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Das Carnet A.T.A. (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission) ist ein internationaler Zollpassierschein, der für die vorübergehende Verbringung von

  • Berufsausrüstung,
  • Messegut und
  • Warenmustern

ins Ausland zur Anwendung kommt.

Sie werden hier mit Merkblättern, Checklisten, und Übersichten und über alles Wissenswerte rund um das anerkannte Zolldokument Carnet A.T.A.  informiert.

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Carnet ATA für zügige Zollabfertigung

Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren (zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster) erleichtert. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Das Carnet ATA dient als Zollpapier sowohl für den deutschen Zoll als auch für den Zoll im Zielland. Dadurch ist eine zügige Grenzabfertigung möglich. Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Die Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt.

Was bedeutet Carnet ATA?

Carnet“ ist französisch und heißt "Heft". Die Abkürzung „ATA“ steht für „vorübergehende Einfuhr“ (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission). Frei übersetzt heißt „Carnet ATA“ also Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren - quasi ein Reisepass für Waren. Es dient als Zollanmeldung und zugleich als Bürgschein. Die IHK-Organisation bürgt gegenüber dem Zoll im Einfuhrland dafür, dass der Carnetinhaber keine Zollschuld entstehen lässt.           

Welche Vorteile bietet das Carnet ATA?

• zügige Grenzabfertigung
• beliebig häufige Nutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr
• keine weiteren Ausfuhr-/Einfuhrdokumente erforderlich
• keine Zahlung und Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben 

Sind Genehmigungen erforderlich und wer erhält ein Carnet?

Bei ausfuhrgenehmigungspflichtiger Ware ist zusätzlich zum Carnet eine Ausfuhrgenehmigung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de) erforderlich.   

                                                                                                                  

Die Ausgabe kann für alle Firmen und natürlichen Personen erfolgen. Die Peson, die sodann mit dem Carnet reist sollte durch eine Vollmacht dazu berechtigt sein. Diese muss ebenfalls von der IHK mit der entsprechenden Carnet-Nummer versehen worden sein.

 

 

Welche Länder akzeptieren Carnet ATA?

Das Carnet ist in bald 80 Staaten möglich.

 

Innerhalb der EU benötigt man keine Carnets. Ausnahme hiervon bilden Einfuhren in folgende Länder und Gebiete:

 

  • Kanarische Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro)
  • Ceuta und Melilla
  • Französische Départements (Martinique, Guadeloupe, Französisch Guayana und Réunion).

 

Für welche Waren lässt sich ein Carnet ATA verwenden?

Die meisten Staaten haben die drei „Basisanwendungen“ ratifiziert:
•Messe- und Ausstellungsgut
•Warenmuster
•Berufsausrüstung

Messe- und Ausstellungsgut (fairs and exhibitions – foire et exposition)
Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen. Hierzu gehören auch Standausrüstungen, zur Vorführung benötigte Maschinen, Geräte usw., ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.

Warenmuster (commercial samples – échantillons)
Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle von Waren sind, deren Herstellung vorgesehen ist. Diese Muster dürfen im Carnet-Verfahren nur zu Werbezwecken aus- bzw. eingeführt werden.

Berufsausrüstung (professional equipment – matériel professionnel)
Ausrüstungen für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Rundfunk, Fernsehen usw. Ausgeschlossen sind Ausrüstungen, die der ausschließlichen Beförderung, der gewerblichen Herstellung oder dem Abpacken von Waren, der Ausbeutung von Bodenschätzen, der Errichtung, Instandhaltung von Gebäuden, der Ausführung von Erdarbeiten oder ähnlichen Zwecken dienen.

Manche Staaten gestatten zusätzlich die autonome Verwendung eines Carnets zu anderen als den vorgenannten Zwecken.

Keinesfalls kann ein Carnet ausgestellt werden für:
• Verbrauchsgüter
• ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren und
• Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur ...)

Welche Voraussetzungen müssen noch gegeben sein?

Die Waren müssen, zollrechtlich gesehen, Unionsswaren sein. Das heißt, sie müssen entweder vollständig in der Europäischen Union gewonnen oder hergestellt worden sein oder nach der Einfuhr aus einem Drittland zum zollrechtlich freien Verkehr zugelassen und damit verzollt und versteuert worden sein. 

Wie hoch darf der Warenwert sein?

Es gibt keine Begrenzungen hinsichtlich der Höhe des Wertes. Wichtig ist, dass Sie den Wert Ihrer Ware korrekt beziffern. Ausschlaggebend ist hierbei stets der realistische, aktuelle Wert der Ware, ohne Steueranteil. Wenn Sie den Wert zu niedrig ansetzen, könnte der ausländische Zoll dies als Zollhinterziehung auslegen. Unter Umständen wird die Ware konfisziert, das heißt, Sie haben viel Mühe und zusätzliche Kosten, die Ware wieder frei zu bekommen.

Es ist der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Hamburg (Rückbürge der IHK-Organisation) vorbehalten, für die Ausstellung eines Carnets eine der nachfolgenden Sicherheiten zu verlangen:

Bankbürgschaft

Kontabtretung

Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig mit der zuständigen IHK in Verbindung. Hier ist eine entsprechende Prüfung durchzuführen.                                 

Wie lange ist ein Carnet gültig?

Die Gültigkeit eines Carnet ATA beträgt grundsätzlich ein Jahr. Sie können daher ein Carnet für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres verwenden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die betreffenden Waren generell bis zum Ablauf des Carnets im Zielland vorübergehend verwendet werden dürfen. Hier ist die jeweils vom Zoll im Zielland festgesetzte Wiederausfuhrfrist unbedingt einzuhalten. In vielen Ländern kann vor Ablauf der Wiederausfuhrfrist eine Verlängerung beim jeweiligen Zollamt beantragt werden.         

Wo erhalte ich den Carnet-Vordruck?

Die Carnet-Formulare können Sie über die IHK oder einen Formularverlag beziehen. Diese können mit einer entsprechenden Ausfüllhilfe bequem ausgefüllt werden und anschließend direkt auf das entsprechende Formular aufgedruckt werden.

Ausfüllhilfe Antrag Vorderseite

Ausfüllhilfe Vorderseite

Ausfüllhilfe Rückseite Antrag+Warenliste

                                                                                                                                                    

• Die Ausstellungsgebühr beträgt 40 Euro,  
• Versicherungsentgelt (deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland) ist abhängig vom Warenwert.

 

Warenwert

Versicherungsentgelt

bis 9.999,99 Euro

37 Euro

10.000 - 24.999,99 Euro

63 Euro

25.000 - 49.999,99 Euro

110 Euro

50.000 - 149.999,99 Euro

210 Euro

150.000 - 299.999,99 Euro

380 Euro

300.000 - 499.999,99 Euro

 630 Euro

für jede weiteren 500.000 Euro

 420 Euro

 

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Ansprechpartner

Tanja Giese

Tel: 0271 3302-158
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Andrea Hoppe

Tel: 0271 3302-159
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Kirsten Kämpf

Tel: 0271 3302-154
Fax: 0271 3302400
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