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Fragen und Antworten

Sie haben Fragen zu den Themen Aufbewahrungspflichten, Automatenverkäufe, Kassenführung, Ladenöffnungsgesetz oder Verpackungsrichtlinien? Auf dieser Seite geben wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich Handel.

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Aufbewahrungspflichten

  • Welche Dokumente sind aufbewahrungspflichtig?
    Jeder Kaufmann ist zur Aufbewahrung verpflichtet. Nach § 257 Absatz 1 Handelsgesetzbuch sind folgende Unterlagen geordnet aufzubewahren:
    - Handelsbücher (10 Jahre)
    - Inventare (10 Jahre)
    - Eröffnungsbilanzen (10 Jahre)
    - Jahresabschlüsse (10 Jahre)
    - die zum Verständnis dieser Unterlagen erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen (10 Jahre)
    - Buchungsbelege (10 Jahre)
    - empfangene Handels- und Geschäftsbriefe (6 Jahre)
    - Wiedergaben der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe (6 Jahre)
    Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Unterlagen empfangen oder abgesandt wurden.
     
  • Wie lange müssen Buchungsbelege und Lieferscheine aufbewahrt werden?
    Als Grundlage der Eintragungen in die Bücher und der Aufzeichnungspflicht müssen Buchungsbelege 10 Jahre aufbewahrt werden. Falls Lieferscheine gleichzeitig als Rechnungsstelle dienen, werden diese als Buchungsbeleg eingestuft und müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Ansonsten gilt für Lieferscheine eine Aufbewahrungspflicht von 6 Jahren.
     
  • In welcher Form müssen Dokumente aufbewahrt werden?
    Mit Ausnahme der Jahresabschlüsse und der Eröffnungsbilanz, die im Original vorliegen müssen, können alle Unterlagen auch digital auf Datenträgern gespeichert werden. Wichtig ist, dass die Daten während der gesamten Aufbewahrungspflicht gut lesbar und jederzeit verfügbar sind.

Kassenführung

  • Muss meine Kasse mit einer zertifizierten elektronischen Sicherheitsausrichtung (tSE) ausgestattet sein?
    Ja. Alle Kassen müssen eine solche Zertifizierung aufweisen und jeden Verkaufsvorgang detailliert in einem elektronischen System aufzeichnen. Ob Ihre Kasse für eine solche Umrüstung fahig ist oder ob Sie bereits eine tSe-Zertifizierung besitzt, erfahren Sie u. a. beim Hersteller des jeweiligen Kassensystems.
    Weitere Informationen finden Sie hier.
     
  • Wird eine Kassenbuchprüfung im Vorfeld angekündigt?
    Nein. Seit Einführung der sog. Kassennachschau dürfen Prüfer unangekündigt die Kassenbuchführung überprüfen und Zugriff auf die Kasse verlangen.
    Weitere Informationen finden Sie hier.
     
  • Was muss ich im Falle einer Kassenbuchprüfung beachten?
    Neben der Überprüfung der korrekten und lückenlosen Kassenführung muss zusätzlich eine Verfahrensdokumentation erfolgen. Diese umfasst auch die Organisationsunterlagen zum eingesetzten Kassensystem, wie beispielsweise Kassenfabrikat, Seriennummer, Einsatzzeiten oder Programmieranleitungen.
    Weitere Informationen finden Sie hier.
     
  • Was besagt die Belegausgabepflicht?
    Die Belegausgabepflicht ist eine seit 2020 geltende Ergänzung zur gesetzlich geregelten Einzelaufzeichnungspflicht. Sie verpflichtet die Unternehmen zur sofortigen Ausstellung eines Kassenbons.

Räumungsverkäufe

  • Was gibt es rechtlich zu beachten?

Grundsätzlich ist jede Art von Sonderverkäufen im Einzelhandel zulässig. Eine Anzeigepflicht bei der IHK besteht nicht mehr. Auch die zeitliche Befristung ist im Gesetz nicht mehr geregelt. Wird trotzdem eine Aktionsdauer angegeben, ist man zur Einhaltung dieser verpflichtet. Zu beachten ist, dass die Aktionsdauer in einem für den Grund angemessenen Zeitraum stattfindet. Zudem muss der Grund, sofern einer angegeben wird, stimmen. Sollte beispielweise in der Werbung ein Räumungsverkauf aufgrund von Betriebssaufgabe angegeben sein, wäre es irreführend, wenn das Geschäft die Tätigkeit nach dem Sonderverkauf weiterführen würde.

Verkaufsoffene Sonntage

  • Wann können Verkaufsoffene Sonntage beantragt werden?
    Grundlage für die Beantragung eines Verkaufsoffenen Sonntags ist das Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW). Dieses schreibt vor, dass der Grund eines Verkaufsoffenen Sonntags immer aus dem Gesuch hervorgehen muss. Das räumliche Ausmaß der Veranstaltung muss verdeutlicht und in einem dem Zweck dienlichen Rahmen gestaltet werden.
     
  • Welche Gründe können für einen Verkaufsoffenen Sonntag herangezogen werden?
    Verkaufsoffenen Sonntagen mus ein öffentliches Interesse zugrunde liegen. Mögliche Sachgründe könnten sein:
    - Die Ladenöffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder sonstigen Veranstaltungen.
    - Die Sicherstellung ortsnaher Einkaufsmöglichkeiten sowie die Stärkung vorhandener und funktionierender Einzelhandelsstrukturen
    - Die Sicherstellung einer verbrauchernahen Versorgung
    - Die Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren
    - Die Kommunen sollen durch die Verkaufsstellenöffnung an Sonn- & Feiertagen als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen werden
    Wichtig ist, dass die Sachgründe nachvollziehbar dargestellt und erläutert werden.

Verpackungsrichtlinien

  • Wo kann ich die Verpackungsarten registrieren?
    Seit dem 01. Juli 2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten. Diese schreibt vor, dass Sie sich entweder im Verpackungsregister LUCID registrieren und dort Angaben zu den Verpackungsarten oder ihren Markennamen machen oder zusätzliche Angaben bei einer bestehenden Registrierung ergänzen müssen (Änderungsregistrierung).
    Mehr Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie hier.
     
  • Gilt die Registrierungspflicht auch für Serviceverpackungen?
    Ja. Für Letztvertreiber von Serviceverpackungen gilt neben der Bezahlpflicht für das Recycling ihrer Verpackungen nun auch die Registrierpflicht im Verpackungsregister LUCID. Egal ob Sie die unbefüllten Verpackungen vorbeteiligt kaufen oder alle Pflichten selbst erfüllen.
    Mehr Informationen zu Serviceverpackungen finden Sie hier.
     
  • Welche Prüfpflichten gelten für elektronische Marktplätze und Fullfillment-Dienstleister?
    Elektronischen Marktplätzen ist es seit dem 01. Juli 2022 nur dann erlaubt, systembeteiligungspflichtige Verpackungen zum Verkauf anzubieten, wenn die Versand- & Onlinehändler ihre Verpackungen systembeteiligt haben und sie im Verpackungsregister LUCID ihrer Systembeteiligungspflicht nachgekommen sind.
    Mehr Informationen zu den Prüfpflichten für Marktplätze und Fullfillment-Dienstleister finden Sie hier.

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