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Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Vor Investitionen in neue Technologien oder betriebliche Gebäude ist eine vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Energieberatung mit konkreten Vorschlägen für wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu empfehlen. Das BMWK zahlt einen Zuschuss von 80 Prozent der Beratungskosten, aber höchstens 6.000 Euro. Bei kleinen Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten liegt der Höchstzuschuss bei 1.200 Euro.

Für die Förderung zur Erlangung von mehr Energieeffizienz im Betrieb gibt es die folgenden Fördermodule:

1. Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247

2. Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599

3. Contracting-Orientierungsberatung

Gefördert werden z.B. kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Nicht-KMU mit jährlichem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 Kilowattstunden. Die Höhe der Förderung hängt vom gewählten Modul ab.

Mehr Infos zur Förderung der Energieberatung für Unternehmen und Betriebe gibt es hier.

Einen qualifizierten Energieberater in der Nähe gibt es unter anderem in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter https://www.energie-effizienz-experten.de/.

Eine Liste der Energieberater aus Südwestfalen gibt es z.B. im Downloadbereich der folgenden Seite.

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