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Fachkundeprüfungen
Wer als Verkehrsunternehmer selbstständig ein Unternehmen führen möchte, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. Personenverkehr. Um die zu bekommen müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
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wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
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persönliche Zuverlässigkeit
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fachliche Eignung
Die fachliche Eignung wird im Regelfall durch eine Prüfung vor der IHK nachgewiesen.
Prüfungen
Die Industrie- und Handelskammer Siegen bietet für die Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens, eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs (ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr) und eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs (Taxen- und Mietwagenverkehr) mindestens einen Prüfungstermin pro Quartal an
***Bitte beachten Sie, dass Prüfungsplätze für externe Interessierte (Hauptwohnsitz außerhalb des Kammerbezirks > Kreis Olpe & Kreis Siegen-Wittgenstein) aktuell nicht vergeben werden. Betroffene wenden sich bitte an die entsprechende zuständige Wohnort-Kammer.***
Zur Durchführung der Fachkundeprüfung ist eine Teilnehmerzahl von mindestens drei Prüfungsbewerbern im Bereich Güterkraftverkehr und mindestens drei Prüfungsbewerbern im Bereich Straßenpersonen- und Taxen-/Mietwagenverkehr aus dem IHK-Bezirk Siegen notwendig
Weitere Informationen
Weitergehende Informationen für angehende Unternehmer im gewerblichen Verkehrsbereich (Güterkraftverkehr, Omnibusse, Taxi- und Mietwagen) finden Sie unter den entsprechenden Rubriken.