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Zur Unterstützung von EU-Unternehmen, die aus dem Vereinigten Königreich importieren und in das Vereinigte Königreich exportieren, hat die EU-Kommission ausführliche Leitlinien zur Präferenzbehandlung, zum Ursprung und zu den Zollverfahren im Rahmen der neuen Beziehungen zum Vereinigten Königreich erarbeitet. Das Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft und sieht für den gesamten Handel mit Waren aus der EU und dem Vereinigten Königreich (VK), die den entsprechenden Ursprungsregeln entsprechen, Nullzölle und Nullquoten vor. Seit dem vorläufigen Inkrafttreten hat die EU-Kommission aktiv mit den Mitgliedsstaaten und den europäischen Wirtschaftsverbänden zusammengearbeitet und nun eine Reihe von Leitfäden (Guidances) verfasst. Diese Leitfäden sollen Unternehmen bei der Auslegung der neuen Ursprungsregeln und bei der Anpassung ihrer Zollprozesse im Warenverkehr mit dem VK unterstützen.
Die Leitfäden sollen nach Aussage der EU fortlaufend aktualisiert werden. Sie sind hier abrufbar:
ec.europa.eu/taxation_customs/uk_withdrawal/united-kingdom_en
