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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Die aktuelle „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ ist das zentrale Förderprogramm des BMWi zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in der Industrie. Mit mittlerweile über 10.000 Anträgen pro Jahr hat sich das Programm seit Einführung in 2019 als erfolgreiches Förderprogramm für Energie- und Ressourceneffizienz und erneuerbare Prozesswärme etabliert. Aufgrund des gestiegenen Ambitionsniveaus, insbesondere im Rahmen des Klimaschutzgesetztes, wurde die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) novelliert, erweitert und umbenannt.

Der im Dezember 2023 verhängte Bewilligungsstopp des BAFA wurde zum 15.02.2024 wieder aufgehoben. Im Rahmen der am 15.02.2024 in Kraft getretenen Novellierung wurde die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) u. a. an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der EU angepasst.

Das EEW und somit auch der Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und die Transformationskonzepte, jetzt umbenannt in Transformationspläne, wird fortgesetzt.
Somit können förderfähige Anträge wieder bewilligt werden.

Zuschuss

Das Programm ist offen für alle Branchen und Technologien und bietet viel Spielraum für die Umsetzung einer passenden Lösung.

Es gliedert sich in fünf Module:

In den sechs Modulen gibt es Förderquoten, wo grundsätzlich bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten möglich sind. Einige dieser Module sind sogar mit Förderquoten bis maximal 50 bis 55% ausgestattet. Zudem ist die zusätzliche Gewährung eines KMU-Bonus (+10%) in Aussicht.

Transformationspläne - Fördermodul mit Blick auf Treibhausgasneutralität

Zum 1. November 2021 wurde das bestehende Förderprogramm „Energieeffizienz in der Wirtschaft“ um ein neues Modul zur Förderung von Konzepten zur Transformation zur Treibhausgasneutralität ergänzt. Die novellierte Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft wurde anfang 2024 in Kraft gesetzt..

Ziel des Moduls "Transformationspläne" ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Im Rahmen dieses Moduls wird eine Fördersumme von bis zu 60.000 Euro bei einer Förderquote von 50 % (KMU: 60 %) gewährleistet. Die Förderung erstreckt sich insbesondere auf externe Kosten für Beratung, Zertifizierung sowie auf Kosten für Messungen und Datenbeschaffung. Die Förderung der Umsetzung von Maßnahmen ist nicht Bestandteil dieses Moduls. Allerdings wird die Erstellung eines Einsparkonzeptes gefördert, dass dann über das Modul 4 zur Erlangung von Fördermitteln auf investive Maßnahmen eingereicht werden kann.

Wettbewerb

Das technologie- und branchenoffene Förderpaket für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird mit dem Förderwettbewerb vervollständigt.

Der Wettbewerb bietet Unternehmen eine Förderung ihrer investiven Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz bis zu maximal 60 Prozent und adressiert insbesondere Projekte mit relativ hohen energiebezogenen Investitionskosten, die für eine wirtschaftliche Umsetzung eine höhere Förderung benötigen.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie ihren Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.

Der Wettbewerb ist technologieoffen und Anträge können z. B. für unternehmensindividuelle Maßnahmen, die zur energetischen Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen (u. a. Abwärmenutzung) beitragen als auch die Nutzung hocheffizienter Querschnittstechnologien, Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer-, Sensorik- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software gestellt werden.

Das zentrale Kriterium für die Förderentscheidung im Wettbewerb ist die Fördereffizienz: Diese setzt die beantragte Fördersumme ins Verhältnis zur erwarteten CO2-Einsparung ("Förder-Euro" pro erreichter Tonne CO2-Einsparung pro Jahr). Je höher die Einsparung oder je geringer die beantragte Förderung ist, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören. 

Unternehmen können mehrere Effizienzmaßnahmen in einem Förderantrag beantragen und kontinuierlich ihre Anträge beim Wettbewerb stellen. Vorgesehen sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.

Neu ist die Einreichung einer Projektskizze (1 - 2 Seiten).

Weitere Informationen finden Sie unter www.wettbewerb-energieeffizienz.de.

Wichtige Änderungen bei der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)

Seit 1. November 2023 gibt es diverse Änderungen bei den Förderungen, z. B. neue Nachhaltigkeitskriterien bei Biogas, neue Nachweise bei erneuerbarem Wasserstoff. Die Änderungen gelten für alle Förderungen, die 2024 bewilligt werden. Es kann auch zu nachträglichen Änderungen kommen. Näheres dazu gibt es auf der Webseite der BAFA .

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