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Unternehmen testen kostenfrei Elektro-, Hybrid- oder Wasserstoff-Fahrzeuge - IHK unterstützt Angebot der Europäischen Mobilitätswoche

10.09.2021 | Steigende Energiekosten, Umweltbestimmungen sowie die Vermeidung von CO2-Emissionen sind oft die Auslöser, Mobilitätsstrukturen zu überdenken. Viele Unternehmen stellen mittlerweile konkrete Überlegungen an, den eigenen Fuhrpark umzustellen. Hierbei treten mitunter etliche Fragen auf. Um sich selbst einen Eindruck davon zu verschaffen, wie tauglich E-Mobilität ist, können zahlreiche Elektro-, Hybrid- oder auch Wasserstoff-Fahrzeuge von Unternehmen und Mitarbeitern während der Europäischen Mobilitätswoche vom 16. bis 22. September getestet werden.

 

Die beteiligten Kfz-Händler der Automarken Audi, BMW, Citroën, Dacia, Ford, Hyundai, Mazda, Mercedes Benz, Land Rover, Mini, Peugeot, Seat, Skoda, Subaru, Suzuki, Toyota und Volkswagen stellen ihre Fahrzeuge zur Verfügung. Das Angebot schließt die unterschiedlichsten Kfz-Modelle vom Elektro-Kleinwagen über E-Nutzfahrzeuge bis hin zur E-Oberklasse ein, sodass jedes Unternehmen oder jeder Dienstleister ein für sich passendes Auto im betrieblichen Einsatz testen kann. Die Händler und Ansprechpartner sind unter ihk-siegen.de/mobilitaet/ zu finden. Die vertragliche Regelung zur Kfz-Nutzung obliegt dabei den Händlern.

 

Während der Mobilitätswoche bietet die IHK Siegen kostenfreie Webinare zu Elektromobilität, Ladesäuleninfrastruktur und Förderungsmöglichkeit an:

 

  • 22.09.2021, 10:00 - 11:30 Uhr, „Allgemeines zum Thema E-Mobilität und Förderung“, Referent Ewald Schäfer, Die Elektromobilitätsförderer, Wuppertal. Anmeldung: https://events.ihk-siegen.de/termine/832/
  • 24.09.2021, 10:00 - 11:30 Uhr, „Klimafreundlich und günstig Laden mit Photovoltaik“, Referent Rüdiger Brechler, Die Elektromobilitätsförderer, Wuppertal. Anmeldung: https://events.ihk-siegen.de/termine/833/
  • 30.09.2021, 14:00 - 15:30 Uhr, „Ladeinfrastruktur und Förderung bei kleinen und mittelständischen Unternehmen“, Referent Eckhard Wiese, MENNEKES Elektrotechnik, Kirchhundem. Anmeldung: https://events.ihk-siegen.de/termine/834/

 

Hintergrund:

Die „Europäische Mobilitätswoche“ findet vom 16. bis zum 22.09.2021 statt. Die Kampagne der Europäischen Kommission bietet die perfekte Möglichkeit, die komplette Bandbreite nachhaltiger Mobilität erlebbar zu machen. Jedes Jahr werden im Rahmen der „Europäischen Mobilitätswoche“ innovative Verkehrslösungen ausprobiert oder es wird mit kreativen Ideen für eine nachhaltige Mobilität in den Kommunen geworben.

„Vermeiden - verlagern – verbessern“ - Mobilitätsmanagement für Unternehmen im urbanen Raum

23.06.2021 |„Beim Betrieblichen Mobilitätsmanagement geht es um einen Dreiklang in den Handlungsfeldern Fuhrpark, Mitarbeitermobilität und Dienstreisen: Vermeidung, Verlagerung oder Verbesserung“, leitete Knut Petersen, Bereichsleiter und Seniorberater der EcoLibro GmbH aus Troisdorf, in das Webinar „Betriebliches Mobilitätsmanagement im urbanen Raum“ der IHK Siegen ein. Gerade im urbanen Raum mit den vorherrschenden Platzproblemen sei es geboten, über ein verändertes Mobilitätsverhalten nachzudenken. Erschwert werde dies häufig auch durch langjährige gewachsene Strukturen in den Firmen. Mit der Corona-Pandemie, der Reduzierung von Dienstreisen, der Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen sowie der vermehrten Nutzung von Videokonferenzen fänden tiefgreifende Veränderungen statt. „Wir werden niemals mehr so viel reisen wie vor der Pandemie“, ist Michael Schramek, Geschäftsführender Gesellschafter und Seniorberater der EcoLibro GmbH, überzeugt. „Es gibt keine Rückkehr zur alten Routine.“

 

Die neu eingetretene Situation sei innovativ zu nutzen: Mit einer Fahrzeugbedarfsanalyse könne der Fuhrpark effizienter eingerichtet werden. Tageslastkurven zeigten auf, wann wirklich ein Auto benötigt werde. Mit Car-Sharing-Angeboten könnten Bedarfsspitzen finanziell günstig abgefangen werden, ohne ein weiteres Auto anzuschaffen. Für Vladimir Sizikov, SIEGENIA GRUPPE, stellte sich die Frage nach der Möglichkeit, diese Fahrbedarfe bündeln zu können. Michael Schramek klärte auf: „Es ist ein weiterer wirtschaftlicher Vorteil, wenn mehrere Unternehmen sich einen Fuhrpark teilen.“

 

„Die konventionelle Mobilität zu verlassen, lohnt sich“, betonte Knut Petersen. „Unternehmen und Mitarbeiter können enorm Kosten einsparen!“ Klassische Maßnahmen seien die Einführung sowie die finanzielle Unterstützung des „JobTickets Westfalen-Süd“ (Arbeits- und Freizeitfahrten sowie Mitnahme weiterer Personen abends und am Wochenende) oder auch Angebote des Dienstrad-Leasings. Im Nahbereich könne der Pkw-Verkehr mit der Nutzung des ÖPNV sowie dem Umstieg auf das Fahrrad und den Fußweg reduziert werden. „Wenn der motorisierte Individualverkehr dennoch unabdingbar ist, sollte über die Antriebstechnik nachgedacht werden“, verdeutlichte Petersen. Auf einen weiteren Vorteil wies Michael Schramek hin: „Mit selbst erzeugtem Strom der eigenen Photovoltaik-Anlage wird das Tanken völlig kostenlos.“

 

Maßgebliche Automobilhersteller haben bereits angekündigt, schon in wenigen Jahren die Produktion von Verbrennungsfahrzeugen einzustellen. Dies wird aus Sicht von Experten absehbar zu einem Ausbau der Ladeinfrastruktur führen. Die geförderte E-Mobilität wird sich in der Folge vermehrt in der Verkehrslage und -struktur bemerkbar machen. Wenngleich die Auslastung an öffentlichen Ladesäulen im ländlichen Raum derzeit noch gering sei, wie Christoph Lütticke, Stabsstelle Zukunftsprojekte der Stadt Drolshagen, mit Blick auf die Situation in der Kommune anmerkte, könne sich dies in absehbarer Zeit ändern. Die Stadt Drolshagen mache sich gerade auf den Weg, neue Mobilitätsformen zu unterstützen – unter anderem habe sie nicht nur das Corporate Car-Sharing, also das gemeinschaftliche Nutzen der Fahrzeuge, eingeführt, sondern auch das Dienstrad-Leasing.

 

„Das Betriebliche Mobilitätsmanagement ist für die Unternehmen ausgesprochen interessant“, erläuterte Meike Menn, Referatsleiterin Verkehr und Mobilität der IHK Siegen, „denn es erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber, steigert die Zufriedenheit der Mitarbeiter und spart unter Umständen Verkehrsfläche ein, wenn Stellplätze verzichtbar werden. Auch die Mitarbeiter gewinnen: Sie verbringen weniger Lebenszeit im dichten Verkehr oder bei der Parkplatzsuche und profitieren von verringerten Mobilitätskosten.“

Teure Langzeitfolgen für heimische Wirtschaft - „Ever-Given“-Havarie im Suezkanal Thema im IHK-Arbeitskreis

29.04.2021 | Eine Woche lang blockierte das 400 Meter lange Containerschiff „Ever Given“ den Suezkanal und verursachte damit einen Stau von mehreren hundert Schiffen. „Ob die Voraussetzungen für einen ,Havarie-Grosses-Fall‘ gegeben sind, prüfen derzeit Versicherungen, Gutachter und Gerichte. Bis dato sind Schiff und Ladung im Suezkanal noch von den Behörden blockiert“, beschrieb Uwe Stupperich, M.G. International Logistik GmbH, das Unglück im Arbeitskreis Verkehrswirtschaft der IHK Siegen. Die Spedition mit Hauptsitz in Siegen ist selbst betroffen: Immerhin befinden sich 20 Container ihrer Kunden auf dem zwischenzeitlich beschlagnahmten Schiff. „Jetzt geht es um die vermögens- und versicherungsrechtliche Abwicklung des Havarie-Schadens; dies wird sich vermutlich noch einige Zeit hinziehen. Vorrangig wird daran gearbeitet, Schiff und Ladung wieder freigegeben zu bekommen“, so der Logistikexperte. 

 

Doch der Stau im Suez-Kanal hat noch weitreichendere Auswirkungen, denn er verschärft die ohnehin durch die Corona-Pandemie angespannte Situation bei den internationalen Lieferketten. Unternehmen stehen vor Lieferengpässen, sei es durch Produktionsausfälle bei Lieferanten oder Einschränkungen in der Logistik. Hinzu komme der Containermangel in Asien für die Routen nach Nordamerika und Europa. Über eine halbe Million Container lägen derzeit auf den Schiffen an der Ost- und Westküste der USA, betonte Uwe Stupperich. Die Häfen seien überfüllt, und die Abwicklung verzögere sich. Die Folge: Die Frachtpreise stiegen um ein Vielfaches. Auch in der Luftfracht gebe es Corona-bedingt Kapazitätsveränderungen, da die Passagierflüge auf bestimmten Routen fast komplett entfallen seien – und damit auch die Möglichkeit der Frachtmitnahme. Uwe Stupperich: „Um die gestiegenen Frachtkosten aufzufangen, empfehlen wir, frühzeitig zu planen und die Spedition rechtzeitig damit zu beauftragen, eine Alternativroute auszuarbeiten. Bei Verzögerungen und Ausfällen sind die ‚Force-Majeure-Klauseln‘ zu prüfen, die Regelungen bei höherer Gewalt beschreiben.“ Von Vorteil sei zudem, zu verschiffende Ware den Standard-Containerabmessungen anzupassen. „Durch die Corona-Pandemie sind die internationalen Lieferketten offenkundig richtig durcheinandergeraten. Sie dürften sich erst im Frühjahr 2022 wieder normalisieren“, prognostizierte wenig verheißungsvoll Arbeitskreisvorsitzender Michael Kröhl, Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG.

 

Im weiteren Verlauf der Sitzung befassten sich die rund 30 teilnehmenden Unternehmensvertreter mit dem Thema Brennstoffzellenantriebe. „Der Trend nimmt deutlich Fahrt auf: Immer mehr zugelassene Fahrzeuge, Lkw, Busse, Stapler und Niederflurfahrzeuge sind bereits mit dieser Technik unterwegs“, erklärte Dominik Eichbaum, der bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Siegen den Themenbereich Elektromobilität und Digitale Infrastruktur verantwortet. Er stellte die Gestaltung der urbanen Wirtschaftsverkehre mit Wasserstoff als alternative Antriebs- und Speichertechnologie vor. Die Flurförderzeug-Branche (Hubwagen, Gabelstapler etc.) sei schon lange Vorreiter für Elektromobilität – und nun auch für die Wasserstofftechnologie. Seit einiger Zeit würden immer häufiger E-Stapler als Alternative zu Staplern mit Verbrennungsmotoren nachgefragt. Über die Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten dieser Technologie referierten Stefan Prokosch, Linde Material Handling GmbH aus Aschaffenburg, und Sven Kuhnert, Richter Fördertechnik GmbH & Co. KG, Herborn.

 

Im abschließenden Austausch wurden die ersten Erfahrungen mit den Auswirkungen der Straßenverkehrsordnung-Novelle (StVO-Novelle), der neuen Gebührenverordnung sowie die Herausforderungen im Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwerlasttransporte (VEMAGS-Antragsverfahren) thematisiert. Jörn Demmer, STL Logistik AG, beklagte die enorme Gebührensteigerung im Genehmigungsverfahren: „Nach der Neuregelung der Gebührenstruktur zum Start des Jahres sind für uns die Kosten wie erwartet explodiert. Dabei sind die bisherigen Gebühren für innerdeutsche Genehmigungen auf 300 € bis 1.300 € je nach Komplexität angestiegen – eine Verteuerung um 400 bis 500 %. Das eigentliche Ziel der neuen Gebührenordnung bestand unter anderem in der besseren Vergleichbarkeit und Transparenz in diesem Prozess. Für uns fühlt es sich aber eher so an, als wäre der Prozess undurchsichtiger denn je.“

„Es droht der Super-GAU!“ - Gravierende Folgen der StVO-Novelle für Schwertransporte befürchtet

28.09.2020 | Wenn diese Regelungen im kommenden Jahr wirksam werden, dann droht ein Super-GAU bei den behördlichen Bearbeitungszeiten für Schwertransportanträge!“ Mit dieser Einschätzung steht Fabian Jung (Spedition Bender GmbH) nicht alleine. Ganz im Gegenteil. Die IHK Siegen hatte zu einem fachlichen Austausch zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und deren Auswirkungen auf die Großraum- und Schwertransporte eingeladen. Der Tenor unter den anwesenden Spediteuren war einhellig: Die Rahmenbedingungen für den Transport großer und schwerer Erzeugnisse werden sich mit dem Jahreswechsel spürbar verschlechtern, wenn nicht die Notbremse gezogen wird. Trübe Aussichten also für die Sondertransporte, auf die die ohnehin gebeutelte heimische Industrie angewiesen ist.

 

Zentraler Stein des Anstoßes: Die örtliche Zuständigkeit wird neu geregelt. In Deutschland müssen bei Schwertransporten sowohl der Einsatz des Transportfahrtzeuges als auch die vorgesehene Transportroute behördlich genehmigt werden. Constanze Muschter, geschäftsführender Vorstand der Genossenschaft für Schwertransporte und Kranarbeiten (Genosk eG), ging auf die Änderungen im Detail ein. Bislang können die Anträge bei verschiedenen Straßenverkehrsbehörden gestellt werden: dort, wo der Transport startet oder da, wo der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Dadurch verteilt sich die Antragslast räumlich. Dies soll nun stark eingeschränkt werden: Ab Januar sollen Einzel-Anträge nur noch am Start- und am Zielort des Transportes gestellt werden können. „Wir erwarten hierdurch deutliche Verzögerungen bei der ohnehin schon langwierigen Bearbeitung von Genehmigungsanträgen. Einige kleine Straßenverkehrsbehörden werden es mit einer Flut an Anträgen zu tun bekommen, andere werden ihr fachkundiges Personal plötzlich mit anderen Aufgaben auslasten müssen.“

 

Häufig kennen sich die Mitarbeiter in den Speditionen und die Behördenvertreter durch unzählige Kontakte. Probleme können pragmatisch gelöst werden, ohne immer wieder „bei Adam und Eva“ beginnen zu müssen. Die Neuregelung droht dies zu ändern. Die Zeiten eines festen Kundenstamms könnten dann der Vergangenheit angehören. Jörg Reichmann (STL-Logistik AG): „Niemand kann aktuell vorhersehen, wie sich die Antragsströme verteilen werden. Die Behörden können personell überhaupt nicht planen und sich vorbereiten. Die Folgen werden wir zu spüren bekommen. Das ist ein unerträglicher Zustand!“

 

Dies werde dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der produzierenden Unternehmen im heimischen Wirtschaftsraum zu schwächen, ist sich auch Peter Bender, Geschäftsführer der Spedition Bender GmbH sicher: „Fast überall in Europa gibt es vereinfachte Verfahren für Schwertransporte. In Deutschland geht man den umgekehrten Weg. Selbst für Fachleute wird es immer schwieriger, bei dem Regelungsdickicht überhaupt noch durchzublicken!“ Die einhellige Forderung: Die Anträge sollen auch weiterhin bei den für den jeweiligen Standort der Unternehmen des Großraum- und Schwertransportes zuständigen Verkehrsbehörden gestellt werden können.

 

Vervielfachung der Transportgebühren

 

Für Unverständnis sorgt auch eine zweite Neuregelung. Sie betrifft die neue Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, die im Zuge der StVO-Novelle wirksam wird. Constanze Muschter: „Bislang wurden von jeder Genehmigungsbehörde unterschiedlich hohe Gebühren verlangt. Auf diese Weise entstand aus Sicht des Gesetzgebers ein ‚Gebührentourismus‘ der Antragsteller.“ Mit einer bundesweit einheitlichen Gebührenordnung soll hier Abhilfe geschaffen werden. Dies ermögliche zunächst einmal Vorteile, ergänzt IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer. „Speditionen und Kunden können sich theoretisch auf transparente und nachvollziehbare Gebührenfestlegungen verlassen. Das könnte die Kalkulation erleichtern.“

 

Allerdings bereitet auch hier die praktische Umsetzung weitere Sorgenfalten auf der Stirn manch eines Unternehmers: Probeberechnungen zeigten, dass die Gebühren um das Drei- bis Vierfache höher liegen werden, betont etwa Wolfgang Dornseiff (Dornseiff Autokrane GmbH & Co. KG). „Eine solche Kostenexplosion können wir unseren Kunden doch kaum vermitteln.“ Für erneute Unsicherheit sorgt zudem, dass in der Gebührenberechnung jeder Behörde ein Ermessensspielraum bei der Aufwandsbewertung zugebilligt ist.

 

Die Befürchtung: Am Ende ist erneut ungewiss, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Thomas Schneider (Kreis Siegen-Wittgenstein) betont, dass man vorgegebene Rahmenbedingungen zwar nicht beeinflussen könne. Gleichwohl versichert der Leiter des Kreisordnungsamtes: „Wir werden alles dafür tun, damit in Siegen-Wittgenstein die Gebührenberechnung so verlässlich und nachvollziehbar wie möglich praktiziert wird. Das liegt nicht nur im Interesse der Antragsteller, sondern auch in unserem eigenen.“

 

Viele Logistikunternehmen litten nach wie vor ganz erheblich unter den Folgen der Corona-Krise. Wichtig sei daher ein Aufschub der neuen Gebührenordnung von mindestens einem halben Jahr. Die gewonnene Zeit könne dann genutzt werden, um mit Praktikern zu sprechen und die Ausgestaltung weiter zu vereinfachen, erläutert Hans-Peter Langer und kündigt an, dass die IHK zu diesem Thema erneut auf die Politik und den Deutschen Industrie- und Handelskammertag zugehen und den Schulterschluss zu anderen Verbänden und Initiativen suchen werde.

IHK-Tourismusreferenten - In Siegen aktuelle Lage unter die Lupe genommen

Kein Zweifel: Die Corona-Krise hat den Blick auf die Erholungsmöglichkeiten in der Heimat gelenkt. Das Interesse an Urlaub im eigenen Land ist enorm. Mit der Kampagne „rauszeitlust – Mach mal NRW“ wirbt das Land derzeit um Gäste aus anderen Bundes- und aus Nachbarländern. Christian Stühring und Markus Delcuve (Tourismus NRW e.V.) stellten die Eckpunkte während einer Tagung der nordrhein-westfälischen IHK-Tourismusreferenten bei der IHK Siegen vor und gaben Einblicke in die Landestourismusstrategie.

Corona hat den heimischen Tourismus hart getroffen: Alleine für NRW, wo geschätzt 650.000 Menschen vom Tourismus leben, prognostizieren die Experten einen Umsatzausfall von rund 20 Mrd. € im laufenden Jahr und von circa 30 Mrd. € bis 2022. „Im April gingen die Übernachtungszahlen im Kreis Siegen-Wittgenstein um 72 % und im Kreis Olpe um 95 % zurück. Bei den Gästeankünften verzeichnet IT.NRW im selben Monat einen Rückgang von 91 % im Kreis Siegen-Wittgenstein und 96 % im Kreis Olpe. Die Zahlen verdeutlichen das Ausmaß der Krise“, so IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer. Die Rückgänge betreffen alle Beherbergungsformen. Die Kampagne von Tourismus NRW soll die Lust der Reisenden auf heimatnahen Urlaub verstärken und dem Tourismus helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Hans-Peter Langer: „Gleichwohl werden die erforderlichen Corona-Schutzmaßahmen noch lange für Beeinträchtigungen sorgen und eine Auslastung vieler touristischer Betriebe und Angebote verhindern.“

Anne-Kathrin Tögel vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hob hervor, dass digitale Ansätze hierbei helfen können. Ausgeklügelte Systeme könnten die Besucherlenkung unterstützen oder zu hohen Andrang durch Online-Echtzeitinformationen und digitale Warteschlangen zu vermeiden helfen. Auch Frank Butenhoff sieht große Potenziale in der Digitalisierung. Der zuständige Referatsleiter im NRW-Wirtschaftsministerium plädierte dafür, künftige EFRE-Förderungen auf digitale Anwendungen auszurichten. Nach den Sommerferien soll jeder Betrieb die Förderung beantragen können.

Wie digitale Instrumente im Marketing für eine touristische Destination erfolgreich eingesetzt werden können, zeigte Monika Dombrowsky, Geschäftsführerin des Touristikverbandes Siegerland-Wittgenstein e.V., auf. Dazu gehört die Bereitstellung eines digitalen Bilderpools, der öffentlich zugänglich ist, aber auch die Kooperation mit der Outdoor-Plattform „Outdooractive“, die es erlaube, mit vergleichbar geringem Mitteleinsatz eine extreme Sichtbarkeit zu erzeugen. Unter dem Motto „Auf ins Waldreich“ wirbt der Verband für Urlaub im Siegerland und in Wittgenstein.

Im Vorfeld der Tagung hatten sich die Tourismusreferenten bei einer Exkursion über die Tradition des Siegerländer Haubergs und des Köhlerhandwerks sowie die gelungene Renaturierung der Siegquelle informiert. Stephan Rübsamen vom Romantik Landhotel Doerr in Bad Laasphe erläuterte den Besuchern detailliert, wie er mit den Auswirkungen der Krise umgeht und wie sich seine Gäste trotz Schutzmaßnahmen im Hotel wohlfühlen. Der Betrieb hat flexibel auf die Situation reagiert und nutzt nun die Chance, neue Angebote zu vermarkten. In Bad Berleburg veranschaulichte Bürgermeister Bernd Fuhrmann, zugleich Vorsitzender des Naturparks Sauerland-Rothaargebirge, wie sich das neue Naturpark-Infozentrum durch eine intelligente Verknüpfung mit anderen Institutionen in die strategische Entwicklung des Stadtzentrums einbettet. Bei einem Besuch der Wisent-Wildnis Wittgenstein schließlich wurde deutlich, wie ein europaweit viel beachtetes Artenschutzprojekt auch große touristische Mehrwerte bieten kann. Die wissenschaftliche Leiterin des Projektes, Kaja Heising, berichtete, dass die Herde von rund 25 freilebenden Wisenten kontinuierlich beobachtet werde. Die durch das Schaugehege erzielten Eintrittserlöse kommen dem Artenschutzprojekt zugute.

Workshop-Reihe für Händler, Dienstleister und Gastronomen

Dem Internet kommt als Vertriebs- und Informationsweg eine zentrale Bedeutung zu. Daher ist es elementar wichtig, dass auch ortsansässige Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister über digitale Kanäle auffindbar sind.

Um die Unternehmer fit für das Internet und die sozialen Netzwerke zu machen, hat die IHK Siegen eine Web-Workshop-Reihe konzipiert. Pro Quartal findet in sechs Teilregionen des Kammerbezirks je eine Veranstaltung zu Social-Media- oder allgemeinen Web-Themen statt. Bei der IHK-Veranstaltungsdatenbank sind alle Workshops und Anmeldemodalitäten hinterlegt. Darüberhinaus stehen aktuelle Informationen bei Instagram und Facebook zur Verfügung.  

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Ansprechpartner

Hans-Peter Langer

Tel: 0271 3302-313
Fax: 0271 3302400
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