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Anfrage zur Firmierung
Möchten Sie eine Firma mit Sitz im Bezirk der IHK Siegen in das Handelsregister eintragen lassen oder eine bereits eingetragene Firma ändern?
Dann empfehlen wir Ihnen, Ihre Wunschfirmierung – am besten vor der notariellen Beurkundung / Beglaubigung – von uns prüfen zu lassen.
Bitte beachten Sie dabei, dass wir lediglich eine rechtliche Einschätzung zur Eintragungsfähigkeit ins Handelsregister abgeben. Die endgültige Entscheidung obliegt dem zuständigen Registergericht.
Wir kontrollieren Ihre vorgesehene Firmierung dann in Bezug auf ihre Individualisierung und Kennzeichnung, die Kollision mit bereits im Handelsregister Siegen eingetragenen Firmen und ob sie ersichtlich dazu geeignet ist, über geschäftliche Verhältnisse Irre zu führen.
Da sich unser Prüfungsumfang nicht auf marken-, namens- oder wettbewerbsrechtliche Einwendungen gegen eine Firmierung erstreckt, empfehlen wir Ihnen, auch selbst nach dem Wunschfirmennamen hinsichtlich gleich oder ähnlich klingender Bezeichnungen zu recherchieren.
Anfragen richten Sie bitte per Mail an firmenrecht@siegen.ihk.de.
Folgende Angaben sind für eine qualifizierte Stellungnahme erforderlich:
· Wunschfirmierung einschließlich Rechtsform (UG, GmbH, e.K.)
· Sitz des Unternehmens
· Gegenstand des Unternehmens
· Name
· HRA/HRB Nummer (bei Umfirmierung)