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Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Vor Investitionen in neue Technologien oder betriebliche Gebäude ist eine vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Energieberatung mit konkreten Vorschlägen für wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu empfehlen. Das BMWK zahlt einen Zuschuss von 50 Prozent der Beratungskosten, aber höchstens 3.000 Euro. 

Für die Förderung zur Erlangung von mehr Energieeffizienz im Betrieb gibt es die folgenden Fördermodule:

  • einer Energieberatung z.B. (nach DIN V 18599) für ihr Firmengebäude (Erstellung eines Sanierungskonzepts oder einer Neubauberatung), 
  • einem Energieaudit (z.B. nach DIN EN 16247), das Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten betrachtet um Einsparpotentiale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen oder
  • einer Contracting-Orientierungsberatung mit deren Hilfe komplexe Einsparmaßnahmen überprüft werden können und geeignete Dienstleister zu deren Durchführung gefunden werden können.

Gefördert werden z.B. kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Nicht-KMU mit jährlichem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 Kilowattstunden. Die Höhe der Förderung hängt vom gewählten Modul ab.

Mehr Infos zur Förderung der Energieberatung für Unternehmen und Betriebe gibt es hier.

Einen qualifizierten Energieberater in der Nähe gibt es unter anderem in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter https://www.energie-effizienz-experten.de/.

Eine Liste der Energieberater aus Südwestfalen gibt es z.B. im Downloadbereich der folgenden Seite.

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