausgegeben (LINK).

In Deutschland wird die Erhebung des Pauschalzolls sowohl in ATLAS IMPOST wie auch in ATLAS Zollbehandlung vorgenommen werden, jeweils je Transaktion.

U.a. wird darauf Bezug genommen, wie der Gesamtbetrag in "Zölle" und ggf. "EUSt" aufgeschlüsselt wird. Ferner wird vom Zoll auf die Auswirkungen auf die Höhe von Gesamtsicherheiten hingewiesen sowie die Empfehlung gegeben zur Nutzung des laufenden Zahlungsaufschubs.

 

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