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Goldene Rampenregeln - Gegen den Frust an der Laderampe

Parkraum bereitstellen, Zeitfenster einhalten, Zuständigkeiten regeln: Mit den „9 Goldenen Rampenregeln" möchten die Industrie- und Handelskammern dazu beitragen, dass der Empfang und das Verladen von Waren effektiver erfolgen. Nicht zuletzt möchte man den Beruf des Lkw-Fahrers damit auch wieder attraktiver machen. Der tägliche Frust an der Laderampe soll sich dabei mit dem guten Willen aller Beteiligten zumindest zu einem großen Teil beseitigen lassen. Bei der Suche nach Lösungen wurde das Augenmerk dabei nicht nur auf die Logistikbranche, sondern vor allem auch auf den Handel gelegt. Aus den Vorschlägen und Anregungen der Betroffenen entstanden am Ende neun einfache „Rampenregeln“.

Die praxisnahen Hinweise nutzen allen Beteiligten: den Verladern, den Waren-Empfängern, den Transportunternehmern, den Fahrern und der Umwelt. Standzeiten können so verkürzt und Planungen für alle Seiten verbessert werden. Auf diese Weise lassen sich Arbeitszeiten und Personaleinsatz optimieren, denn gerade der von den Fahrern oft als frustrierend empfundene Leerlauf kann so vermieden werden.

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Regel 1: Ausreichende Kapazitäten an den Laderampen sicherstellen

An den Laderampen sollten ausreichende Kapazitäten vorgehalten werden. Dies betrifft die Rampenzone, das Lager, das Personal und die Ladehilfsmittel gleichermaßen. Auch sollten bauliche Voraussetzungen für reibungslose Umschlagevorgänge geschaffen werden. Dazu gehören insbesondere geeignete Maße für Rampen, Vordächer usw. sowie Unterraum an der Rampe für Fahrzeuge mit Hebebühne.

Regel 2: Ausreichend Parkraum für Wartezeit und Vorabfertigung bereithalten

Für den Hofverkehr einschließlich Park- und Wartezonen sollte ausreichend Fläche vorhanden sein. Mit Blick auf den Mangel an Lkw-Parkplätzen sollte der Fahrer dort möglichst auch seine Ruhezeiten vor oder nach der Beladung verbringen können. Werden wartenden Fahrern Funk-meldeempfänger ausgehändigt, können Fahrzeuge jederzeit zügig abgerufen und unnötige Wege in das Abfertigungsbüro vermieden werden.

Regel 3: Ausreichende Rampenöffnungszeiten gewährleisten

Die Rampenöffnungszeiten sollten ausreichend lang sein und den Transportunternehmen die Möglichkeit geben, Touren ohne Leerlauf zu planen. Bei Restriktionen von Kommunen sollte geprüft werden, inwieweit Lockerungen unter Wahrung der Interessen Dritter (Lärmschutz für Anlieger) möglich sind. Insbesondere in Saisonhochzeiten und vor verkaufsstarken Feiertagen sollten Rampenöffnungszeiten dem gesteigerten Anliefervolumen angepasst werden.

Regel 4: Vereinbarte Zeitfenster einhalten

Vereinbarte Zeitfenster sollten von Verladern, Transporteuren und Empfängern gleichermaßen als verbindlich angesehen werden. Es sollte bedacht werden, dass die Nichteinhaltung von Zeitfenstern bei Transportunternehmen, Handel und Gewerbe gleichermaßen zu erhöhten Kosten führt. Bei Verzögerungen z.B. durch Stau sollten Informationen schneller fließen, damit Zeitfenster flexibel gehandhabt werden können und auch für Fahrzeuge, die zu früh oder zu spät kommen, die Wartezeit möglichst gering bleibt. Attraktive Zeitfenster sollten nicht verkauft werden.

Regel 5: Informationsfluss verbessern

Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Big Data sollten dazu genutzt werden, um die Partner möglichst frühzeitig über Veränderungen oder Störungen zu informie-ren und den Datenfluss über Ladezeiten und Waren zu verbessern. Hierzu gehören beispiels-weise Zeitfenstermanagementsysteme, Avisierungsverfahren, Lkw-Abrufsysteme, eine digitali-sierte Fahrzeugabfertigung und die beleglose Wareneingangsprüfung. Der Königsweg wäre die Verarbeitung von Telematikdaten in Echtzeit.

Regel 6: Vorhaltung von Tauschpaletten sicherstellen

Tauschpaletten sollten in ausreichender Zahl und in angemessener Qualität an den Laderam-pen zur Verfügung stehen und übergeben werden.

Regel 7: Zuständigkeit für Be- und Entladung klar regeln

Be- und Entladung sowie begleitende Prozesse wie das Entfernen von Folien oder die Verein-zelung von Sandwichpaletten fallen nicht in die Zuständigkeit des Fahrers. Die Unsicherheit hierüber führt zu Konflikten und Missverständnissen. Prozesse sollten verbindlich geregelt werden. Klargestellt werden sollte auch die Verantwortung für eine betriebs- und beförderungssichere Verladung.

Regel 8: Persönlichen Umgang verbessern

Fahrer und Personal an den Laderampen sind mit der gebotenen Wertschätzung zu behan-deln. Fahrern sollte der Zugang zu Sanitäreinrichtungen und Sozialräumen möglich sein. Diese sollten in ausreichender Anzahl und Qualität verfügbar sein. Die Fahrer ihrerseits bemü-hen sich darum, diese Anlagen angemessen zu nutzen.

Regel 9: Sprachkompetenz von Fahrern und Ladepersonal verbessern

Fehlende Sprachkenntnisse führen zu Missverständnissen, Verzögerungen und Gefahren an den Ladezonen. Alle Beteiligten bemühen sich darum, die Sprachkompetenz der an der Lade-rampe tätigen Personen zu verbessern. Eine Verständigung auf Deutsch – zumindest aber auf Englisch – sollte möglich sein. Unterstützend können auch Piktogramme eingesetzt werden.

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Ansprechpartner

Burhan Demir

Tel: 0271 3302-319
Fax: 0271 3302400
E-Mail

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