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Ziel und Gegenstand
Gefördert werden wissenschaftlich-technische Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen als repräsentative Vertretungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und vorwettbewerblich organisiert werden. Die allen Unternehmen zugänglichen Ergebnisse dienen insbesondere dem Ausgleich größenbedingter Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Forschung und Entwicklung und tragen so zu deren Wettbewerbsfähigkeit bei. Die Förderung erfolgt ohne eine thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen.

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsvereinigungen der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF). Industrieunternehmen oder Forschungsstellen können Vorschläge für Themen, die im Rahmen eines Vorhabens der industriellen Gemeinschaftsforschung bearbeitet werden sollen, an die Geschäftsstelle der zuständigen Mitgliedsvereinigung richten.

Voraussetzungen

Für Projektauswahl, Projektmanagement und Erfolgskontrolle gelten die Qualitätsstandards für die industrielle Gemeinschaftsforschung gemäß IGF-Leitfaden. Die Forschungsvorhaben sollen die Grundlage für die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bilden oder zu Normen, Standards etc. führen. Die Anträge müssen Transfervorschläge, Aussagen zur Umsetzbarkeit und zur wirtschaftlichen Bedeutung einschließen. Der für eine Förderung vorgesehene Bewilligungszeitraum eines Forschungsvorhabens soll nicht mehr als drei Jahre betragen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Forschungsvorhaben, die bereits aus anderen technologieorientierten Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden. Davon ausgenommen sind CORNET-Projekte.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt – in Ausnahmefällen – bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind u.a. Personalausgaben, Ausgaben für Geräte sowie Leistungen Dritter zur Erfüllung des Zuwendungszwecks.

Geltungsdauer
Trotz Corona-Virus-Epidemie laufen die Förderprogramme des BMWi weiter. Anträge und Nachfragen zur Industriellen Gemeinschaftsforschung können weiter wie gewohnt an die AiF gerichtet werden.

Kontakt

Antragsverfahren
Anträge sind zu richten an die:
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto-von-Guericke“ e.V. (AiF)
Hauptgeschäftsstelle Köln
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln
Tel. (02 21) 3 76 80-3 11
Fax (02 21) 3 76 80-68
E-Mail: info@aif.de
Internet: http://www.aif.de

[Quelle: Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 4. September 2012, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 13. September 2012, B1; Informationen der AiF, Stand September 2012.]

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