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Grenzüberschreitende Abfallverbringung

In Deutschland, wie auch in allen anderen EU-Staaten, wird die grenzüberschreitende Abfallverbringung durch die Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (sog. Abfallverbringungsverordnung, VVA) geregelt. Mit dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) wurden in Deutschland ergänzende Regelungen zur VVA getroffen, z.B. zur Behördenzuständigkeit. Die Gebühren für die Durchfuhr von Abfällen durch das Bundesgebiet wurden mit der Abfallverbringungsgebührenverordnung festgelegt. Die Gebühren für Ein- und Ausfuhr sind in den entsprechenden Regelungen der Bundesländer festgelegt. Die VVA nebst weiteren Vorschriften stehen rechts zum Download bereit.

Je nach

  • vorgesehenem Entsorgungsverfahren,
  • dem Bestimmungsstaat und
  • der Einstufung des Abfalls

unterliegt eine grenzüberschreitende Abfallverbringung gemäß VVA entweder Informationspflichten oder aber dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung (Beantragung) und Zustimmung (Genehmigung). Es gilt die Abfalldefinition der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Am 10. April 2013 trat die EU-Verordnung 255/2013 in Kraft, mit der die EU-Abfallverbringungsverordnung (EG 1013/2006) geändert wurde. Deren Anhang VII enthält das Formular, das bei grenzüberschreitenden Transporten von Abfällen aus der „Grünen Liste“ ausgefüllt und mitgeführt werden muss. In Ziffer 10 des Formulars wird die Aufzählung der Abfall-Codes erweitert, da es mittlerweile auch Einträge in Anhang III A und III B gibt, auf die hier Bezug genommen werden kann.

Außerdem wird die Ausfüllanleitung in Anhang I C geringfügig ergänzt und die Auflistung der „Leitlinien für eine umweltgerechte Behandlung“ in Anhang VIII erweitert (um die Positionen 10 bis 14, zu den Themen Reifen, Quecksilber, Zementöfen, Mobiltelefone und EDV-Geräte).

Das Formular nach Anhang VII ist generell auf der Homepage des Umweltbundesamts als Word-Datei in deutscher, englischer, französischer und chinesischer Sprache zu finden.

Hinweis:

Die Europäische Kommission hat am 17. November 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Abfallverbringungsverordnung vorgelegt. Diese Initiative geht auf den Green Deal der EU zurück. Unternehmen müssten sich damit u.a. auf zusätzliche Regulierung der Ausfuhr von Abfällen in bestimmte Länder einstellen.  

Näheres unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_21_5918

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