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Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur ist ein Förderinstrument für Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes I (ALG I). Dabei handelt es sich um eine Ermessensleistung der jeweiligen Agentur für Arbeit zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung. Es besteht kein Rechtsanspruch. Rechtsgrundlage ist § 93 Sozialgesetzbuch III.

Die Förderdauer und die Förderhöhe des Gründungszuschusses teilen sich in zwei Abschnitte:

  • für die ersten sechs Monate kann ein Zuschuss in Höhe des persönlichen ALG I, zuzüglich 300 Euro monatlich gewährt werden,
  • für die anschließenden neun Monate kann ein Zuschuss in Höhe von 300 Euro monatlich gewährt werden.

Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig.

Voraussetzung für die Beantragung des Gründungszuschusses ist, dass die Gründerinn und der Gründer zum Zeitpunkt der Antragstellung noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld I hat. Zusätzlich muss die Antragstellerin und der Antragsteller der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit seines Geschäftskonzeptes nachweisen. Nach einer gewissen Anlaufzeit muss ein Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit erzielt werden, das ausreichend hoch ist, um den Lebensunterhalt der Antragstellerin und des Antragstellers vollständig zu decken. Der Nachweis der Tragfähigkeit erfolgt durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wie die Industrie- und Handelskammer Siegen.

Für die fachkundige Stellungnahme benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Das von Ihnen ausgefüllte Formular „Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit“, welches Sie von Ihrer jeweiligen Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit ausgehändigt bekommen.
  • Ausführliche Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens. Einen Leitfaden und ein Beispiel für ein Unternehmenskonzept (Businessplan) finden Sie unter „Downloads“ auf der rechten Seite.
  • Den Zahlenteil des Businessplanes, bestehend aus Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eines Liquiditätsplanes und einer Rentabilitätsvorschau über drei Jahre. Eine nähere Beschreibung finden Sie im Leitfaden eines Unternehmenskonzeptes auf der rechten Seite unter Downloads sowie im Internet bei der Unternehmenswerkstatt Deutschland unter www.uwd.de und unter www.existenzgruender.de.
  • Einen tabellarischen Lebenslauf mit allen schulischen und beruflichen Ausbildungen sowie aller praktischer beruflicher Erfahrungen.

Außerdem muss die Gründerin oder der Gründer gegenüber der Agentur für Arbeit darlegen, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind.

 

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Ansprechpartner

Sibylle Haßler

Tel: 0271 3302-134
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Pia Lorsbach

Tel: 0271 3302-135
Fax: 0271 3302400
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Angelina Scherer

Tel: 0271 3302-264
Fax: 02761 944540
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Gina Schröder

Tel: 0271 3302 223
Fax: 0271 3302 400
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Anita Send

Tel: 0271 3302-133
Fax: 0271 3302-400
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