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Duales Studium = Duales Studium?

Vorab sollte man wissen, dass es das „Duale Studium“ an sich nicht gibt. In Deutschland gibt es über 700 duale Studiengänge von den verschiedensten Anbietern. Eine einheitliche Regelung, wie beispielsweise bei der dualen Ausbildung, gibt es beim dualen Studium nicht. Das bedeutet, wenn man eine duale Ausbildung machst (z. B. zum/r Industriemechaniker/in oder zum/r Industriekaufmann/-frau), sind der Inhalt und der Ablauf der Ausbildung und der Prüfung deutschlandweit einheitlich. Beim dualen Studium dagegen können sich die Inhalte, Formen und der Ablauf des Studiums unterscheiden.

Ausbildungsintegrierte Studiengänge

Diese Form des dualen Studiums verbindet eine praktische Berufsausbildung im Unternehmen mit einem wissenschaftlichen Studium an einer (Fach-)Hochschule bzw. Berufsakademie. So erhält man im Anschluss zwei Abschlüsse: in einem anerkanntem Ausbildungsberuf und den Bachelor-Abschluss.
Das ausbildungsintegrierte duale Studium dauert in der Regel drei bis fünf Jahre (abhängig vom Anbieter). Dabei ist der Austausch zwischen der Theorie aus Berufsschule und (Fach-)Hochschule und der Praxis im betrieblichen Ausbildungsalltag besonders eng. Dadurch lässt sich das erlernte Wissen sofort in die Praxis umsetzen.

Dual Genial (Industriemechaniker + B.A. Maschinenbau)
Bauingenieurwesen

Praxisintegrierte Studiengänge

Bei der praxisintegrierten Form des dualen Studiums ist das Studium eng mit der betrieblichen Praxis verzahnt – allerdings ohne einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf.
In der Regel dauert die praxisintegrierte Form des dualen Studiums drei Jahre und endet mit dem Bachelor-Abschluss. Auch hier ist der Austausch zwischen Theorie und Praxis gegeben: Während der Praxisphasen durchläuft man verschiedene Stationen im Betrieb und kann dort seine Kenntnisse anwenden.

Maschinenbau

Elektrotechnik

Informatik

Wirtschaftsinformatik

Wirtschaftsingenieurwesen

Ausbildungsbegleitende Studiengänge

Beim ausbildungsbegleitenden dualen Studium läuft das Studium meist parallel zur Ausbildung. Während die Ausbildung im normalen Modus in Verbindung mit der Berufsschule läuft, hängt der Studientakt vom Unternehmen und vom Anbieter ab: abends und/oder am Wochenende, im Tagesrhythmus (z. B. zwei Tage Studium + drei Tage Ausbildung) oder als Blockstudium (mehrere Wochen am Stück). Diese Form dauert in der Regel genauso lange wie die Ausbildung (ca. 3 Jahre) und im Anschluss erhält man auch hier zwei Abschlüsse.

Die Verzahnung zwischen Theorie und Praxis hängt hier vom Unternehmen und vom Anbieter ab. Möglich wären das Einbinden der Studienerkenntnisse in den Ausbildungsalltag oder auch nur vereinzelte Projektaufgaben im Ausbildungsbetrieb.

FOM
FH Südwestfalen

Weitere Formen des „Dualen Studiums“

Neben den oben genannten gibt es noch weitere Formen des „Dualen Studiums“, die sich teilweise deutlich voneinander unterscheiden. So gibt es für Berufstätige auch die berufsbegleitenden Studiengänge, die so ähnlich aufgebaut sind wie das ausbildungsbegleitende duale Studium. Beim berufsintegrierten dualen Studium dagegen wird das Studium, soweit es geht, in die alltägliche Berufspraxis miteingebunden.
Daneben gibt es noch in speziellen Berufsbereichen duale Studiengänge in Kombination mit einer Weiterbildung oder in Form eines Verbundstudiums.

Wichtige Hinweise für Studieninteressierte

Für welche Form des „Dualen Studiums“ man sich auch entscheidest, folgende Punkte solltest man auf jeden Fall beachten:

  • Das „Duale Studium“ ist aufgrund der engen Verzahnung von Theorie und Praxis sehr arbeits- und lernintensiv. Man sollte also realistisch sein, ob man für das „Duale Studium“ geeignet ist. Unter Umständen wäre eine duale Ausbildung wesentlich besser.
  • Man sollte im Vorfeld wissen, welchen Beruf man ausüben bzw. in welchem Bereich man arbeiten möchte und sich dann für den passenden Studiengang entscheiden. Darüber hinaus sollte man sich auch ausführlich über die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt im Anschluss informieren.
  • Wichtig ist, dass man als erstes ein Unternehmen findet und sich dort bewirbt!
  • Man sollte sich frühzeitig und gründlich über das Unternehmen, die (Fach-)Hochschule bzw. den Anbieter und die Studienangebote informieren.
  • In der Regel schließt man einen Vertrag mit dem Unternehmen ab – daher sollte man sich beim Unternehmen näher über den Inhalt (Betreuung, Vergütung, Anwesenheit im Betrieb, Urlaubstage, Verpflichtungsklausel, sonstige Einsatzmöglichkeiten, etc.) und den Ablauf (Ausbildungs- und Studieninhalte, Termine, Prüfungen, etc.) informieren.
  • Das Unternehmen investiert viel Zeit und Geld in die Dual Studierenden, daher sollte man damit rechnen, dass man im Anschluss an das „Duale Studium“ für eine (vorher festgelegte) Dauer vertraglich an das Unternehmen gebunden ist.
  • Man sollte darauf achten, dass die angebotenen Studiengänge akkreditiert (also anerkannt) sind – falls man weiterstudieren möchte, kann es sonst zu Problemen führen.
  • Man sollte sich Alternativen bereithalten, falls es nicht (sofort) mit dem „Dualen Studium“ oder mit dem Wunschbereich bzw. -Unternehmen klappen sollte. Man sollte sich auch über alternative Karrieremöglichkeiten informieren - möglicherweise ist eine duale Ausbildung eher das richtige. Vielleicht in Verbindung mit einer Aufstiegsfortbildung.

Kooperierende Unternehmen

In Kürze folgt eine aktualisierte Liste mit Unternehmen aus der Region, die das Duale Studium anbieten.

Wichtige Hinweise für Unternehmen

Duale Studiengänge ab 2012 sozialversicherungspflichtig

Ab dem 1. Januar 2012 werden in der Sozialversicherung die Teilnehmer an dualen Studiengängen den Auszubildenden gleichgestellt. Das bedeutet, dass auch dual Studierende in praxisintegrierten Studiengängen versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind. Zuletzt hatten die Sozialversicherungsträger ausbildungsintegrierte (zum Beispiel mit IHKAbschluss) und praxisintegrierte duale Studiengänge rechtlich unterschieden. Nun hat der Gesetzgeber diese Unterscheidung wieder aufgehoben. Damit steigt zwar die Beitragslast für betroffene Unternehmen und dual Studierende, die Rechtslage ist aber einfacher geworden, da viele praxisintegrierende Studiengänge nicht eindeutig abgegrenzt werden konnten.
Die Regelung betrifft auch bereits bestehende Verträge. Die Änderung wurde veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 29.12.2011, Teil I Nr. 71, S. 3057ff.

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