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Großraum- und Schwertransporte (GST)

Der Industrie- und Wirtschaftsstandort im Kammerbezirk ist auf eine leistungsfähige verkehrliche Anbindung durch Straßen und Schienen angewiesen. Für die heimischen Industrieunternehmen im Bereich der Metallerzeugung und -bearbeitung, der Herstellung von Metallerzeugnissen und des Maschinenbaus sind insbesondere die notwendigen Straßenverbindungen von großer Bedeutung.

Gerade im heimischen Wirtschaftsraum müssen Maschinenbauer, Walzen- und Rohrhersteller, Apparate- und Behälterbauer ihre schweren und übergroßen Produkte mittels Großraum- und Schwertransporte (GST) zu den Kunden bringen. Die verlässliche Schwerlastroute von Wilnsdorf über Kreuztal bis Gelsenkirchen bzw. Duisburg ist wichtig für die Erreichbarkeit der Fertigungsstandorte.

Ablauf Genehmigungsverfahren

  • Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung beim Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt. 
  • Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 bzw. einer Ausnahmegenehmigung nach §§ 46 Abs. 1 Nr. 5 und 46 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) muss bei der für das Unternehmen örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde per Online-Plattform Vemags oder per Fax gestellt werden. 
  • Zur Prüfung der Eignung der Wegstrecke müssen die von der beabsichtigten Wegstrecke jeweils betroffenen Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaulastträgerinnen bzw. -träger sowie die Polizei beteiligt werden.
  • Straßenverkehrsbehörde für die Bundesautobahn ist seit 01.01.2021 die Autobahn GmbH (Niederlassungszuständigkeiten und Ansprechpartner)
  • Nach Abschluss des Anhörverfahrens erteilt die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde unter Festlegung des Fahrtweges und der evtl. erforderlichen Auflagen (z. B. zur Wegstrecke, zu den Fahrzeiten, zu Begleitfahrzeugen, etc.) die Zustimmung.
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