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Unternehmen und Verteidigung

MIt dem „Operationsplan Deutschland“ hat die Bundeswehr vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage in Europa einen Plan zur nationalen Sicherheit entwickelt, der verschiedene Aspekte von Verteidigung und Unterstützung berücksichtigt und auch die Zusammenarbeit mit Ländern, Kommunen, Behörden sowie der Wirtschaft einschließt.
Neben der Verteidigungsindustrie ist der Bedarf an Produkten und Dienstleistungen für die Gesamtverteidigung insgesamt umfangreicher. Dies reicht von der Logistik (Transportkapazitäten) über die Baubranche (Liegenschaften, Schutzräume, Baumaschinen) oder IT-Sicherheitsdienstleistungen bis hin zur möglichen Lebensmittelversorgung entlang von Aufmarschrouten.
Die Bundeswehr deckt ihren Bedarf an Gütern und Dienstleistungen durch die standardmäßige Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Dabei muss es sich nicht unbedingt um die Wehrausstattung handeln. Beschaffungsleistungen wie Büromaterial, Reinigungsleistungen oder auch Bewachung gehören ebenso dazu wie Bauleistungen. Das macht den "Beschaffer Bundeswehr" attraktiv auch für normale Unternehmen, die nicht aus dem Verteidigungsbereich kommen.
Ausschreibung von Vergaben
Die Ausschreibung von Vergaben der Bundeswehr erfolgt, wie bei allen Vergabeverfahren des Bundes, über das Internetportal der Bundesverwaltung. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ist dabei für die Ausstattung der Bundeswehr mit moderner Wehrtechnik zuständig und beschafft zentral auf der Grundlage eines konkreten und bundesquerschnittlich vorliegenden zusammengefassten Bedarfs. Dort gibt es Formulare, Vorschriften und Regelungen sowie die ggf. notwendigen PKIBwPublic Key Infrastructure der Bundeswehr-Zertifikate zum Download.
Die Bundeswehr vergibt Leistungen grundsätzlich nur auf der Grundlage eines konkreten Bedarfs und unter Berücksichtigung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften. Der Bedarf der Bundeswehr an Material und Dienstleistungen wird von den dafür jeweils zuständigen Dienststellen auf Vergabeplattformen bekannt gegeben. Die Broschüre "Auftraggeber Bundeswehr" informiert über die Verfahren und Zuständigkeiten bei der Vergabe von Bundeswehraufträgen im zentralen und dezentralen Beschaffungsbereich. Auf den in der Broschüre genannten e-Vergabe-Plattformen besteht für Unternehmen die Möglichkeit, sich automatische Benachrichtigungen einrichten zu lassen.
Lieferant der Bundeswehr werden
Benötigen Sie als Lieferant oder Lieferantin weitere Informationen zur Funktionsweise der Vergabeverfahren? Unabhängig davon, ob Sie Hersteller, Lieferant oder Produzent sind, finden Sie entsprechende Vorschriften und Normen auf den Seiten für Ausschreibungen von Vergaben bei der Bundeswehr und einen Link zur e-Vergabe . Weitere relevante Unterlagen und Formulare sind dort als Download hinterlegt.
Als Zulieferer der Bundeswehr müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Die Broschüre “Auftraggeber Bundeswehr“ fasst die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch die Bundeswehr übersichtlich zusammen. Sie stellt den Aufbau der Beschaffungsorganisation, die einzelnen Beschaffungsverfahren und die Aufträge dar. Für jede Firma ein idealer Einstiegspunkt um Lieferant der Bundeswehr zu werden.
Zusätzlich informiert das BAAINBw mit weitergehenden Informationen zur Organisation des Amtes sowiezu Vergabe-Unterlagen.
Allgemeine Hinweise zu Vergabeverfahren und Ausschreibungen
Entsprechend dem jeweiligen zivilen oder verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Auftragsgegenstand und dem prognostizierten Auftragswert richtet sich die Auftragsvergabe nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), der Vergabeverordnung (VgV) oder der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Diese kennen verschiedene Vergabearten mit und ohne vorhergehenden öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Ein Teilnahmewettbewerb stellt eine vorgezogene Eignungsprüfung dar.
Die Bundeswehr teilt ihre Absicht, einen Auftrag zu vergeben, in einer Auftragsbekanntmachung je nach Verfahrensart auf www.bund.de und/oder www.ted.europa.eu mit. Eine Übersicht aller Auftragsbekanntmachungen ist über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einsehbar. Eine Auftragsbekanntmachung ist die Mitteilung eines öffentlichen Auftraggebers über seine Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
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Ansprechpartner
Jens Brill

Tel: 0271 3302-160
Fax: 02761 944-540
E-Mail
