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Sicherheitsdatenblätter im Gefahrstoffmanagement

Fast jedes Unternehmen verwendet Gefahrstoffe. Für diese sind, in Abhängigkeit von der chemikalienrechtlichen Einstufung, Sicherheitsdatenblätter erforderlich. Diese stellen eine wichtige Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung und damit für die sichere innerbetriebliche Handhabung der Stoffe und Gemische dar.

Die Anforderungen an Form und Inhalt von Sicherheitsdatenblättern sind umfangreich und werden ständig erweitert. Sie ergeben sich aus europäischen – Stichwort “REACH-Verordnung“ – und nationalen Regelungen. Das Sicherheitsdatenblatt stellt damit das zentrale Dokument zur Weitergabe von Informationen in der Lieferkette dar.

Auch sind bestehende Sicherheitsdatenblätter umfangreich und nicht immer leicht zu verstehen. Für den praktischen Umgang mit Sicherheitsdatenblättern im Betrieb gibt es weiterführende Informationen unter den "Externen Links".

Wichtiger Hinweis:

Die EU-Kommission hat am 26. Juni 2020 eine Verordnung zur Anpassung der Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts (REACH-Verordnung, Anhang II) im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Diese gilt seit dem dem 1. Januar 2021. Unternehmen können vor dem Datum erstellte Sicherheitsdatenblätter noch bis zum 31. Dezember 2022 nutzen. Diese Übergangsfrist für bereits erstellte Sicherheitsdatenblätter läuft dann aus! 

Die Umstellung ist auch für Betriebe wichtig, die selbst keine Sicherheitsdatenblätter erstellen müssen. Diese werden darauf achten müssen, dass sie von ihren Lieferanten Sicherheitsdatenblätter erhalten, die den neuen Anforderungen genügen.

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