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- Elektronische Rechnung: Was Unternehmen beachten müssen
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- Warnung vor gefälschten E-Mails
- CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
- Vermeintliches Fehlverhalten eines IHK-Mitarbeiters
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- Das europäische Einheitspatent – Was Unternehmen wissen sollten
- Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen nun schnellstens tun müssen, um den Schutz von Whistleblowern/Hinweisgebern zu garantieren
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- Die Grundsteuerreform nimmt auch Unternehmen in die Pflicht
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- Schnellere Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren
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- Der "Reisepass" für Waren wird (schrittweise) digital - Das eCarnet
- Der AEO: Grundlagen, Voraussetzungen, Nutzen
- EORI-Nummer: Für die Zollanmeldungen ist Registrierung beim Zoll erforderlich
- Ermächtigter Ausführer: Zollvorteile und Voraussetzungen
- Geschenke über die Grenze
- Informationen zu Zollprüfungen, Außenwirtschaftsprüfungen und Präferenzprüfungen
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Beabsichtigte Änderung der Sachverständigenordnung der IHK Siegen
Die IHK Siegen beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern. Gem. § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung des DIHK (MSVO). Daher kann bis zum 31. August 2022 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden.
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