PDF wird generiert
Bitte warten!

Gastgewerbe: Änderung Auszug Jugendschutzgesetz

Aufgrund einer Ergänzung im Jugendschutzgesetz wurde die Aushangvorlage „Auszug Jugendschutzgesetz“ geändert. In § 11 wurden die Vorgaben zu Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke im Rahmen von Filmveranstaltungen präzisiert. Zudem sind zwischenzeitlich einige weitere redaktionelle Änderungen aufgenommen worden. Nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist das Gastgewerbe verpflichtet, Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. 

Seiten-ID: 3773
Zum Seitenanfang springen