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Lebensmittelhändler dürfen auch am sonntäglichen Heiligabend öffnen
Händler, die ihren Kunden die Möglichkeit bieten möchten, Lebensmittel für das Mahl an Heiligabend möglichst frisch einzukaufen, dürfen auch am 24. Dezember öffnen, obwohl dieser in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt. Darauf weist die IHK Siegen hin.
„Nach §5, Absatz 3 des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) NRW ist diese Regelung von der derzeit vorherrschenden Debatte um die verkaufsoffenen Sonntag ausgenommen“, erläutert Marco Butz, Handelsreferent der IHK Siegen. In dem genannten Absatz heißt es: „Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, dürfen 1. Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel gewerblich anbieten, 2. Verkaufsstellen für die Abgabe von Weihnachtsbäumen in der Zeit von 10 bis 14 Uhr geöffnet sein.“ Auch Verkaufsstellen, deren Kernsortiment aus einer oder mehrerer der Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, dürfen an diesem Tag nicht länger als bis 14 Uhr geöffnet sein.
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Ansprechpartner
Marco Butz

Tel: 0271 3302-222
Fax: 0271 3302-44222
E-Mail
