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Umgebungslärm

Die EU-Kommission bestätigt in ihrem "Grünbuch über die künftige Lärmschutzpolitik", dass der Umgebungslärm eines der größten Umweltprobleme in Europa ist. Ziel der europäischen Umgebungslärmrichtlinie ist ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms. Schädliche Auswirkungen und Belästigungen sollen verhindert und vermindert, ihnen soll vorgebeugt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt die Richtlinie zwei Ansätze:

Der erste Ansatz der EU-Richtlinie hat eine immissionsbezogene Ausrichtung. Es sollen anhand von harmonisierten Bewertungsmethoden Lärmkarten erstellt werden, die die Lärmbelastung beschreiben und die Basis für Aktionspläne gegen die Lärmbelastung bilden.

Zusätzlich soll sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeit ausreichend über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert wird. Erstmals stehen hier die Immissionen im Mittelpunkt der Maßnahmen, während die EU bisher eher produktbezogene Regelungen zur Begrenzung der Geräuschemissionen erlassen hat.

Die EU-Richtlinie enthält gleichzeitig einen emissionsbezogenen Ansatz: hier wird die Lärmbelastung nach vergleichbaren Kriterien erfasst, zusammengestellt und gemeldet, so dass die EU die Lärmbelastung in den Mitgliedstaaten danach gut beurteilen und vergleichen kann. Auf dieser Grundlage will die Kommission entscheiden, ob europaweit eine weitere Rechtsetzung zur Lärmminderung an der Quelle erforderlich ist; insbesondere für Straßen- und Schienenfahrzeuge, Flugzeuge sowie Geräte und Maschinen.

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