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Gastgewerbe: Änderung Auszug Jugendschutzgesetz
Aufgrund einer Ergänzung im Jugendschutzgesetz wurde die Aushangvorlage „Auszug Jugendschutzgesetz“ geändert. In § 11 wurden die Vorgaben zu Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke im Rahmen von Filmveranstaltungen präzisiert. Zudem sind zwischenzeitlich einige weitere redaktionelle Änderungen aufgenommen worden. Nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist das Gastgewerbe verpflichtet, Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
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