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Landesplanung

Die Landesplanung formuliert Ziele und Grundsätze der räumlichen Entwicklung. Der Landesentwicklungsplan konkretisiert diese Vorgaben für die Regionalplanung und die kommunale Bauleitplanung.

Landesplanung in Nordrhein-Westfalen

Die rechtliche Grundlage für die Landesplanung in Nordrhein-Westfalen ist das Landesplanungsgesetz. Danach werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung in Landesentwicklungsplänen und in Regionalplänen dargestellt. Die Landesplanungsbehörde beziehungsweise die Bezirksregierung als Bezirksplanungsbehörde sind für die Aufstellung und Umsetzung dieser Pläne verantwortlich. Bei der Aufstellung und Änderung wird die IHK Siegen als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt. Es ist dabei ihre Aufgabe, das Gesamtinteresse der Wirtschaft zu vertreten.

Aktueller Landesentwicklungsplan (LEP)

Den aktuellen Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen können Sie hier auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums abrufen.

Der Landesentwicklungsplan stellt die wesentlichen Weichen für die Ausweisung zum Beispiel von künftigen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten, Kraftwerksstandorten und Flächen für Windkraftanlagen. Sowohl die Bezirksregierung als auch die Kommunen müssen sich bei neuen Regionalplänen, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne an die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes halten.

Diese Vorgaben wurden durch das Land Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Allerdings nicht ohne ein Mitspracherecht aller Beteiligten. Neben Kreisen, Städten, Gemeinden und anderen Institutionen kommen auch Privatpersonen und Unternehmen Stellung zu den Entwürfen des LEPs nehmen.

Position zum Landesentwicklungsplan (LEP)

Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen haben bevor der Landesentwicklungsplan in Kraft trat einen wirtschaftlichen Fachbeitrag erarbeitet. Insbesondere vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit von Industrie- und Gewerbeflächen ging es bei der Erarbeitung des Fachbeitrags darum, die künftigen Bedürfnisse der Wirtschaft zu analysieren und zu bewerten.

Kern des Fachbeitrags sind elf Thesen für eine wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung des Landesentwicklungsplans. Daraus abgeleitet wurden Positionen formuliert zu den zentralen Handlungsfeldern Gewerbe und Industrie, Verkehr und Logistik, Energieversorgung sowie Freiraum und Rohstoffsicherung.

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