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Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Am 1. Januar 2020 trat das vom Bundesfinanzministerium auf den Weg gebrachte Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft.
Die Steuerliche Forschungsörderung kann von allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland beantragt werden – technologioffen und unabhängig von der Unternehmensgröße.
Eine jährliche Fördersumme von bis zu 2,5 Millionen Euro ist möglich, bei KMU bis zu 3,5 Millionen Euro. Das Antragsverfahren ist einfach, schnell und digital. Ziel ist es, Unternehmen bei ihren FuE-Aktivitäten zu unterstützen und mehr Innovationen im Land zu generieren. Begünstigt werden FuE-Vorhaben in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.
Profitieren können Unternehmen jeder Größenordnung und Branche.
- Ziel der Forschungszulage ist es, Unternehmen bei Forschung und Entwicklung (FuE) zu unterstützen und mehr Innovationen im Land zu generieren. Dazu ist zum 1. Januar 2020 das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft getreten. Durch die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wurde eine Ausweitung der FZul ab dem 28. März 2024 wirksam.
- Für eigenbetriebliche Forschung werden bis zu 25% der förderfähigen Aufwendungen gefördert – Bei KMU bis zu 35%.
- Bei der Vergabe eines Forschungsauftrags (Auftragsforschung) beträgt die Höhe der förderfähigen Kosten 70% (ehemals 60%).
- Bei eigenbetrieblicher Forschung können 70 Euro/Std. abgesetzt werden (ehemals 40 Euro/Std.)
- Seit 01.01.2024 sind auch Sachkosten förderfähig.
Wie sieht das Antragsverfahren aus?
Für die Beantragung und Gewährung der Forschungszulage ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:
1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Zuerst ist bei der BSFZ eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit eines FuE-Vorhabens zu beantragen. In einem Antrag können mehrere FuE-Vorhaben aufgenommen werden. Der BSFZ obliegt die inhaltliche Beurteilung des FuE-Vorhabens, also ob ein begünstigtes FuE-Vorhaben vorliegt. Das antragstellende Unternehmen erhält über das Vorliegen eines begünstigten FuE-Vorhabens von der BSFZ eine Bescheinigung. Die BSFZ übermittelt die Bescheinigung grds. auch unmittelbar an das jeweils zuständige Finanzamt des antragstellenden Unternehmens.
Die Antragstellung erfolgt über das Web-Portal der BSFZ. Hier sind auch alle wesentlichen Infos zur Forschungszulage hinterlegt.
2. Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt
In einem zweiten Schritt ist die Forschungszulage bei dem für die Besteuerung des anspruchsberechtigten Unternehmens nach dem Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen. Dieser Antrag ist für alle begünstigen FuE-Vorhaben eines anspruchsberechtigten Unternehmens immer erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem die förderfähigen Aufwendungen für begünstigte FuE-Vorhaben entstanden sind. Das bedeutet, dass die Beantragung der Forschungszulage wirtschaftsjahrbezogen erfolgt und die Forschungszulage nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt wird.
Die Forschungszulage kann grundsätzlich neben anderen (nichtsteuerlichen) Förderungen oder staatlichen Beihilfen für das begünstigte FuE-Vorhaben gewährt werden, sofern es nicht zu einer Doppelförderung kommt.
Das BSFZ hat für die wichtigsten Fragen und Antworten eine FAQ-Liste veröffentlicht.
Im Jahr 2024 wurde die Steuerliche Forschungszulage durch das Wachstumschancengesetz und die Bescheinigungsverordnung erheblich ausgeweitet und angepasst.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prässentiert dazu regelmäßig grundlegende Infos in virtuellen Veranstaltungen.
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Ansprechpartner
Roger Schmidt

Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
E-Mail
Externe Links
Rechtlicher Hintergrund
- Forschungszulagengesetz (FZulG)
- Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV)
- Wachstumschancengesetz (Bundesgesetzblatt)
Infos der Ministerien
- Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (BMF)
- Steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen - Das Wichtigste in Kürze im Flyer (BSFZ)
- Hilfen zur Antragstellung (BSFZ)
- FAQ zur Bescheinigungsstelle und zum Bescheinigungsverfahren (BMBF)
- FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten (BSFZ)
- Bescheinigungsstelle (BSFZ)
Publikation
- Erfahrungen mit der Umsetzung der Forschungszulage im Maschinen- und Anlagenbau (ZEW)
- Wachstumschancengesetz – mit neuen Wachstumsimpulsen zu mehr Wettbewerbsfähigkeit (BMF)
Veranstaltungen
