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Antrag auf vorläufige Aussetzung von der Beitragsfestsetzung für Einzelunternehmen (nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen)

Angaben zum Einzelunternehmen
Befreiung vom IHK-Beitrag

Hinweis: Nach Übermittlung des endgültigen Gewerbeertrags/Gewinns durch die Finanzverwaltung erfolgt eine Abrechnung.

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