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Gutachten zu verkaufsoffenen Sonntagen
Ein Rechtsgutachten zum Ladenöffnungsgesetz kommt zu dem Schluss, dass die gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten mit der derzeitigen engen Regulierung keineswegs ausgeschöpft werden. Die Studie, die der Düsseldorfer Staatsrechtler Prof. Dr. Johannes Dietlein im Auftrag von IHK NRW und in Verbund mit IHKs in sieben weiteren Bundesländern erstellt hat, kommt zu dem Schluss, dass der gegenwärtige geforderte Anlassbezug keine zwingende Vorgabe für eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen darstellt.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung bzw. dem Gutachten im Download-Bereich auf der rechten Seite.