PDF wird generiert
Bitte warten!

Neue „go-inno“ Richtlinie

Am 1. Januar 2021 ist die neue Richtlinie für das BMWi-Förderprogramm „go-inno“ in Kraft getreten. Bis zu 50 Prozent der Ausgaben für eine externe Beratung können von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit innovativen Ideen durch sogenannte „Innovationsgutscheine“ gedeckt werden.

Neu sind laut BMWi folgende Änderungen:

  • "Das Modul "Projektmanagement“ ist entfallen.
  • In das Modul „Realisierungskonzept“ wurden als zuwendungsfähige Beratungsleistungen neu aufgenommen: Kreativworkshops (im Umfang von bis zu 2 Beratertagen) und die Befähigung des beratenen Unternehmens zum Aus- und Aufbau eines Innovationsmanagements (im Umfang von bis zu 5 Beratertagen).
  • Das Beratungsunternehmen muss Angaben des beratenen Unternehmens überprüfen.
  • Geschäftsbeziehungen müssen bis 6 Monate nach Beratungsende angezeigt werden.
  • Die Fördermittel werden auf max. 350.000 € pro Beratungsunternehmen und Kalenderjahr begrenzt.
  • Die beratenen Unternehmen und Beratungsunternehmen dürfen keine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sein.
  • Die Beratungsunternehmen müssen eine feste personelle Mindestgröße von drei festangestellten Beratern (drei Vollzeitäquivalente) aufweisen.
  • Die Autorisierung gilt nun grundsätzlich nur für 24 Monate und kann auf Antrag (!) jeweils für 24 Monate verlängert werden. Für autorisierte Beratungsunternehmen, die sich nicht in der Passivierungsphase befinden, wird die bestehende Autorisierung bis zum 31.12.2021 weitergeführt.
  • Für eine Verlängerung der Autorisierung sind der Bewilligungsbehörde eine Liste über die aktuellen Berater, aktuelle Nachweise über seit der letzten Autorisierung neueingestellte Berater einschließlich Beraterqualifikationen und Referenzen dieser Personen mitzuteilen. Außerdem muss innerhalb der letzten 12 Monate mindestens eine Beratung im Förderprogramm go-inno abgeschlossen worden sein."

Des Weiteren zeigt eine Evaluation,  dass für  "go-inno" im Vergleich zum Vorjahr in der Summe etwa 140 Gutscheine mehr ausgezahlt  worden sind. Insgesamt wurden damit Fördermittel i. H. v. ca. 5,1 Mio. Euro beansprucht. Das entspricht einer Steigerung um rund 800.000 Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Seiten-ID: 3759

Seiten-ID3759

Ansprechpartner

Roger Schmidt

Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Zum Seitenanfang springen