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Verbraucherpreisindex
Als Grundlage für die Berechnung der Inflationsrate zählt der Verbraucherpreisindex zu den zentralen volkswirtschaftlichen Daten, die im Rahmen der Konjunkturbeobachtung sowie der Wirtschafts- und Geldpolitik sehr bedeutsam sind. Darüber hinaus beziehen sich viele Verträge auf die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes.
Der bisherige Preisindex für die Lebenshaltung wurde zum Beginn des Jahres 2003 reformiert. Die Ermittlung von Preisindizes für unterschiedliche Haushaltstypen wurde eingestellt. Seit Januar 2003 wird nur noch der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte, der „Verbraucherpreisindex für Deutschland” (VPI) berechnet. Anfang 2023 wurde im Zuge der turnusmäßigen Überarbeitung des Indexes das Basisjahr auf 2020 angepasst.
Anders als in der Vergangenheit stellt das Statistische Bundesamt für den neuen "Verbraucherpreisindex für Deutschland" keine Umrechnungsfaktoren mehr für frühere Basisjahre zur Verfügung. Für privatrechtliche Verträge, die Wertsicherungsklauseln auf Basis eines der entfallenen Verbraucherpreisindizes enthalten, ist daher ein rechnerischer Übergang auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland erforderlich.
Bestehende Verträge mit langer Restlaufzeit sollten entsprechend umgestellt werden. Damit der Umstieg vollzogen werden kann, bietet das Statistische Bundesamt eine Hilfestellung zur Anpassung von Wertsicherungsklauseln an.
Die aktuellen Verbraucherpreisindizes für Deutschland und NRW finden Sie in unserem monatlichen Datenblatt. Dieses Datenblatt sowie eine Zeitreihe des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (Basis 2020 = 100) stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
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Ansprechpartner
Stephan Häger
Tel: 0271 3302-315
Fax: 0271 3302400
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