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DIN EN ISO 14001

Die neue überarbeitete Fassung der Norm für Umweltmanagement DIN EN ISO 14001:2015 sieht eine Übernahme der neuen High Level Structure (HLS) vor, was die Integration der DIN EN ISO ISO 14001 mit anderen Managementsystemen erleichtern und eine übersichtlichere Darstellung der Themenbereiche ermöglichen soll. Die neue Norm ist innerhalb von 3 Jahren zu adaptieren.

Bis zum 14. September 2018 müssen also die Unternehmen den neuen Normstandard in ihr eigenes System implementiert haben. In der Zwischenzeit besteht die Möglichkeit, die notwendigen Audits nach der neuen oder der bisher gültigen Fassung durchzuführen. Auch Rezertifizierungen nach der alten Norm sind noch zulässig. Allerdings darf dann das neu ausgestellte Zertifikat nicht länger gültig sein als bis zum Ablauf der Übergangsfrist.

Damit Ihr Zertifikat auch darüber hinaus seine Gültigkeit behält, muss innerhalb der Frist ein Übergangsaudit, ein sog. Transition-Audit durchgeführt werden. Diese Prüfung kann im Rahmen des regulären Überprüfungs- bzw. Rezertifizierungsaudits oder auch in einem zusätzlichen Audit stattfinden.

Umweltmanagement: ISO 14001:2015 und EMAS

Zu den inhaltlichen Neuerungen gehören:

  • Messung der Umweltleistung mit Kennzahlen,
  • Einbindung interessierter Kreise und externe Kommunikation,
  • Ermittlung und Bewertung auch der indirekten Umweltaspekte wie z.B. produktlebenszyklusbezogene Aspekte, Beschaffung oder Einbindung der Lieferanten

Diese Neuerungen sind bei EMAS in gleicher oder ähnlicher Form bereits vorgesehen. Neu können Themen wie die Ermittlung von „Risiken und Chancen“ im Zusammenhang mit den Umweltaspekten oder die Beschäftigung mit der Auswirkung externer Umwelteinwirkungen auf das Unternehmen sein.

Die bislang gültige EN ISO 14001:2004 ist im Anhang II der EMAS-Verordnung enthalten. Auch die Nachfolgenorm soll wieder formale Grundlage eines EMAS-Umweltmanagementsystems sein, so dass auch in Zukunft mit EMAS die ISO 14001 abgedeckt wird. Voraussichtlich wird die Europäische Kommission eine entsprechende Anpassung des Anhangs II im Komitologieverfahren vorschlagen.

Angesichts der neuen Anforderungen kann es sich für Unternehmen anbieten, ein bestehendes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001-System durch EMAS aufzuwerten. So müssen alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, künftig in regelmäßigen Abständen ein Energieaudit nachweisen. EMAS wird dabei anerkannt, nicht aber die ISO 14001. Gleiches gilt für den Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer sowie der besonderen Ausgleichsregelung nach EEG. Außerdem liefert die geprüfte EMAS-Umwelterklärung eine gute Grundlage für eine Berichterstattung über nichtfinanzielle Aspekte – und für einen Nachhaltigkeitsbericht.

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