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Gas- und Strompreisbremse - Was bringen die Energiepreisbremsen?

Am 31.10.2022 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Gas und Wärme (EKGW) ihren Abschlussbericht vorgelegt. Jetzt hat die Bundesregierung umfangreiche Entlastungspakete geschnürt und Bundestag sowie Bundesrat haben dem zugestimmt.

Mit der Gas- und Strompreisbremse wird die Ampel-Koalition die Bürger und Unternehmen entlasten. Im Dezember wird dazu schon die Dezember-Soforthilfe eingesetzt, die mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) umgesetzt wird. Die weiteren Maßnahmen werden im März 2023 umgesetzt und gelten rückwirkend für Januar und Februar 2023.

Wärme- und Gaspreisbremse

Bei den Gasverbrauchern werden zwei Gruppen unterschieden, für die unterschiedliche Regelungen gelten sollen.

Die Gruppe 1 (Haushalte/SLP Kunden): Hierzu gehören alle privaten Haushalte und Standard-Last-Profil-Kunden (SLP) und damit Gewerbe und industrielle Abnehmer mit einem Gasverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Diese erste Gruppe bezieht hauptsächlich Gas für Raumwärme und Warmwasser. Auch große Wohneinheiten und Wohnungsunternehmen mit Zentralheizungen werden dieser ersten Gruppe zugeordnet und zwar unabhängig von ihrer Messeinrichtung. Diese Gruppe erhält eine Zahlung im Dezember (Stufe 1). Die Preisbremse greift ab dem 1. März 2023 (Stufe 2). Soll aber aber rückwirkend schon ab Januar 2023 gelten. Hierbei wird der Gaspreis auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde und für Wärme auf 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt.

Unter die Gruppe 2 (RLM-Kunden) fallen: Industrielle Gasverbraucher mit Registrierender Leistungsmessung (RLM), das heißt ab einem Gasverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden. Danach werden auch alle gewerblichen RLM-Kunden dieser Gruppe zugeordnet. Die Preisbremse soll ab dem 1. Januar 2023 greifen.

Der Preis pro Kilowattstunde Gas wird für Industriekunden auf 7 Cent netto gedeckelt. Bei Wärme liegt dieser Preis bei 7,5 Cent netto. Diese gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen gelten für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.

Strompreisbremse

Darüber hinaus soll eine Strompreisbremse ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Dazu muss der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz gedämpft werden.

Weitere Informationen und eine FAQ-Liste

Gibt es auf der Homepage des DIHK unter folgendem Link: Was bringen die Energiepreisbremsen? Fragen und Antworten zu den Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme und aktuell "So lässt sich das Energieangebot schneller und nachhaltiger steigern" (DIHK stellt Konzept für wettbewerbsfähige Preise vor).

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