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Carnet: Der "Reisepass" für Waren wird (schrittweise) digital  

Unternehmen und natürliche Personen, die bestimmte Waren wie etwa Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht "klassisch" verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carnet (Carnet A.T.A. beziehungsweise Carnet C.P.D. für Taiwan) beantragen, können sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren.
Während im herkömmlichen Zollprozess eine "Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung" erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen. Insbesondere erfolgt die Abfertigung beim ausländischen Zoll schneller und einfacher. Zudem müssen an den Zollstellen des Drittlandes keinerlei Barsicherheiten hinterlegt werden, wie sie im üblichen Verfahren – oftmals in Landeswährung – verlangt werden.
 
Diese Vorzüge sollen möglichst rasch auch digital realisierbar sein: Die IHK Siegen hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Mitgliedsunternehmen bei uns ein Carnet elektronisch beantragen können. So muss der Antrag nicht mehr persönlich während der Service-Zeiten oder postalisch zur IHK gebracht werden, sondern er lässt sich bequem, ortsunabhängig und für Ihr Unternehmen zeit- und kostensparend per Mausklick versenden.
 
Ein weiterer, großer Vorteil: Das elektronisch beantragte Carnet wird von der IHK ausgedruckt, sodass Antragsteller weder einen Drucker benötigen noch Formular-Vordrucke aus dem Fachverlag organisieren und vorhalten müssen. Einfach per Mausklick den Antrag zur IHK senden und das fertige Carnet entweder selbst abholen oder komfortabel per Post zuschicken lassen.
 
Übergangsweise ist die Carnet-Beantragung in Papierform weiterhin möglich.
 
Die Registrierung für die elektronische Carnet-Beantragung erfolgt unter www.e-ata.de.
 
Zudem strebt die Internationale Handelskammer (ICC) eine vollständige Digitalisierung des internationalen Zollverfahrens Carnet an – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des "Re-Imports" der vorübergehend eingeführten Güter.
 
Mehr Details zur "Elektronischen Antragstellung Carnet ATA / CPD" finden Sie auch in dem gleichnamigen Handbuch, das die IHK für München und Oberbayern als PDF-Dokument auf ihrer Website zum Download bereithält.
 
Für weitere Informationen rund um das Thema Carnet steht Ihnen Ihre IHK gern zur Verfügung.

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Ansprechpartner

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