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Neues Schweizer online Meldeportal Easygov.swiss für Dienstleistungserbringer ab 17.03.25
Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten besteht vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz eine Meldepflicht. Das bisherige online Meldeportal über die Webseite https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ wird per 14.März 2025 nicht mehr verfügbar sein.
Das neue Schweizer Meldeportal wird über die Webseite https://www.easygov.swiss ab 17. März 2025 erreichbar sein. Registrieren Sie sich schnellstmöglich im neuen Portal für den Zugriff auf Easygov. Für die Anmeldung im neuem Meldeportal benötigen Sie zwingend eine Schweizer UID-Nummer. Die Schweizer Mehrwertsteuernummer ist die UID-Nummer. Falls bisher nicht vorhanden, ist die UID-Nummer online zu beantragen. Die UID-Antragsbearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage.
Geben Sie bis spätestens Donnerstag, den 13.03.2025 im derzeitigen/alten Meldeportal https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ alle Meldungen für anstehende Arbeitseinsätze in der Schweiz für die Monate März 2025 und April 2025 ein.
ACHTUNG:
Um im neuen Schweizer Meldeportal online Meldungen abgeben zu können ist eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) für Ihr deutsches Unternehmen zwingend notwendig. Beantragen Sie umgehend eine Schweizer UID im Rahmen der Benutzerregistrierung auf der neuen Webseite https://www.easygov.swiss/easygov/#/de/public/allgemeine-informationen/infocenter/benutzer-registrieren
Die Prüfung und Vergabe einer Schweizer UID kann bis zu 14 Tagen dauern. Ohne Schweizer UID ist technisch kein Login im neuen Meldeportal möglich und Meldungen von Arbeitseinsätzen in der Schweiz können nicht abgegeben werden.
Verstöße gegen die Meldepflicht z.B. zu späte Meldung, keine Meldung werden mit Geldstrafen gebüßt.
Werden Sie jetzt aktiv und bereiten Sie Ihren Zugriff auf das neue Meldeportal Easygov.swiss vor.
EMPFEHLUNG:
Werden Sie jetzt aktiv und bereiten Sie Ihren Zugriff auf das neue Meldeportal Easygov.swiss vor.
Wir empfehlen:
1.) Geben Sie bis spätestens Donnerstag, den 13.03.2025 im derzeitigen/alten Meldeportal https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ alle Meldungen für anstehende Arbeitseinsätze in der Schweiz für die Monate März 2025 und April 2025 ein. Damit Sie die Wartezeit (Bearbeitungszeit bis 14 Tage) überbrücken können bis Sie Ihre Schweizer UID für das neue Meldeportal erhalten.
2.) Notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten zum alten Meldeportal Benutzernamen und Mailadresse. Zudem benötigen Sie Zugang zu der in Ihrem alten Meldeprofil hinterlegten E-Mail-Adresse. Sichern Sie alle Daten und Meldebestätigungen im alten Meldeportal, um Datenverluste zu vermeiden.
3.) Benutzerregistrierung im neuen Portal Easygov.swiss https://www.easygov.swiss/easygov/#/de/public/allgemeine-informationen/infocenter/benutzer-registrieren
Zunächst registrieren Sie sich mittels des CH-LOGIN. Für die Zwei-Faktor-Authentifizierung benötigen Sie eine Authenticator App oder eine Schweizer Mobilnummer. Hier finden Sie ein Erklärvideo zur Registrierung mittels CH-LOGIN: Video
4.) In einem zweiten Schritt verknüpfen Sie Ihr neues Benutzerkonto mit Ihrem Unternehmen
Unternehmen mit Sitz im Ausland (z.B: EU, EFTA, UK)benötigen eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), sowie eine Validierung der Unternehmensdaten durch das Schweizer Bundesamt für Statistik (BFS) für die Nutzung von EasyGov.
Verfügt Ihr Unternehmen bereits über eine UID, können Sie es hier mit Ihrem EasyGov-Konto verbinden. Die Schweizer Mehrwertsteuernummer ist die Schweizer UID-Nummer.
Falls keine UID vorhanden ist, werden Sie eine UID mit diesem Prozess beantragen. Die Prüfung Ihrer Angaben und die Vergabe der UID kann bis zu 14 Tage dauern.
Die Schweizer UID-Nummer ist für Ihr deutsches Unternehmen zwingend notwendig, damit Sie sich ab dem 17.03.25 in das neue Meldeportal einloggen können.
Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags wird per Post ein Vollmachtsantrag an die Domiziladresse Ihres Unternehmens gesendet. Dieser Vollmachtsantrag muss von der zeichnungsberechtigten Person Ihres Unternehmens signiert werden und berechtigt Sie Behördenleistungen im Namen Ihres Unternehmens auf Easygov durchzuführen. Easygov informiert Sie per E-Mail sobald der Vollmachtsantrag unterschrieben an Easygov zurückgesendet wurde, dann schaltet Easygov den Zugriff für das Unternehmen auf Easygov frei. Dieser Prozess kann bis zu 14 Tage dauern.
5.) Erstes Anmelden und Migration Ihrer Daten nach dem Go-Live auf Easygov
Wenn Sie die neue Anwendung ab dem 17.03.2025 zum ersten Mal verwenden, werden Sie ihr Profil importieren können. Details entnehmen Sie der Information des SEM zur Umstellung des Meldeverfahren: Ab 17. März 2025 hier: Information des SEM zum Meldeverfahren (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 100 KB)
Um den Import dieser Daten durchführen zu können, benötigen Sie zwingend die Login-Daten des alten Meldeportals. Neben dem Benutzernamen benötigen Sie Zugang zu der in Ihrem Meldeprofil hinterlegten E-Mail-Adresse. Ohne diese Informationen werden Sie nach dem Go-Live auf EasyGov keinen Zugang zu den archivierten Meldebestätigungen sowie zu den erfassten Arbeitnehmenden mehr haben.
Nach dem Import der Daten aus dem alten Meldeportal in das neue können Sie auf ihre Arbeitnehmenden sowie die archivierten Meldebestätigungen zugreifen.
Pro Meldeprofil ist nur ein Import möglich. Sichern Sie daher vorab alle Daten und Meldebestätigungen, um Datenverluste zu vermeiden.
Auf EasyGov werden nach dem Go-Live alle Informationen verfügbar sein, welche Sie für die Nutzung des Meldeverfahrens benötigen.
EasyGov Service Desk
Allgemeine Fragen und Anliegen zu EasyGov beantwortet der EasyGov Service Desk. Sie erreichen den Service Desk telefonisch oder per Kontaktformular. Erste FAQ's finden Sie auf dem Merkblatt.
Das Kontaktformular verbirgt sich hinter dem letzten Punkt - Wo finde ich Hilfe? "Bitte stellen Sie Ihre Frage dem Service Desk von EasyGov."
EasyGov Service Desk: +41 58 467 11 22
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils 08:00 bis 22:00 Uhr
